15.01.2014

Aufstocker: Ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

Nicht wenige Menschen in Deutschland arbeiten für Löhne, die nicht ausreichen um die täglichen Kosten des Lebens zu zahlen. Während sich einige Menschen nur darüber Gedanken machen müssen, ob sie genug Geld für den nächsten Urlaub in Spanien haben oder ob sie sich einen neuen Flachbildschirm zulegen können, besteht für Menschen im Niedriglohnbereich Tag für Tag die Sorge, woher sie das Geld für Essen oder gar eine Wohnung nehmen können. Sie arbeiten zwar Vollzeit, bringen aber dennoch nicht genügend Mittel für den Lebensunterhalt auf. Um solchen Menschen zu helfen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen mit Hilfe von Hartz IV sein niedriges Gehalt aufzustocken. Doch ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

Ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

Ein Erwerbstätiger hat dann Anspruch auf eine Aufstockung mit Hartz IV, wenn er weniger als 1.200 € brutto verdient. Dieser Betrag erhöht sich auf 1.500 €, wenn man sich um mindestens ein Kind kümmern muss. Wieviel aber am Ende ein Einzelner genau erhält, errechnet sich aus der Höhe des Einkommens und dem Bedarf den er hat.

Was gehört zum Einkommen?

Zum Einkommen gehört grundsätzlich alles, was ein Leistungsberechtigter in Geld erhält. Dazu gehört etwa:

  • Einnahmen aus Arbeit
  • Lohnnachzahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Eigenheimzulage
  • Lottogewinne

Folgende Einnahmen werden dabei nicht berücksichtigt:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld
  • Pflegegeld für den erzieherischen Einsatz für das 1. und 2. Pflegekind ganz und für das 3. Pflegekind zu 25% (bei Vollzeitpflege in Familien)
  • besondere Zuwendungen (Bsp.: Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln)

Zudem ist zu beachten, dass stets das Bruttoeinkommen maßgeblich ist.

Kann von dem Einkommen etwas abgesetzt werden?

Von dem Einkommen kann tatsächlich etwas abgesetzt werden, was zu einer Erhöhung der Leistung von Hartz IV führt. Zu den absetzbaren Aufwendungen gehören beispielsweise:

  • auf das Einkommen entfallende Steuern
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Werbungskosten
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (Bsp.: Kfz-Haftpflicht)
  • Zusatz-Freibetrag von 30 € pro Monat für angemessene private Versicherungen

Zusätzlich wird ein Freibetrag auf Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit gewährt. So werden die ersten 100 € aus einem Erwerbseinkommen nicht angerechnet. Dies ist der sogenannte Grundfreibetrag. Anrechnungsfrei verbleiben zudem 20% des über 100 € bis einschließlich 1000 € liegenden Teils des Bruttoeinkommens. Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% vom Bruttolohn über 1000 € bis zur Verdienstobergrenze von 1.200 € bzw. 1.500 € nicht angerechnet.

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30 Gedanken zu „Aufstocker: Ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

  • 10. Dezember 2020 um 19:33 Uhr
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    Hallo, meine Freundin, wir leben nicht zusammen, bezieht ALG II. Sie ist auf 15 Std. angestellt zzgl. Überstunden und Zeitkonto. Der Nettolohn beträgt etwa 1080 EUR. Mit Überstunden und Zeitkonto kommt sie auf ca. 35 – 40 Std. die Woche. Jetzt verlangt die Arge das sie von Amtswegen untersucht werden soll. Zuvor war sie durch Krankheit (Knie OP) fast ein Jahr zu Hause. Ihr Std Lohn beträgt ca. 17 EUR. Die Überstunden werden mit weniger pro Std. ausgezahlt. Das Zeitkonto muss gemäß Betriebsvereinbarung angesammelt werden und bei Bedarf wenn zu viele Std angesammelt wurden teilweise ausgezahlt werden. Jetzt versucht die Arge meine Feundin in Vollzeit zu bringen und wohl nicht mehr zahlen zu müssen. Das Problem ist leider keiner Arbeitgeber bezahlt diesen hohen Std Lohn bzw. stellt Vollzeit ein. Das heißt, das Einkommen wird sich netto nicht ändern. Kann mir jemand einen Tipp geben, was man hier unternehmen kann, ohne gleich das Gericht in Anspruch nehmen zu wollen? Vielen Dank. E. Schüler

    Antwort
  • 20. Juli 2020 um 0:43 Uhr
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    Guten Tag. Habe ich Anspruch auf harz 4 wenn mein Mann allein verdiene ist und ichmitmeiner Selbstständigkeit keinen Gewinn habe. Mein Mann also für unseren Sohn und meine Ausbildung bezahlen muss?

