Ausweispflicht14.09.2018

Mitführen des Personalausweises: Muss man den Personalausweis immer bei sich haben?

Für einen deutschen Staatsangehörigen gibt es ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen gültigen Personalausweis oder zumindest Reisepass besitzen. Ist er aber verpflichtet, diesen Ausweis bzw. Pass auch stets bei sich zu tragen?

Besteht eine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises?

Grundsätzlich ist ein deutscher Staatsbürger in Deutschland Der Personalausweis: Informationen zur Rechtslage rund um den Personalausweis. Nur in bestimmten Ausnahmen kann eine solche Ausweispflicht bestehen. Arbeitet etwa eine Person in einer Branche, in der es häufig zu einer illegalen Beschäftigung, also Schwarzarbeit kommt, besteht nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit. Ebenfalls verpflichtet seinen Ausweis mitzuführen, ist beispielsweise ein Waffenträger (§ 38 Waffengesetz). Zudem kann eine Ausweispflicht bestehen, wenn jemand einer Gerichtsverhandlung als Zuschauer beiwohnen möchte (Bundesgerichtshof, Urteil from 06.10.1976, Fn. 3 StR 291/76).

Kann die Mitnahme des Ausweises sinnvoll sein?

Darüber hinaus kann es für alle anderen durchaus sinnvoll sein, seinen Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen. Denn die Polizei ist unter bestimmten Voraussetzungen, etwa während einer Demonstration, berechtigt, die Identität einer Person festzustellen. Wer sich dann nicht ausweisen kann, riskiert mit auf die Wache genommen zu werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil from 14.12.2010, Fn. 1 S 338/10).

Ebenso ratsam ist es, seinen Ausweis innerhalb des Schengenraums dabei zu haben. Zwar sind die Grenzkontrollen innerhalb der Schengenstaaten abgeschafft worden. Dennoch kann auch in Italien die Polizei die Identität einer Person feststellen wollen. Zudem besteht in manchen Staaten die Pflicht zur Mitführung des Ausweises, wie etwa in den Niederlanden. Wer gegen die Mitnahmepflicht verstößt, kann sich dann strafbar machen.

Darf der Personalausweis kopiert oder eingescannt werden?

Grundsätzlich darf der Personalausweis nicht kopiert oder eingesannt werden. Der Personalausweis: Informationen zur Rechtslage rund um den Personalausweis. Mehr zum Thema Kopierverbot für Personalausweise finden Sie hier: Darf der Personalausweis kopiert oder eingescannt werden?

Der Personalausweis: Informationen zur Rechtslage rund um den Personalausweis.

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16 Gedanken zu „Mitführen des Personalausweises: Muss man den Personalausweis immer bei sich haben?

  • 8. März 2019 um 17:56 Uhr
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    wenn das land bewusst einen person den Identität verschweigt oder das recht auf anschriftverweigert welche Amtsgericht ist zuständig/verantwortlich für zwang Wanderende person in frage Kaufbezug recht und ähnliche anliegen paradoxically tigert beim land oder Behörde?

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  • 26. September 2017 um 16:03 Uhr
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    Im Text steht "Für einen deutschen Staatsangehörigen…" Wer von den Lesern hat denn überhaupt eine Staatsangehörigkeit die Deutschland (BRD-GmbH) überhaupt belegen lassen? Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen die die Staatsangehörigkeit überprüfen lassen.
    Ich selber bin über die Heiratsurkungde meiner Eltern aufgewacht. Beide sind in Norddeutschland geborhen und das Feld in der Heiratsurkunde "STAATSANGEHÖRIGKEIT" hat keinen Eintrag – also STAATENLOS!

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  • 21. Oktober 2016 um 21:30 Uhr
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    Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie.

