Darf ein Autofahrer den Radschutzstreifen befahren?
Bei einem Radschutzstreifen handelt es sich verkehrsrechtlich um einen Schutzstreifen. Er wird durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet. Zudem befindet sich auf dem Schutzstreifen das Piktogramm eines Fahrrads. Er wird immer dann angelegt, wenn die Einrichtung eines Radfahrstreifens nicht möglich ist. Darf ein Schutzstreifen von einem Autofahrer befahren werden?
Darf ein Autofahrer den Radschutzstreifen befahren?
Ein Autofahrer darf den Schutzstreifen nur eingeschränkt benutzen. So ist ein Befahren nur bei Bedarf erlaubt. Dabei darf es zu keiner Gefährdung des Radverkehrs kommen. Zudem darf ein Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug auf dem Schutzstreifen halten. Jedoch ist ein Parken verboten. Geregelt ist dies in Anlage 3 Nr. 22 zur Straßenverkehrsordnung.
Ist der Schutzstreifen ein Radfahrstreifen?
Zu beachten ist, dass der Schutzstreifen kein Radfahrstreifen darstellt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche verkehrsrechtliche Markierungen. Ein Radfahrstreifen ist mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen ist also anders als der Schutzstreifen nicht Teil der Fahrbahn. Dies hat zur Folge, dass Autofahrer den Radfahrstreifen grundsätzlich weder befahren noch darauf halten oder parken dürfen. Lediglich das Überqueren des Streifens ist zulässig, um etwa eine Parkbucht zu erreichen. Dabei darf aber der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden.
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