Richt­linien­kompetenz15.10.2018

Was ist die Richt­linien­kompetenz des Bundes­kanzlers?

Der Bundes­kanzlerin bzw. dem Bundes­kanzler steht die Richt­linien­kompetenz zu. Doch um was handelt es sich dabei?

Was ist die Richt­linien­kompetenz des Bundes­kanzlers?

Die Richt­linien­kompetenz des Bundes­kanzlers ist in Art. 65 Satz 1 des Grund­gesetzes (GG) geregelt. Nach dieser Vorschrift bestimmt er die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Als Richtlinien sind die Grundlinien der Politik gemeint.

Der Bundes­kanzler ist also zuständig für die allgemeine Ausrichtung der Politik. Die Details werden dagegen von den zuständigen Bundes­ministern geregelt. Dies ist ebenfalls im Art. 65 GG geregelt. So leitet nach Art. 65 Satz 2 GG jeder Bundes­minister seinen Geschäfts­bereich selbständig und unter eigener Verantwortung (sog. Ressort­prinzip). Dies gleichwohl innerhalb der vom Bundes­kanzler vorgegebenen Richtlinien. Es ist dem Bundes­kanzler aber grund­sätzlich verwehrt, sich in einzelnen Sachfragen eines Bundes­ministers ein­zumischen.

Quelle:refrago/rb
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