Darf das Jobcenter eine Einkommensteuererstattung auf die Hartz-IV-Leistungen anrechnen?
Im Rahmen einer Steuererklärung kann es passieren, dass es zu einer Steuererstattung kommt. Dies ist für den Steuerpflichtigen natürlich erfreulich. Nicht jedoch für denjenigen der ALG II bekommt. In diesem Fall nämlich rechnet das Jobcenter in der Regel die Steuererstattung auf die Leistungen an. Doch darf das Jobcenter dies tun? Handelt es sich tatsächlich um ein anrechenbares Einkommen oder um Vermögen für das höhere Freibeträge gelten?
Ist die Steuererstattung als Einkommen zu werten?
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Steuererstattung als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu qualifizieren und somit anzurechnen, wenn sie nach Antragsstellung erfolgt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 4 AS 48/07 R ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008, Az. L 13 AS 7/06). Denn als Einkommen ist all das anzusehen, was der Leistungsempfänger nach Beantragung von Leistungen des Jobcenters dazu erhält. Vermögen ist alles, was er vor Antragsstellung bereits hatte (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2007, Az. L 13 AS 46/07 ER und Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2011, Az. S 82 AS 37663/10).
Kann ich mich auf mein Eigentumsrecht oder den Vertrauensschutz berufen?
Der Leistungsempfänger kann sich nicht auf sein grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht (Art. 14 GG) berufen. Denn durch die Anrechnung vermindert sich nicht der als Eigentum geschützte Steuererstattungsanspruch des Steuerpflichtigen, sondern sie führt zu einer Verringerung seines Sozialleistungsanspruchs. Sozialrechtliche Ansprüche genießen aber in einem solchen Fall keinen grundrechtlichen Eigentumsschutz (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.11.2011, Az. 1 BvR 2007/11).
Das Jobcenter muss bei der Anrechnung jedoch immer prüfen, ob dem Leistungsempfänger kein Vertrauensschutz nach § 45 SGB X zukommt. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Leistungsbewilligung. Liegt die Bewilligung vor der Steuererstattung, richtet sich die Anrechnung nach dem strengeren Voraussetzungen des § 45 SGB X. Liegt sie hingegen nach der Steuererstattung, bestimmt sich die Anrechnung nach dem milderen § 48 SGB X (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 4 AS 48/07 R).
Hi,
ich habe auch eine Frage bezüglich Steuererstattung. Am 12.12.2017 habe ich ca. 400€ vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen erhalten, nachdem ich meine Steuererklärung gemacht habe. Arbeitslos bin ich aber seit dem 01.01.2018. Darf folgende Steuerrückzahlung vom Dezember, in dem ich nicht arbeitslos war, bei Hartz-4-Bezug angerechnet werden? Laut meiner Beraterin, sie soll den Betrag im folgenden Monat und zwar im Januar berücksichtigen, is es korrekt=? Hoffe nicht….. Ich habe deswegen als Grundgehalt nur ca. 30€ bekommen und nicht 416€, da die Steuererstattung in Höhe von 370€ vom Finanzamt als Einkommen angerechnet werden sollte… Ist es korrekt? Hoffe sehr, dass Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können.
wenn die steuererklärung aber eher ausgezahlt wird,als wie man den bewilligungsbescheid hat,was ist dann?
