Lärmbelästigung09.01.2019

Wie sieht ein Lärmprotokoll für eine Mietminderung aus?

Wer in einer Mietwohnung lebt, muss mit Geräuschen von der Nachbarschaft rechnen. Diese können im Einzelfall so extrem werden, dass man von einer Lärmbelästigung sprechen kann. Als mögliche Ursachen einer Ruhestörung kommen dabei nicht nur Kinder- oder Musiklärm in Betracht, sondern auch Baulärm. Aber welchen Ursprung die Lärmbelästigung auch immer hat, der Mieter kann deswegen unter Umständen seine Miete mindern. Er muss dazu nur nachweisen, dass die Störung so erheblich ist, dass die Tauglichkeit des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung beeinträchtigt ist. Diesen Nachweis kann der Mieter in aller Regel nur durch ein Lärmprotokoll erbringen. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Aufzeichnung der einzelnen Lärmstörungen. Wie ein Lärmprotokoll aber genau auszusehen hat, soll hier geklärt werden.

Wie sieht ein Lärmprotokoll für eine Mietminderung aus?

Da ein Lärmprotokoll die Ruhestörungen festhalten soll und somit als Grundlage für eine Mietminderung dient, muss es folgende Punkte am besten in tabellarischer Form zwingend enthalten: Datum, Uhrzeit, Verursacher sowie Art und Intensität des Lärms. Es sollten außerdem die Auswirkungen des Lärms so genau wie möglich beschrieben werden. Mussten etwa die Fenster geschlossen werden, war der Lärm durch Hintergrundgeräusche überdeckt oder kam es zu Schlafstörungen? Es kann zudem hilfreich sein, Zeugen für die Lärmbelästigung zu haben und diese ebenfalls im Lärmprotokoll mit vollständigem Namen und Anschrift anzugeben. Die Zeugen sollten ihre Angaben mit einer Unterschrift bestätigen. Darüber hinaus ist es ratsam das Lärmprotokoll so lang wie möglich zu führen.

Zu beachten ist aber auch, dass die Intensität des Lärms in der Regel stark vom subjektiven Empfinden abhängt. Es kann daher sinnvoll sein, ein Lautstärkemessgerät aufzustellen und die Messergebnisse im Lärmprotokoll mit Angabe des Datums und der Uhrzeit festzuhalten.
Vereinfacht lässt sich daher sagen: umso detaillierter und langfristiger ein Lärmprotokoll ist, desto größer ist der Erfolg bzw. die Glaubwürdigkeit des Protokolls.
Zur Vertiefung des Themas Mietminderung:

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7 Gedanken zu „Wie sieht ein Lärmprotokoll für eine Mietminderung aus?

  • 22. Juni 2020 um 19:22 Uhr
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    Danke für die Infos!
    Das Lärmprotokoll war bei mir sehr hilfreich, als ich wegen Lärmbelästigungen meine Miete gemindert habe. Sobald ich das sauber angelegte Lärmprotokoll an den Vermieter geschickt habe, hat der Vermieter mir meine Mietminderung von 25% auf die Warmmiete über 4 Monate akzeptieren müssen. Das sind immerhin zusammen 1000€, die haben sich durchs saubere Lärmprotokoll führen ausgezahlt!
    Danke an die

    Lärmprotokoll App aus dem AppStore: itms-apps://itunes.apple.com/app/id1513019346 !

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    • 22. Juni 2020 um 19:25 Uhr
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      Wow, die Lärmprotokoll App ist super praktisch! Danke dir, Ralf.

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  • 10. Januar 2019 um 8:53 Uhr
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    Dazu fällt mir immer ein schon über 180 Jahre altes Zitat ein, das wohl aktueller nicht sein könnte:
    „Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wisst, Urteile, von denen ihr nichts begreift.“
    Zitat: Georg Büchner

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  • 1. September 2015 um 18:31 Uhr
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    Ich wohne hier im Erdgeschoss und unten drunter ist eine Heizung im Keller. Die macht kanllende, klackernde, blubbernde, klimpernde und dröhnende Geräusche Nachts 3 Uhr, Nachmittags 16 Uhr, früh, egal wann und im Winter ist es besonders schlimm. Ich wohne auch alleine und von diesen Nachbarn bekomme ich bestimmt keine Unterschrift oder dergleichen, noch nicht Mal ein Guten Tag. Mein Vermieter sieht das natürlich überhaupt nicht ein, dass er da was machen müsste. Ich tue mir das jetzt schon mehr als 3 Jahre an hier und bin mittlerweile völlig fertig. Meine Lebensqualität ist natürlich auch futsch deswegen. Ich bin mittlerweile krank wegen diesem Lärm, wo meine Vitrine und der ganze Raum vibriert und ich Nachts von diesem geklimper geweckt werde und Abends erschrecke; wenn die Heizung knallt als wäre man auf dem Hauptbahnhof und jemand lässt eine geriffelte Stahlplatte auf einen unterirdischen Zugang knallen oder so ähnlich. Da soll ich mich jetzt noch hier hinsetzen und alles fein säuberlich aufschreiben? Wie lang denn? Ich muss doch arbeiten.

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  • 24. November 2014 um 6:03 Uhr
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    Richtig. Und wieder liegt die Last bei demjenigen, der geschädigt wird. Was machen Allienlebende ? Den Vermieter nachts in die Wohnung einladen ?
    Mich erinnert das an "Täterschutz".
    Als ich in meiner frueheren Wohnung umgeben war von drei Menschen, die wirklich laut waren mit ihrer Musik, hat man sich ueber mich lustig gemacht – später musste man zwei davon rausklagen… nachdem einer immer wieder auch in die Psychatrie verfrachtet werden musste.
    Ebenso als ich dann neben einem "christlichen" Mädchenymnasium wohnte, wurde in der Turnhalle die Musik bei offenem Fenster aufgedreht, auch in den Ferien, wenn vermietet wurde, oder die Abiturfeiern veranstaltet wurden, mit einem Lärmpegel, dass einem schlecht wurde, und die Fenster geklirrt haben … –
    Und vor allem bin ich gespannt, wie das werden wird, wenn die heutigen Kindern mal erwachsen sind, die ohne jede Massregelung und Einschränkung groß werden, ohne Erziehung zur Ruecksichtnahme. Kann man jeden Tag in Kaufhäusern und Bussen beobachten.

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    • 26. März 2015 um 9:57 Uhr
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      Hallo, ich bin massiv durch Lärm 1 1/2 Jahr belästigt worden von meiner Nachbarschaft. Als Alleinstehende wurde ich nach meinen Beschwerden verfolgt + sollte immer wieder verprügelt werden. Das Lärmprotokoll wurde lange von keinem Mieter unterschrieben, weil diese Bewohner vor den beiden arbeitslosen Kerlen bedroht wurden.
      Nun haben sogar endlich Mieter aus dem Nachbarhaus geklagt + es wurde die letzte Abmahnung ausgesprochen. Nun ist Ruhe. Ich allein hatte keine Chance. Wenn die Polizei um das Haus gelaufen wäre, dann hätte ich schon früher meine Ruhe gehabt. Sie fahren mit dem Auto vor + sodann ist Ruhe + man steht wie ein Depp sa.

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  • 2. Mai 2014 um 8:45 Uhr
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    Abgesehen davon, dass ein Lautstärkemessgerät üblicherweise nicht zum Inventar eines gewöhnlichen Haushaltes gehört, erscheint eine Lautstärkemessung generell wenig aussagekräftig. Beispielsweise ist ein tropfender Wasserhahn auch nicht laut, besitzt aber eine höchst enervierende Wirkung.

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