Ab wann dürfen sich Jugendliche tätowieren und piercen lassen?
Nicht nur unter Erwachsenen, sondern auch unter Jugendlichen sind Tattoos und Piercings beliebt. Vor allem wollen sie sich durch den etwas anderen Körperschmuck eine eigene Individualität geben. Manch anderen mag es dagegen um die Anerkennung im Freundeskreis gehen oder um eine Rebellion gegen Regeln. Unabhängig davon, warum sich ein Jugendlicher etwa ein Tattoo stechen lassen will, stellt sich die Frage, ab welchem Alter dies überhaupt erlaubt ist. Ab wann dürfen sich also Jugendliche tätowieren und piercen lassen? Macht sich ein Tätowierer strafbar, wenn er ein Kind oder Jugendlichen tätowiert?
Ab welchem Alter sind Tattoos und Piercings erlaubt?
Ein Jugendlicher kann sich ein Tattoo oder Piercing stechen lassen, wenn er wirksam einen Vertrag für eine Tätowierung oder ein Piercing abschließen kann. Ist der Jugendliche bzw. das Kind unter 7 Jahre alt, kann es keinen Vertrag abschließen und darf sich daher auch nicht piercen lassen. Ist der Jugendliche dagegen 18 Jahre alt, kann er ohne Beschränkungen Verträge abschließen und sich somit seinen Körper verschönern lassen. Im Alter von 7 bis 18 Jahre bedarf es zum Abschluss von Verträgen grundsätzlich der Einwilligung der Eltern. Liegt diese nicht vor, darf sich der Jugendliche kein Tattoo stechen lassen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Teenager Taschengeld bekommt. Denn damit kann er grundsätzlich machen, was er will. Zahlt also der Teenager das Tattoo mit seinem Taschengeld, ist der Vertrag nach § 110 BGB wirksam (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 17.03.2012, Az. 213 C 917/11).
Macht sich ein Tätowierer oder Piercer strafbar?
Davon zu trennen ist die Frage, ob das Stechen eines Tattoos oder Piercings eine Körperverletzung darstellt. Dies ist regelmäßig zu bejahen. In eine Körperverletzung kann aber nach § 229 StGB eingewilligt werden. Ob eine solche Einwilligung zulässig ist, hängt maßgeblich von der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ab. Ist der Betroffene in der Lage die Folgen bzw. die Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, kann er wirksam in eine Körperverletzung einwilligen. Es gibt somit keine feste Altersgrenze, ab dem das Stechen einer Tätowierung oder eines Piercing straflos bleibt. Man wird aber sagen können, dass eine wirksame Einwilligung umso mehr in Betracht kommt, desto älter der Jugendliche ist. Ist der Jugendliche etwa 10 Jahre alt, kann in der Regel von einer mangelnden Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden. Ist er demgegenüber 18 Jahre alt, ist regelmäßig die Einsichtsfähigkeit zu bejahen.
Stammt diese lückenhaft-halbwahre Rechtsbetrachtung wirklich von einem wirklichen Rechtsanwalt? Kaum zu glauben.
Ich hatte heute Abend nicht die Absicht, eine Kurz-Abhandlung darüber zu schreiben, unter welchen Umständen Erklärungen, die ein Minderjähriger einem Anderen gegenüber abgibt, eine Grundlage für einen rechtsverbindlichen Vertrag sein oder als rechtswirksame Einwilligung die Straflosigkeit einer objektiv als Körperverletzung anzusehende Handlung bewirken kann.
Wie gesagt: Ich hatte heute Abend keine solche Absicht – und jetzt immer noch nicht. – Nur so viel: Der Artikel ist nicht die Druckerschwärze wert, die sein Ausdruck kosten würde.
Viele lesen nur den 1. Teil und erzählen dann, man kann sich theoretisch ab 8 stechen lassen. Im 2. Teil wird es relativiert, ok.
