Private Haftpflichtversicherung: Was ist beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zu beachten, welche Risiken sollten abgesichert und wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wer einer Person oder Sache Schaden zufügt, muss für den entstandenen Schaden haften. Der Schädiger muss also Schadenersatz leisten. Da die Haftung für Privatpersonen in Deutschland nicht begrenzt ist, also mit dem gesamten Vermögen gehaftet wird, ist es ratsam eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Andernfalls kann schnell die Privatinsolvenz drohen. Für einige Bereiche sieht das Gesetz eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Ein Beispiel dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für typische Risiken aus dem Alltag gibt es jedoch eine solche Abschlusspflicht nicht. Um eine persönliche Haftung dennoch auszuschließen, ist es möglich, freiwillig eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Was dabei zu beachten ist, welche Risiken abgesichert und wie hoch die Deckungssumme sein sollte, soll durch diese Rechtsfrage geklärt werden.
Was ist beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass weitere Haushaltsmitglieder mit im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Bei Ehepartnern oder Kindern ist dies selbstverständlich. Aber auch unverheiratete Paare brauchen nur eine Haftpflichtversicherung. Der Partner muss nur mit im Vertrag stehen. Ebenfalls mitversichert ist das Hauspersonal.
Versicherungsprämie jährlich zahlen spart Geld
Zudem kann man Geld sparen, wenn man die Versicherungsprämien nicht monatlich, sondern vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlt. Eine weitere Einsparmöglichkeit ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden durch Haustiere
Schäden durch Haustiere, wie etwa durch Hunde oder Pferde, werden darüber hinaus regelmäßig nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Für solche Schäden wird daher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich sein.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Ebenso sollte der Eigentümer eines Grundstücks eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, wenn auf seinem Grundstück ein Öltank steht. Denn kommt es durch diesen zu einer Verschmutzung des Grundwassers oder von Gewässern greift die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Leistungskürzung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schäden
Die Versicherung kann außerdem ihre Leistung kürzen bzw. die Leistung sogar ganz verweigern, wenn der Schadensfall grob fahrlässig bzw. vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht wurde. Ist dies der Fall, so haftet der Versicherungsnehmer persönlich. Trägt er an dem Schadensfall dagegen kein Verschulden, so haftet weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherung.
Welche Risiken sollten abgesichert sein?
Welche Risiken durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten, richtet sich nach den jeweiligen Lebensumständen des Versicherungsnehmers.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
So kann es für den ehrenamtlichen Trainer eines Sportvereins durchaus ratsam sein, darauf zu achten, dass die Haftpflichtversicherung diese Tätigkeit mitversichert. Denn Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, sind nur dann mitversichert, wenn sie vom Versicherungsschutz ausdrücklich mitumfasst werden.
Haftpflichtversicherung sollte Gefälligkeitsschäden abdecken
Zudem kann es von Vorteil sein, sogenannte Gefälligkeitsschäden mitzuversichern. Dabei handelt es sich um Schäden, die im Rahmen einer unentgeltlichen Tätigkeit entstehen. Eine typische Gefälligkeit ist etwa das Gießen von Nachbars Blumen während des Urlaubs. Zwar haftet der Schädiger für Gefälligkeitsschäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dennoch kann eine private Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall die sichere Alternative sein.
Der Verlust von fremden Schlüsseln ist ebenfalls nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag mit aufgenommen wurde.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Da der Schädiger auch für Personenschäden haftet und diese äußerst hoch ausfallen können, ist es ratsam eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu haben. Manche Versicherungen raten sogar zu einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Abzuraten ist von einer Aufteilung der Deckungssummen zwischen Personen- und Sachschäden. Vielmehr sollte man einen einheitlichen Pauschalbetrag wählen.