Polizei- und Feuerwehreinsatz nach Fake-Notruf: Was droht beim Missbrauch des Notrufs?
Immer wieder wird der Polizei- und Feuerwehrnotruf missbräuchlich angewählt. Die Gründe für einen Fake-Notruf können ganz vielseitig sein. Manchmal geht es um eine Mutprobe, manchmal geschieht es einfach aus Spaß. Die Folgen eines Missbrauchs können jedenfalls erheblich sein. Je nach dem was für ein Notfall vorgetäuscht wird, kann eine erhebliche Anzahl an Polizei- und Feuerwehrkräften anrücken. Stellt sich dann heraus, dass alles nur fake ist, ist der Ärger bei den Einsatzkräften groß. Was droht also einer Person, die den Notruf missbräuchlich anwählt, um einen Notfall vorzutäuschen?
Was droht beim Missbrauch des Notrufs?
Der Missbrauch der Notrufnummern ist zunächst einmal nach § 145 Abs. 1 StGB strafbar. Danach wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft, wer absichtlich oder wissentlich
- Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
- vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.
Neben dieser strafrechtlichen Sanktion kann dem Täter auch der Einsatz in Rechnung gestellt werden. Da ein Notfalleinsatz in der Regel sehr aufwändig ist, insbesondere, wenn die Feuerwehr anrückt, kann die Rechnung sehr hoch ausfallen. Mit einer Inanspruchnahme muss aber nur gerechnet werden, wenn ein Missbrauch vorliegt, ein Schaden entstanden ist und der Täter vorsätzlich gehandelt hat (vgl. Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 11 K 2004/09, 11 K 2865/09).
Zudem kann eine zivilrechtliche Haftung des Täters für Schäden vorliegen, die anderen Personen durch den ungerechtfertigten Notfalleinsatz entstanden sind.