Weihnachtsgeld: Besteht auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Viele Unternehmen lassen ihren Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zukommen. Die Gründe für solche Zahlungen können ganz unterschiedlich sein. So kann sich beispielsweise der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld bei seinen Beschäftigten für die geleistete Arbeit bedanken. Andererseits ist es möglich, dass er damit die Betriebstreue honorieren möchte. Aus welchen Gründen auch immer die Zahlung eines Weihnachtsgelds erfolgt, der Arbeitnehmer wird sich über die zusätzliche Zuwendung freuen. Hat er doch für den Weihnachtseinkauf mehr Geld zur Verfügung. Doch was ist, wenn der Arbeitnehmer vor Auszahlung des Weihnachtsgelds aus dem Betrieb ausscheidet? Steht ihm in einem solchen Fall auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld zu?
Steht einem Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Anspruch auf Weihnachtsgeld zu?
Ob einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Auszahlung des Weihnachtsgelds zusteht, wenn er vor dem Stichtag aus dem Unternehmen ausscheidet, Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?.
Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt
Wird das Weihnachtsgeld als sogenanntes 13. Monatsgehalt gewährt, so besteht regelmäßig ein Anspruch auf zumindest anteiliges Weihnachtsgeld. Hintergrund dessen ist, dass ein 13. Monatsgehalt als Dankeschön für die geleistete Arbeit des Mitarbeiters bezahlt wird. Der Grund der Zahlung liegt also in der Vergangenheit. Daher spielt es keine Rolle, dass der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres aus dem Betrieb ausscheidet und somit zukünftig nicht mehr für das Unternehmen arbeitet.
Weihnachtsgeld als Belohnung für Betriebstreue
Anders ist der Fall zu bewerten, wenn das Weihnachtsgeld gezahlt wird, um die Betriebstreue zu honorieren. Zwar kann eine solche Zahlung als Belohnung für vergangene Dienste erfolgen, es kann aber auch für die zukünftige Betriebstreue gezahlt werden. Damit soll der Arbeitnehmer enger an das Unternehmen gebunden werden. Scheidet er aus dem Betrieb aus, kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden. Eine Pflicht zur Zahlung des Weihnachtsgelds besteht für den Arbeitgeber dann nicht mehr (vgl. Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.08.2011, Az. 6 Sa 115/11).
Weihnachtsgeld als Mischform
Da der Zweck der Zahlung eines Weihnachtsgelds nicht immer klar und deutlich ist und es vor allem Mischformen geben kann, ist es erforderlich jeden Einzelfall genau zu prüfen. Denn das Weihnachtsgeld kann sowohl für die zukünftige Betriebstreue, als auch als Belohnung für vergangene Tätigkeiten gezahlt werden. Als Anhaltspunkt dafür, wie der Arbeitgeber die Sonderzahlung verstehen wollte, kann dabei eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Rückzahlungsklausel sein. Ist der Arbeitnehmer nämlich verpflichtet im Falle des vorzeitigen Ausscheidens das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen, spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber damit die zukünftige Betriebstreue belohnen wollte.
Ich war immer der Meinung, Weihnachtsgeld ist die Anerkennung für das "vergangene Jahr" (also Zahlung in November 2016 – vergangene Jahr Januar – November 2016). Was bekommt Arbeitnehmer – Einigung, daß zum 31.12.16 AV endet, er ab Jan. 17 in Rente geht. Seit August 16 nun aber dauerkrank – nie wieder arbeitsfähig. wegen uheilbarer Krankheit. Tarifvertrag Leiharbeiter vorhanden.
Ist ein freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld ohne Rechtsanspruch für die Zukunft automatisch eine Sonderzahlung mit Mischcharakter oder wäre dies auch als Sonderzahlung zum alleinigen Zweck der Betriebstreue möglich?
Sonderzahlungen nach Altersteilzeit-Vertragsende — das ist ja wg. der Geburtstagsregelung selten kurz vor Weihnachten. Gibt es trotzdem ein letztes – anteiliges – Weihnachtsgeld als Pflichtleistung?
Ich war als Aushilfe im öffentlichen Dienst für 2 Jahre beschäftigt
Von 5.11.2012-4.11.2014, nach den 2 Jahren hätte ich nur mit Festvertrag weiter bleiben können, was die nicht wollten, sonderm
lieber neue Aushilfen einstellten. Ich bekam 2012 kein Weihnachtsgeld, nur 2013. Obwohl ich noch ein Rest im November ausbezahlt bekam, bekam ich kein Weihnachtsgeld für 2014, ist das in Ordnung?
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel im November ausgezahlt
Wann wird das Weihnachtsgeld denn überhaupt ausgezahlt?