Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Der Fall um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bekommt eine neue Wendung. Nach Medienberichten soll dieser nämlich planen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Hannover zu erheben. Offenbar möchte er sich gegen die Aussage der Staatsanwaltschaft wehren, er habe möglicherweise kinderpornografisches Material besessen. Doch was genau ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, der sich gegen das Verhalten eines Amtsträgers, also eines Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, richtet. Seine gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 17 des Grundgesetzes. Er bedarf weder einer Form noch müssen Fristen eingehalten werden. Es ist dennoch ratsam die Dienstaufsichtsbeschwerde zeitnah zum beanstandeten Verhalten zu erheben. Zu richten ist sie entweder an die Dienstaufsichtsbehörde oder an den Vorgesetzten des Amtsträgers, also die Behördenleitung. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde begründet ist, so kann dies bei Beamten zu einem Disziplinarverfahren führen. Angestellte des öffentlichen Dienstes wiederum müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ganz nach dem Motto „formlos, fristlos, fruchtlos“ in der Regel nicht erfolgreich ist.
Art. 17 Grundgesetz
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Mich würde interessieren, ob dies auch gilt bei einem Berufsfeuerwehrbeamten???
Zur Dienstaufsichtsbeschwerde, über die es so gut wie keine Literatur gibt, möchte ich Sie auf mein jetzt erschienenes Buch "Rechtliche Probleme der Dienstaufsichtsbeschwerde", Peter Lang Verlag, 283 S., ISBN 978-3-631-70193-5 hinweisen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Ingo Becker-Kavan
Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch Befangenheitsanträge) werden von Amtsträgern regelmäßig nicht etwa emotionslos als Einlegung eines Rechtsmittels mit Verfassungsrang, sondern als Anscheinsbeweis für eine Neigung des Beschwerdeführers zu Unsachlichkeit und eine Art "Kollektivbeleidigung aller Amtsträger durch einen Querulanten" empfunden.
Dies natürlich auch seitens der jeweils zuständigen Dienstaufsicht.
Daher gilt nicht nur in der Regel "formlos, fristlos, fruchtlos", sondern ist dies sogar zudem noch mit dem Risiko verbunden, damit zugleich auch in der Sache selbst eine dem Beschwerdeführer etwa zuvor noch eingeräumte Glaubwürdigkeit völlig zu verspielen, möglicherweise hin bis zur Vermutung der Unrichtigkeit (auch?!) all seines sonstigen Vorbringens (wer einmal lügt, dem glaubt man nicht)..