Straftatbestand06.02.2024

Ist Stromdiebstahl strafbar?

Diebstahl gilt nur für Sachen. Aber Strom ist keine Sache. Ist daher der Stromdiebstahl straffrei?

In Zeiten von hohen Strompreisen kann man eine Menge Geld sparen, wenn man einfach die Stromleitung des Nachbarn oder die des öffentlichen Netzes anzapft und sich damit ein wenig elektrische Energie für den privaten Gebrauch abzweigt. Doch ist ein solches Verhalten nicht strafbar? Wenn ja, wonach?

Ist der Stromdiebstahl strafbar?

Seit Einführung des § 248c StGB im Oktober 1953 ist die Entziehung elektrischer Energie strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Doch was galt vor der Einführung der Vorschrift? War der Stromdiebstahl etwa straflos?

War der Stromdiebstahl früher straflos?

Vor dem Inkraftreten des § 248c StGB im Jahr 1953 gab es die Überlegung die Entziehung von elektrischer Energie unter dem Straftatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB) zu zählen. Dieser Überlegung hatte aber bereits das Reichsgericht einen Riegel vorgeschoben. Seiner Ansicht nach sei es unzulässig die Entziehung von elektrischer Energie als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB anzusehen. Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass ein Diebstahl voraussetzt, dass eine Sache weggenommen wird. Als Sachen zählen aber nur körperliche Gegenstände. Also all die Dinge, die etwa durch Greifen, Sehen oder Riechen sinnlich wahrnehmbar sind. Das Reichsgericht hatte dies bei elektrischer Energie aber verneint (Reichsgericht, Urteil vom 20.10.1896, Az. Rep. 2609/96 und Reichsgericht, Urteil vom 01.05.1899, Az. Rep. 739/99).

Kann man den Diebstahlstatbestand nicht entsprechend anwenden?

Eine analoge, also entsprechende, Anwendung des § 242 StGB auf die Entwendung von Strom ist nicht möglich. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz: nulla poena sine lege. Dies bedeutet, es darf keine Strafe geben, ohne ein entsprechendes Gesetz. Dieser Grundsatz ist sogar im Grundgesetz in Art. 103 Abs. 2 GG geregelt. Wer also eine Handlung begeht, kann deswegen nur bestraft werden, wenn zur Zeit der Handlung diese unter Strafe stand. Auf diesen Umstand hatte auch das Reichsgericht hingewiesen. Zwar gab es zu der Zeit das Grundgesetz noch nicht. Dennoch war dieser Grundsatz bereits bekannt und gesetzlich geregelt in § 2 Abs. 1 RStGB.

Dieser Rechtsfrage wurde aktualisiert. Aktuelles Strafrecht hier.

Quelle:refrago (rb)
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2 Gedanken zu „Ist Stromdiebstahl strafbar?

  • 14. April 2019 um 11:08 Uhr
    Permalink

    Es gibt aber den Paragrafen 248c, Entziehung von Strom! Siehe auch Wikipedia! Stromklau ist hier durchaus strafbar!

    Antwort
  • 28. September 2018 um 6:06 Uhr
    Permalink

    Nicht strafbar hingegen scheint die Förderung (!) des Stromdiebstahls zu sein, indem dem Geschädugten der Zugang zum Stromzähler während des Jahres und damit eine zeitnahe Kontrolle verwehrt werden darf. Das Versorgungsunternehmen selbst ist dagegen machtlos, wenn der Zählerraum in einem Mehrfamilienhaus von der Hausverwaltung unter Verschluss gehalten bleibt. So z.B. die von Anwälten bestätigte Unrechtslage in München.

    Antwort

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