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  • 5. Juli 2016 um 1:20 Uhr
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    Der Artikel ist teilweise geradezu falsch: Ausländer haben grundsätzlich Mitführungspflicht eines Personaldokumentes! Also wenn Michel in die Schweiz geht, muß er trotz Schengen immer einen PA mit sich führen, sonst kann er gebüsst werden. Und daß ein Personalausweis nicht eingescannt werden darf ist ja nun wirklich die Höhe an Schwachsinn!! Natürlich scannt man seinen Ausweis ein, da er häufig im Fernkommunikativen Wege benötigt wird. Und hinterlegt auf dem PC eine Sicherungskopie, so daß eine Ersatzbeschaffung leichter fällt. Was natürlich nicht geht, einen Scan (Bzw. Fotokopie oder Fotografie) als Ersatzdokument zu verwenden!

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    • 30. August 2016 um 15:53 Uhr
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      Im Text steht eindeutig "deutscher Staatsbürger" und nciht Ausländer. Auch darf ein Personalausweis grundsätzlich nicht kopiert werden (nur in sehr wenigen Ausnahmefällen). Was Sie schreiben, ist geradzu falsch.

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  • 13. Oktober 2015 um 11:03 Uhr
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    Staatenlose sind verpflichtet einen Ausweis zu beantragen!!! Mein Staat ist nicht untergegangen,nur nicht Handlungsfähig,also bin ich nicht Staatenlos ! Zur Identitätsfeststellung dürfte ja dann der Führerschein oder die Krankenkassenkarte genügen !!!!!Für mich ist der Personalausweis nur eine Mitgliedskarte in der GmbH ,mit ihren AGB,S!!!

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    • 30. August 2016 um 14:36 Uhr
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      ich habe letzte Woche zufällig einem sogenannten Reichsbürger getroffen,der behauptet steif und fest dass wir als deutsche,weil wir keinen Friedensvertrag unterschrieben haben,gar keinen Personalausweis und Reisepass besitzen müssen.

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      • 30. September 2017 um 9:51 Uhr
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        Wenn er sich auf RuStaG 1913 beruft, ja dann hat er Recht!
        Die Passpflicht und Ausweispflicht wurde erst im 3.Reich eingeführt.
        Weiterhin wurde von den Alliierten verlangt, daß alle Gesetze die im Hitler-Regime geschrieben wurden ersatzlos gestrichen werden müssen – bedeutet also daß das Gesetz nicht gilt und auch alle anderen keine Passpflicht haben….Komisch — aber so ist das!

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  • 24. August 2014 um 18:19 Uhr
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    Im letzten Absatz wird zu Ordnungswidrigkeiten "aufgerufen".
    Wer als Deutscher die Grenze überschreitet, hierbei ist es egal ob es eine Schengenbinnengrenze ist oder nicht, ist zur Mitnahme eines gültigen Pass oder Passersatz (Personalausweis) verpflichtet.

    Analog für Nicht-Deutsche (EU-Bürger und Drittstaatsangehörige; nur aufgrund anderer Rechtsnormen.

    Ganz respektvoll, man kann von studierten Juristen mehr erwarten.

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    • 12. Oktober 2015 um 7:05 Uhr
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      Können Sie auch die Norm ihrer Behauptung nennen?

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      • 5. Juli 2016 um 1:23 Uhr
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        Das ist in den Normen der jeweiligen Auslande festgelegt aber zu aufwändig hier zu eruieren.

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  • 6. Januar 2014 um 18:52 Uhr
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    der neue Perso.ist viel zu teuer und dennoch nicht sicher.

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    • 5. Juli 2016 um 1:24 Uhr
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      In Nicht-Unterschichtsprache heißt das nPA!

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  • 13. September 2013 um 5:53 Uhr
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    Das Thema ist uralt und wird stets höchst unterschiedlich in der Praxis beurteilt. So wurde vom Leiter einer sehr großen Wahlbehörde erst vor 3 Tagen in einer Schulkungsveranstaltung für Wahlhelfer erklärt, dass ein Personalausweis bei den kommenden Wahlen durchaus entbehrlich sei und u.a. durch einen Führerscheint ersetzt werden könne. In einem anderen Fall begnügte sich eine Kontrollbehörde sogar mit dem Vorzeigen eines australischen (!) Führerscheines. Dieser externe Schwarzarbeiter bei einer Großbank hatte nämlich nicht einmal eine dt. Aufenthaltserlaubnis…

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    • 5. Juli 2016 um 1:25 Uhr
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      Australische Schwarzarbeiter??

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