    Antwort
  • 8. Februar 2020 um 13:07 Uhr
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    Obwohl Schutzkto Harz 4 ( fast nie Guthaben drauf Außer Notsumme wegen Abbuchung fest — Vers auto usw
    Trotzdem Wurde Kto von Fa ?Incasso geplündert kto jetzt leer ??
    ich habe immer wieder größere ausgaben Apotheke 120.- arzt Gymnastic auto inst.Kosten Benzin usw –Ps laufend –verschieden
    Warumm habe ich Angebliches Schutz Kto wenn alle –Alle zugriff darauf haben
    Gruß H.Bergmann

    Antwort
  • 15. Januar 2019 um 21:13 Uhr
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    Guten Abend!
    Ich bin alleinerziehende Mutter dreier Kinder aus BW und beziehe momentan ALG 2.

    Ich überlege nun ein Pflegekind in Bereitschaftspflege aufzunehmen.

    In wiefern würde das Pflegegeld auf mein Alg2 angerechnet werden?

    In der Bereitschaftspflege gibt es auch Zeiten in denen man kein Pflegekind hat, das alles ist sehr unregelmäßig , wie wird hier vorgegangen

    Antwort
  • 26. Oktober 2017 um 21:40 Uhr
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    Hallo,
    Ich bin derzeit im Elternjahr, warte jedoch immernoch auf mein Elterngeld. Mein Partner verdient 1093€ netto im Monat. Wir haben derzeit für uns drei nur sein Geld zur Verfügung und müssen davon Auto, Heizkosten, essen, Ratenzahlungen, Grundsteuer, abfallgebühr, Telefon etc zahlen. Auf gut deutsch am Ende vom Geld ist noch zu viel Monat… haben wir das Recht hartz4 dazu zubekommen

    Antwort
  • 2. Oktober 2017 um 17:54 Uhr
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    Hallo.
    Ich bin alleinstehend und bewohne ein belastetes Einfamilienhaus, 80qm.
    Abtrag 250€ mtl
    180€ an die Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
    Zusätzlich alle anfallenden Kosten wie Grundsteuer (70€ pro Quartal), Versicherungen (300€ im Jahr), Müll 40€ pro Quartal)
    Schornsteinfeger (130€ pro Jahr)

    Verdiene 1327€ brutto monatlich.

    Daneben habe ich noch einen laufenden Kredit (165€ mtl.) und die normalen Ausgaben für Telefon, Essen, trinken.

    Hab ich Anspruch auf Aufstockung bzw auf Kosten der Unterkunft? Wie errechnet es sich? Wäre dankbar für Hilfe.

    Antwort
  • 18. September 2017 um 15:15 Uhr
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    Guten Tag,
    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen!
    Ich bin ALG II und wollte mal wissen wenn ich ein 600,- Basis Job erhalte bekomme ich dann nein Aufstockung und wie es berechnet wird .
    Zur Zeit erhalte ich von der ALG II Stelle 699,- insgesamt was würde bei raus kommen?
    Vielen Dank im voraus

    Antwort
  • 18. September 2017 um 15:10 Uhr
    Permalink

    Guten Tag,
    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen!
    Ich bin ALG II und wollte mal wissen wenn ich ein 600,- Basis Job erhalte bekomme ich dann nein Aufstockung und wie es berechnet wird .
    Zur Zeit erhalte ich von der ALG II Stelle 699,- insgesamt was würde bei raus kommen?
    Vielen Dank im voraus

    Antwort
  • 26. Juli 2017 um 21:43 Uhr
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    Wie ist das denn, wenn man in einem anderen Bundesland als Saisoneröffnung arbeitet und die Miete für seine Wohnung weiter erzählt (im alten BL) und nur 944 netto verdient?….

    Antwort
    • 26. Juli 2017 um 21:44 Uhr
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      Nicht Saisoneröffnung, sondern Saisonarbeiter

      Antwort
  • 4. Mai 2017 um 16:20 Uhr
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    Ich verdiene bei 30 Std.( sonst gibt es keinen anderen Job) ein monatliches Gehalt von Brutto 1.161 Euro, Netto 897 Euro. Bin alleinstehend. Habe Absicherungen Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Kfz-Versicherung. Ich muss auf Arbeit fahren und zahle noch Autokredit ab. Miete habe ich nicht, da ich in einem alten Haus wohne, aber zum Teil noch mit Feuerung.
    Habe ich eine Chance, über das Jobcenter etwas zu bekommen?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    Antwort
    • 6. September 2017 um 18:46 Uhr
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      hallo

      habe das gleiche Problem. Würde mich freuen wenn du mir sagen kannst was aus dir geworden ist und du eine Aufstockung bekommen hast.
      wurde beim Antrag nach Quwitungen für Holz, Sparbuch oder gar der auszug aus dem Haus gefragt .