Denis Molder 20.03.2017zum unteren text
Ich sehe das genauso wie herr michael hartmann, nur meine worte sind härter, ca800euro kann man erwarten als arbeitnehemer die zuviel beahlten steuern, der staat arbeit somit 12monate lang mit diesem geld macht 800x42mill arbeitnehmern,,,, nun nehmen wir 50000neue h4empf, die ab zb 2018h4antrag stellen müssen, aber erst 4april2018vom finanzamt ihre 800zuviel bez steuer zurück bekommen sollen,,,, zack angerechnet auf h4satz, der staat spart sich 50000x ca 767euro h4satz für einen monat, der ex arbeitnehmer hat sich also sein h4monats satz aus dem jahr zuvor selbst erwirtschaftet, halllllo derzeitiger steuerzahler im jahr 2018sie mussten nicht für die50000h4empf einen h4monat bezahlen, aber durch das dumme gequatschte der BA(AA) sowie H4experten wird euch suggeriert ihr habimmer u überall einen h4satz finanziert etc. Und somit arbeitet der staat mit zuviel bezahlten steuern bzw er verschenkt ja mill schecks in aller welt, u der, der dieses geld erwirtschaftet hat ist der blöde, der verarschte h4empf, u nicht nur das, der BSG hat auch noch dafür selten dämliche begründung dafür, zb genau das mit Freibeträge in der lohnsteuerkarte,,, das aber bei einem AN im lauf des jahres zb krankheitskosten dazu kommen ein autounfall eine nun weitere strecke des arbeitswegs usw usw, das haben hoch intelligente BSG Richter nicht im hirn, denn so kommen unter Umständen 1500zusammen, wo ihm dann angerechnet werden, trotz Freibeträge in der lohnsteuerkarte,,,, ps beim autounfall war man zb nicht schuld,,, man bekommt den schaden an seinem auto von der gegnerischen versicherung bezahlt,,,, sagen wir 850euro nun als h4empf können sie nun ihr auto reparieren lassen für 850,u bekommen kein h4satz für den monat oder sie fahren mit ihrem verbeulten auto rum, leben von den 850die sie von der Versicherung bekommen, denn vom jobcenter bekommen sie für den monat kein h4SATZ., DIE 850gelten als §11 zuflussprinzip sg2, sie sind also nicht nur hier der dumme,,, man ist der verarschte u dumme h4empf wenn man ein jahrzuvor als Arbeitnehmer zuviel steuern bez usw usw, u die experten usw haben auch hochgerechnet wieviel man kohle erstmal einkassieren kann bevor man h4satz bezahlen muss,,,,, ab 1.1.2006wurde das bisherige steuerfrei abfindungsgeld ca7200geändert, bis 31.12.2005war es steruerfrei, u kurz nach h4einführung 2005wurde2006nichts mehr privilegiert, mit begründung das einem die zehen, nägel hochrollen. Die Begründung muss man lesen, u sich fragen, was für eine frechheit das eigentlich ist,,, aber wie gesagt,,, bei antrag von H4antrag wirst du erstmal arm gerechnet wie ne kirchen maus,,,, dann haste dir durch das arm rechnen deine ersten 8monate h4satz selbst finanziert,,, steuern auf abfindung,, rest auf h4satz(sätze) angerechnet, dann euer schaden am auto versicherungs geld, dann lohnsteuerjahresausgleich angerechnet,,,, u womöglich ist man krank gewesen u erhält krankengeld,,, dafür hat man ja als Arbeitnehmer an die Krankenkasse Beiträge bez, doch kommt das geld unglücklich in den H4antragszeit ist auch das geld weg, anrechenbar,,,, u das alles kapieren jetzige arbeitnehmer nicht weil sie vom h4katalog null ahnung haben, aber schon übermorgen selber dummmmm aus der wäsche schauen wenn sie selber zuh4empf werden oder zu aufstockern werden,,,,, h4katalog seit Einführung 2005 ca 65mal geändert,,,, noch irgend welche fragen? Und das ist noch lange lange nicht alles,,,, ob arge oder heute jobcenter,, SB die beim AA früher kaffee kochten sind heute für die h4ler zuständig, oh vieleicht durften sie auch kopieren? Und die sollen alle 12monate den neusten h4katalog kennen etc deswegen,,, die standart schreiben von dehnen,,, sie haben sich als h4empf. Grob Fahrlässig aber zumindest fahrlässig verhalten deswegen Sanktionen Ect. Usw usw, sie werden es nicht