ABER ganz große Lüge hier in dem Text der Kindern/Jugendliche damit einen Nonsens in den Kopf setzt. Was soll der Blödsinn???
denn:
1. Taschengeldparagraph hat Grenzen und zwar diese, wenn die Eltern explizit eine Sache ablehnen! ALSO DARF KEIN KIND DAMIT MACHEN WAS ES WILL!!!!! Wenn jeder mit seinem TG machen dürfe was er wolle, könnte der Jugendliche auch Waffen kaufen, oder?? Richtig, geht nicht wegen bestehender anderer Regelungen wie beim Tattoo
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/was-duerfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen
2. Es gelten immer alle Regeln und Gesetze. Bei Tattoo gibt es weitere und die wären, dass unter 14 schon mal gar nicht und unter 18 immer noch mit Einverständnis der Eltern. Daraufhin haben sich sämtliche Verbände der Tätowierer geeinigt…gut Grauzone, besonders für Leute die sich nicht dran halten, die sich aber wiederum strafbar machen, wenn das Kind offensichtlich nicht die Reife für sein Tun hat. Gut, das wird dann noch erklärt im 2. Teil.
Eure Verlinkung mit dem Urteil Teil 1 ist an sich ein anderes Thema, da es da um nachträglichen Schaden geht und um keine eindeutige rechtliche Regelung wer wann ein Tattoo darf! Steht da nicht!!!!
https://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_49351286/jugendschutz-ab-wann-sind-tattoos-und-piercings-erlaubt-.html
Zitat
Jugendschutz
Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?
08.10.2017, 14:22 Uhr | t-online.de
Jugendschutz: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?. Tattoos: Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für ein Tattoo die Einwilligung der Eltern. (Quelle: Getty Images/Rawpixel) Tattoos: Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für ein Tattoo die Einwilligung der Eltern. (Quelle: Rawpixel/Getty Images)
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Redaktion
Piercen und Tätowieren gelten rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzungen, die nur deshalb straffrei bleiben, weil die betroffene Person in den Eingriff einwilligt. Ab wann ist es Jugendlichen erlaubt, ihre Körper mit einem Tattoo oder Piercing "verschönern" zu lassen? Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt dazu keinerlei Regeln vor.
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Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Folgen der "mutwilligen Körperverletzung" abschätzen kann – nämlich dass zum Beispiel geweitete Ohrlöcher nicht wieder zuwachsen oder dass ein Tattoo nur mit großem Aufwand und auf eigene Kosten wieder entfernt werden kann. Diese Risiken und Langzeitfolgen einschätzen zu können, hängt vom Alter und von der individuellen Reife des Jugendlichen ab.
Auch die verbreitete Praxis, Jugendliche ab einem bestimmten Alter zu tätowieren, wenn sie eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlegen oder von ihnen begleitet werden, hat keine sichere rechtliche Grundlage. "Relevant ist nicht das Alter, sondern die geistige Reife des Jugendlichen selbst. Verfügt dieser über die nötige Verstandesreife, kann er die Einwilligung selbst erklären. Das aber kann der Tätowierer nicht prüfen", erklärt Rechtsanwalt Urban Slamal vom Bundesverband Tattoo e.V., der sich auf die juristischen Aspekte des Tätowierens spezialisiert hat.
Ob die Eltern einwilligen können, dass ihr Kind tätowiert wird, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Eine Einwilligungserklärung der Eltern bewahrt den Tätowierer nur vor späterem Ärger mit diesen.
Das sagen die Berufsverbände
Die Berufsverbände haben sich unterschiedliche Regelungen auferlegt. Die Deutsche Gesellschaft für Piercing (DGP) spricht sich gegen Eingriffe bei Jugendlichen unter 14 Jahren aus. "Das lehnen wir grundsätzlich ab", sagt die DGP-Vorsitzende Martina Lehnhoff. Bei älteren Jugendlichen werde die Zustimmung beider Elternteile gefordert. Diese müssten auch beim Vorgespräch anwesend sein, wo sie über die Risiken, die Pflege sowie die Nachsorge aufgeklärt würden.
Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Altersgrenze. "Wir können den Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung nicht abnehmen", sagt BVJ-Geschäftsführer Joachim Dünkelmann. Die Empfehlung des Verbandes lautet, bei unter 16-Jährigen die Einwilligung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten zu fordern. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist nach Ansicht des BVJ eine schriftliche Einverständniserklärung ausreichend.
"Ich rate davon ab, Minderjährige zu tätowieren. Damit ist man auf der sicheren Seite", sagt Rechtsanwalt Slamal. Auch der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren ab.
Piercing wird erlaubt,solange der Piercer keinen Einwand erhebt.Tatto ab 18,das nehm ich nicht in meine Verantwortung.