Was ist und macht eigentlich das Europäische Parlament?
Am 25.05.2014 sind in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament. Doch bevor man sich entscheidet, ob man zur Europawahl geht und welche Partei man wählt, sollte man wissen was das Europäische Parlament eigentlich ist und welche Aufgaben es hat. Wir versuchen nachfolgend diese Fragen zu klären.
Was ist das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte supranationale Parlament der Welt und repräsentiert sämtliche Bürger der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Parlaments werden alle fünf Jahre für jedes Mitgliedsland eigenständig gewählt. Das bedeutet, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Abgeordneten wählt. Seinen Sitz hat das Parlament sowohl in Straßburg als auch in Brüssel.
In der Legislaturperiode 2009 bis 2014 verfügt das Europäische Parlament über 766 Sitze. Davon stehen Deutschland 99 Sitze zu. Für die nachfolgende Legislaturperiode stehen jedoch nur noch 751 Sitze zur Verfügung. Auf Deutschland entfällt ein Anteil von 96 Sitzen.
Wie ist das Europäische Parlament organisiert?
Das Europäische Parlament organisiert sich unter anderem in Fraktionen, dem Präsidium, den Ausschüssen sowie der Parlamentsverwaltung und den Assistenten der Abgeordneten.
Fraktionen
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich, wie die Abgeordneten der nationalen Parlamente, zu Fraktionen zusammen. Dabei kommt es nicht auf die Nationalität, sondern auf die politische Agenda an. Innerhalb der Fraktionen unterteilen sich die Abgeordneten in nationale Delegationen, die in etwa vergleichbar sind mit den Landesgruppen des Deutschen Bundestags. Daneben gibt es jedoch auch fraktionslose Abgeordnete.
Das Parlament unterteilt sich anders als die nationalen Parlamente nicht in eine Regierungsfraktion und Opposition. Vielmehr bilden und verändern sich die Mehrheiten je nach Thema.
Präsidium des Europäischen Parlaments
Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten alle zweieinhalb Jahre gewählt. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Parlaments, seinen 14 Vizepräsidenten sowie 5 Quästoren. Der Parlamentspräsident oder in Vertretung einer seiner Vizepräsidenten vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen. Die Quästoren wiederum erledigen die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abgeordneten entstehenden Verwaltungstätigkeiten. Das Präsidium als ganzes ist für die Verwaltung des Budgets des Parlaments zuständig.
Ausschüsse
Um bestimmte Fachthemen besser abhandeln und damit die Sitzungen des Europäischen Parlaments gut vorbereiten zu können, gibt es die Ausschüsse. Das Parlament verfügt über 20 ständige Ausschüsse und 2 Unterausschüsse. Zudem besteht die Möglichkeit je nach bedarf nicht ständige Ausschüsse bzw. Untersuchungsausschüsse zu bilden.
Parlamentsverwaltung und Assistenten der Abgeordneten
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments stellt die Parlamentsverwaltung dar und soll die Arbeit der Abgeordneten unterstützen. Es gliedert sich in 10 Generaldirektionen und den Juristischen Dienst. Geleitet wird das Sekretariat von einem Generalsekretär.
Darüber hinaus können die Abgeordneten persönliche Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannten parlamentarischen Assistenten. Diese müssen aus der Sekretariatszulage der Abgeordneten bezahlt werden.
Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament nimmt verschiedene, im Einzelnen in Art. 14 des EU-Vertrages geregelte, Aufgaben wahr. Nach dieser Vorschrift kommt dem Parlament eine Gesetzgebungs-, Haushalts-, Kontroll- sowie Wahlfunktion zu.
Gesetzgebungsfunktion
Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union (Zusammenschluss der jeweiligen Minister der EU-Staaten, auch Ministerrat genannt) die Gesetzgebung wahr. Allein kann das Parlament, anders als die nationalen Parlamente, keine Gesetze beschließen. Es ist stets eine Zusammenarbeit mit dem Rat erforderlich. Dieser Umstand wird oft als Demokratiedefizit bezeichnet. Hinzu kommt, dass das Parlament keine eigenen Gesetzesvorschläge einbringen darf. Dieses Recht steht nur der EU-Kommission zu.
Für bestimmte Politikbereiche, wie etwa der Wettbewerbs- oder gemeinsamen Handelspolitik, steht dem Parlament kein Mitspracherecht zu, sondern es muss nur angehört werden.
Haushaltsfunktion
Zudem steht dem Europäischen Parlament zusammen mit dem Rat der Europäischen Union die Befugnis zu über den Haushalt zu entscheiden. Vorgeschlagen wird der Haushaltsentwurf aber von der EU-Kommission.
Kontrollfunktion
Das Europäische Parlament kontrolliert darüber hinaus die EU-Kommission und den Rat der Europäischen Union. Als Kontrollmöglichkeiten kann das Parlament Untersuchungsausschüsse bilden, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen sowie gegenüber der Kommission ein Misstrauensvotum aussprechen. Die Abgeordneten können Anfragen an die Kommission und den Rat richten. Zur effektiven Wahrnehmung der Kontrollfunktion müssen zudem sämtliche EU-Institutionen, wie etwa die Kommission oder der Rat, dem Parlament Bericht erstatten. Des Weiteren darf der Parlamentspräsident an den Treffen des Europäischen Rats (Zusammenschluss der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten) teilnehmen.
Wahlfunktion
Eine weitere Funktion des Europäischen Parlaments ist die Wahl des Präsidenten der EU-Kommission. Dieser wird aber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl vom Europäischen Rat vorgeschlagen. Zudem muss das Parlament die Kommission als ganzes bestätigen. Es kann daher nicht seine Zustimmung für einzelne Kommissare verweigern.
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