glauben zwar sind beträge kleiner nun in meinem beispiel,,, aber der gedanke nachvollziehbar, krankenkassenbeiträge jeder AN bezahlt diese der eine hat viel glück u braucht nie krankengeld, der andere aber 6xi in 15jahren,,,, motzt jetzt der, AN,, der nie krank wurde, u von seinen eingezahlten K-beiträge, nie was von der krankenkasse zurück bekommen hat, über den der 6mal krankengeld bekommen hat, wenn man hirn hat motzt man nicht,,,, und der der hirn hat und auf h4zurzeit angewiesen ist, ist bestimmt nicht stolz darauf das jemand anderes für ihn aufkommt, aber womöglich gleicht sich das dann im lauf von einem arbeitsleben wieder aus. Es gibt 5%die haben noch nie gearbeitet, etc die hat man schon immer mitgetragen, nennen wir sie mal mit 18jahren berufs alkoholiker. Etc. Doch seit2005sind. Ex AN freiwild für hoch intelligente Politiker u richter,,,,, Anrechnen usw usw gelder die zb nichts mit den dann derzeitigen steuerzahler zu tun hat,,,,, sei es lohn löhne die der ex AN auch noch einklagen muss weil sich der arbeitgeber weigerte die ordnungsgemäß auszubezahlen, u in der zeit war der berechtige empf kein h4empf,,, doch wenn er zb 3j braucht bis er nun den lohn löhne vom gericht zugesprochen wird,,,, er aber jetzt in h4rutscht, zack dass längst überfällige geld wird nun auf H4angerechnet,,,,, das geld das er sich 3j zuvor erwirtschaftet hat soll er nicht voll erhalten weil nun § 11 Zuflussprinzip SGB2zuschlägt,, das er trotz arbeitsvertag u Manteltarifvertrag u BGB, sein lohn nicht sofort bekommen hat, ist er nach h4katalog anrechenbar weil er es halt 3j später bekommen hat,,,,,, nochmals drei jahre zuvor hatte er kein h4, kein steuerzahler musste ihm aushelfen,,, jetzt wo er das geld bekommt,, soll er erstmal einige monate kein h4satz bekommen weil er nun vom lohn leben kann dem er drei jahre lang nachlaufen musste,,,,, und nun rechnen sie einfach mal so hoch, seit 05 hartz vier Einführung, ca 6millionen hatten was mit h vier zu tun u dehnen wurde im durchschitt3500angerechnet,,,, ja man ist im hohen mrd betrag,,,,,, und wer hier agnda 2010gut(heißt) tschuldigung der hat ein an der waffel, Hauptsache die, diäten der politiker werden seit wenigen jahren auch vom Bundesverfassungsgericht getragen etc, die berechtigung sowie das sie nicht mehr im bundestag die hand heben müssen, damit sie nicht verhungern,, gabs mal wieder monatlich ab 2017ca 280euro mehr zu ca 8000€……………. Und somit wie mit ex arbeitnehmern etc umgegangen wird wenn man alg eins anspruch hat wie auch alg zwei ist u bleibt ne frecheit,,,, ps mal übernehm ich das wort groß schreibung des pc mal schreib ich ohne das wort zu übernehmen,,, denn es gibt herrschaften die das als erstes anprangern,,,,,,,
ja.. wir "werden massiv an der Nase herumgeführt"..
habe hier einen interessanten Link gefunden, der zwar vom Thema abweicht, aber dennoch im Endeffekt mit all diesem Ärger hier zu tun hat..
siehe Wander Falke:
https://www.youtube.com/channel/UClEk2VTYVyWb6nSDzL6N19A
Der Kanal Wander Falke wurde leider gelöscht – nur so zur Info!
https://www.youtube.com/channel/UCwZOeGbpQRkXZvnbyQHe61Q?view_as=subscriber
Ich sehe die Anrechnung der Steuererstattung auf Hartz IV anders.
Im Prinzip hat der Leistungsempfänger das Geld bereits erwirtschaftet und hat es nur als zu hohe Steuer dem Staat überlassen. Nach Feststellung des tatsächlichen Steuersatzes hat es ihm der Staat zurückgegeben. Der Bezug des Geldes erfolgte bereits im Vorjahr als Brutto des Arbeitgebers. Hätte der Arbeitnehmer einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, wäre das Geld auch nicht verrechenbar.
Letztlich hatte der AN Aufwendungen für die Durchführung seiner Arbeit, die die FÄ entschädigen. Diese Entscheidung deckt wieder mal das Klischee, das letzte Hemd der Ärmsten nehmen zu müssen um die klammen öffentlichen Kassen zu entlasten.