Wie bildet man eine Rettungsgasse?
Stockender Verkehr und Stau sind für Autofahrer ein Ärgernis. Für Unfallopfer sind sie mehr als das. Für sie kann ein Stau vor der Unfallstelle zum entscheidenden Faktor über Leben und Tod werden; wenn nämlich Rettungsfahrzeuge aufgrund des Staus nicht bis zur Unfallstelle vordringen können.
Deshalb muss bei stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse gebildet werden, die es Rettungskräften ermöglicht, zwischen den im Stau stehenden Fahrzeugen hindurch zu fahren.
Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse
Das Bilden einer Rettungsgasse ist eine allen Verkehrsteilnehmern obliegende Pflicht. Geregelt ist sie in § 11 Absatz 2 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung).Danach müssen Fahrzeuge, sobald sie „auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder […] sich im Stillstand befinden, […] für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden“.
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Die Rettungsgasse wird also auf mehrspurigen Straßen zwischen der äußersten linken und der rechts von ihr befindlichen Fahrspur gebildet. Dazu ziehen die Fahrer auf der linken Spur ihre Fahrzeuge so weit wie möglich auf der Fahrbahn nach links, und die Fahrer auf der rechten Spur ihre Fahrzeuge so weit wie möglich nach rechts, so dass sich zwischen den Fahrzeugkolonnen eine Gasse bildet, auf der Rettungsfahrzeuge hindurchpassen.
Dabei ist zu beachten, dass die Fahrer bei Bildung der Rettungsgasse nicht auf den Standstreifen fahren dürfen, sofern dies vermeidbar ist. Die Fahrer auf der linken Fahrspur sollen vielmehr so weit nach links fahren, dass der linke Außenspiegel den Standstreifen berührt. Die Fahrer auf der rechten Seite ziehen so weit nach rechts, dass der rechte Außenspiegel den rechten Standstreifen bzw. bei mehr als zweispurigen Straßen den Mittelstreifen berührt. Fahrzeuge auf der rechts von ihnen befindlichen Spur sollen ihrerseits so weit wie möglich nach rechts fahren.
Nur wenn aus Platzgründen keine Rettungsgasse gebildet werden kann, ohne den Standstreifen zu nutzen, darf auch auf den Standstreifen ausgewichen werden.
Welche Strafe droht bei Nichtbilden einer Rettungsgasse?
Das Bilden einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau ist zwingend vorgeschrieben. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Nr. 11 StVO dar. Ein einfacher Verstoß wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg (Flensburger Fahreignungsregister) geahndet. Im schwersten Fall werden 320 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg fällig, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot.
Rechtzeitig an die Rettungsgasse denken
In jedem Fall sollte bei stockendem Verkehr rechtzeitig an die Rettungsgasse gedacht werden. Kommt der Verkehr vollständig zum Stehen, kann es aufgrund des dann mangelnden Manövrierraums schwierig oder schlimmstenfalls unmöglich werden, das Bilden der Rettungsgasse nachzuholen.
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