      mfg Goldyna

      Antwort
  • 29. April 2017 um 11:43 Uhr
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    iHabe ab September 2017 einen anderen Arbeitsvertrag der 32,5 ,
    Woche zu 9 Euro Brutto/Stunde.
    Kann dsurch Polygelenkarthose u meiner kair Aufstockung zuputten Wirbelsäule
    allerhöchtens acht Stunden pro Tag arbeiten.
    Steht mir Aufstockung zu?

    Antwort
  • 24. April 2017 um 19:42 Uhr
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    Ich bin geschieden und sorge selbst für meinen Unterhalt, ich habe 2 Jobs, zum einen habe ich einen Vertrag auf Stundenbasis, da wurden mir jetzt Stunden reduziert und ich derzeit dort im Monat ca.80 Euro netto bekomme und im 2. Job habe ich einen 450,.Euro Job, wo ich netto 442,- Euro Netto ausgezahlt bekomme! Habe ich Anspruch auf Aufstockung zum Lebensunterhalt und wie hoch ist der Anspruch……Und muss der Anspruch zurückgezahlt werden.

    Antwort
  • 24. März 2017 um 14:56 Uhr
    Permalink

    wir sind eine Fünf-Köpfige Familie, ich sebst bin Hausfrau, mein Mann verdient 1800,- Brutto . Wir bekommen bereits Kinderzuschlag und Wohngeld, können wir auf eine Aufstockung hoffen?

    Antwort
  • 13. März 2017 um 13:48 Uhr
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    Guten Tag ich habe, ich habe das Problem gerade das ich heute ein Anruf bekommen Habe vom Jobcenter Bremerhaven, das die Sämtliche Leistung Einstellen Wollen zum 1.4.2017 da ich am 20.3.2015 Bei einer Zeitarbeitsfirma für 9.23€ und somit weder Miete noch sonst was gezahlt werden Kann da ich dann ja erst Ende April das erste Geld bekomme, und somit die der Die Wohnungsbau Gesellschaft gleich mit einem Gerichtsvollzieher gedroht haben sollte die Miete für April nicht gezahlt werden, Raus aus den Mietvertrag will man mich aber auch nicht lassen ob wohl es mehr als genügend Leute gibt die eine Wohnung suchen.
    Meine Fix Kosten
    364€ Miete
    57€ Strom
    11.11€ Haftpflicht
    23×2€ Bahnkarten Niedersachen tikket um meinen Sohn zu sehen jede Woche
    30€ Handy vertrag

    Ich stehe weder auf Leistung vom Sozialamt noch ALG2
    Jeder neue Arbeitsvertrag Bringt irgendwelche Probleme mit Sobald
    Mann Arbeit findet und man 1 Monat Ohne Geld auskommen Soll.

    Antwort
  • 22. Februar 2017 um 19:35 Uhr
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    Hallo, ich bin auch alleinerziehend, mein Sohn wird 16 Jahre, geht aber noch zur Schule.
    Nun meine Frage: wir wohnen in Erzgebirge, mein verdienst ist ca. 800- 900€ , da kommt noch Unterhalt und Kindergeld von 550€ dazu, habe die ganzen Fixkosten allein zu tragen,
    Miete, Versicherung, Strom und Telefon sowie Handy, alles Sachen was man auch heutzutage braucht. Ca. 800€ was jedem Monat bezahlt werden muss. Könnte ich auf einer Aufstockung hoffen?
    Danke im voraus. Seni

    Antwort
    • 21. März 2017 um 19:21 Uhr
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      Denke da bekommst so ca. 220 Euro. Stufe 2 mit Kind. ,,,Somit 1690 Euro Netto. Da der Höchste Verdienst gerechnet wird.

      Antwort
  • 22. Januar 2017 um 15:49 Uhr
    Permalink

    Ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern. Mein grosser ist im 1. Ausbildungsjahr und bekommt Gehalt und meine Tochter is gerade eingeschult worden. Nun War ich im November 2016 arbeitslos geworden bis 20.Dezember. Da habe ich wieder eine Vollzeitstelle angenommen. Für diese Std hab ich jetzt 239 Euro ausbezahlt bekommen. Wovon soll ich Bitte Miete usw zahlen? Das AA hat für den ganzen Dezember das Geld eingestellt. Hätte ich jetzt Anspruch auf Aufstockung? ????

    Antwort
  • 30. August 2016 um 12:35 Uhr
    Permalink

    Und was ist mit den Menschen die ABSICHTLICH ihr Einkommen klein halten um weiter die Gelder vom Staat in Anspruch zu nehmen.
    Ehefrau arbeitet 36 Std. Woche zum Mindestlohn. Er Selbständig (e-bay) Verkäufe, hält die Einnahme absichtlich gering um weiter die Aufstockung in Anspruch zunehmen.
    IST DAS GERECHT!!!!

    Antwort
  • 21. Juli 2016 um 17:14 Uhr
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    hallo ,
    arbeite als kurierfahrer im Fernverkehr ,habe ein grundhehalt von 1500 brutto dazu kommen 450 euro Spesen somit 1950 euro brutto gesammt .
    es gehen runter an fixkosten :
    490 euro miete
    200 euro strom
    280 euro handy, internet, telefon und TV
    dann ca 500 euro im monat lebensmittel knapp calculiert für 3 personen

    hab ich überhaubt anspruch auf aufstockung ?

    Antwort
    • 10. März 2017 um 16:05 Uhr
      Permalink

      Warum 200 € Strom, jeder normale 4 Personen Haushalt hat unter 100,00
      Warum 280,00 Handy(Internet/Telefon? Mehr als 10,00 je Handy ist nicht nötig. Rest für 75,00. Macht 105,00 für 3 Personen Ich bin Geschäftsmann und komme damit hin.

      Antwort
  • 29. Mai 2016 um 22:05 Uhr
    Permalink

    Bin aufstocken bekomme Urlaub und Überstunden rausbezahl ca 1500euro was darf ich behalten Bitte

    Antwort
  • 10. Mai 2016 um 13:33 Uhr
    Permalink

    Frage: Hallo,

    ich bin Alleinverdiener und habe drei kleine Kinder. Ich in einer Vollzeitbeschäftigung. Meinem Gehalt kommen wir nicht mehr aus.. Daraufhin stellte ich einen Auftockungsantrag. meine Frage wäre welche Einnahmen ich vorlegen muss.!
    Muss man auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag angeben?
    Ich bedanke mich im Voraus!

    Mit freundlichen Grüssen

    V. Toprak

    Antwort
    • 22. September 2016 um 14:41 Uhr
      Permalink

      Klar muss man das. Es gibt immer nur entweder Wohngeld+ Kinderzuschlag oder Hartz IV.

      Antwort
  • 22. März 2016 um 18:39 Uhr
    Permalink

    Frage: Ich bin Aufstocker und habe nun meinen Weiterbewilligungsantrag vom Jobcenter bekommen (lebe in einer Bedarfsgemeinschaftmit drei weiteren Personen). Nun stellte ich fest, mein Regelbedarf ist auf 184,57 € gesunken, so auch bei meinem Mann. Mein großer Sohn macht gerade ein soziales Jahr und bei ihm steht kein Regelbedarf und bei meinem 9 jährigen Sohn (hat nur KG) steht auch kein Regelbedarf. Dabei verdiene ich gerade 790 €. ist das so korrekt?

    Antwort
  • 1. Februar 2016 um 8:57 Uhr
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    Frage: war vorher nach der Schule arbeitslos bekam m Miete 780 € vom Job Center ..nun hab ich eine Lehrstelle bekomme 400 € Lohn und nur noch 129 € Beihilfe .. Habe aber Mietkosten ca 450 m heiz&Strom. Kann trotz Ausbildung nicht davon leben … Wenn ich Job schmeiße bekomm ich mehr Hartz 4. kann das denn sein ? Bin schon 24,und leb nicht bei den Eltern … Danke f Rat. ,!

    Antwort
  • 28. Januar 2016 um 18:08 Uhr
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    Hallo,
    Kann der Unterhalt den man monatlich zahlen muss auch Abgesetzt werden. Wie ist das denn wenn eine lohnpfändung läuft und wass bedeutet eigentlich absetzen.

    Antwort
  • 4. Mai 2015 um 17:57 Uhr
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    Also bitte, wer soll den letzten Absatz denn verstehen. Im Rheinland sagt man. Dafür müsste man studiert haben. Habe ich, verstehe es aber trotzdem nicht.
    Traurig echt

    Antwort
    • 30. November 2015 um 6:03 Uhr
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      Was gibt es denn da nicht zu verstehen?
      Ich habe nicht studiert und kein Problem damit. Vielleicht noch einmal lesen und nachdenken?

      Antwort

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