16.05.2014

Wann muss die Schufa gespeicherte Daten wieder löschen?

Die Schufa gehört mit zu den größten Datensammlern in Deutschland. Mit den ihr von ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Daten, ermittelt und prüft die Schufa die Bonität von Privatpersonen und Unternehmen. Dabei kommt es insbesondere auf die sogenannten Negativ-Einträge an (sehen Sie zum Begriff folgende Rechtsfrage: Was ist der Unterschied zwischen negativen und positiven Einträgen bei der Schufa?). Diese Einträge werden immer dann vorgenommen, wenn es Probleme mit dem Zahlungsverhalten gibt. Da ein solcher Eintrag dazu führen kann, dass man zum Beispiel nicht den gewünschten Kredit oder Mobilfunkvertrag bekommt, kann ein Interesse an der Löschung des Eintrags bestehen. Es stellt sich daher die Frage, wann die Schufa gespeicherte Daten wieder löschen muss.

Wann muss die Schufa gespeicherte Daten wieder löschen?

Die Schufa ist verpflichtet Daten nach einer gewissen Frist oder mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses zu löschen. Im Einzelnen gilt folgendes:

  • Informationen über Kreditkarten- oder Girokonten müssen sofort nach deren Auflösung gelöscht werden
  • Daten über Kredite sind zum Ende des dritten Jahres ab Rückzahlung zu löschen.
  • Wird ein Geschäft nicht vertragsgemäß abgewickelt, kommt es also zu Zahlungsunregelmäßigkeiten, werden die Daten darüber nach vollständiger Erfüllung des Geschäfts zum Ende des dritten Jahres ab Speicherung gelöscht.
  • Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis, wie etwa Eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe einer solchen Versicherung, müssen nach drei Jahren gelöscht werden.

In bestimmten Fällen kann die Speicherfrist noch verkürzt werden. Dies gilt für folgende Fälle:- Wird eine offene, noch nicht titulierte Forderung in Höhe von bis 2.000 € innerhalb von sechs Wochen beglichen und dies der Schufa mitgeteilt, so wird die entsprechende Information sofort gelöscht.

    • Werden Informationen über eine Eidesstattliche Versicherung oder einem Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen Versicherung aus dem Schuldnerverzeichnis entfernt, so löscht die Schufa nach Erhalt des amtsgerichtlichen Löschungsbescheids die entsprechenden Daten.

Trotz der entsprechenden Regelungen zu den Löschungsfristen kommt es vor, dass die Schufa die entsprechenden Daten nicht löscht. Es kann sogar sein, dass die Schufa von vornherein Daten über jemanden speichert ohne dazu berechtigt zu sein. So können etwa offene Forderungen nur einen Negativ-Eintrag auslösen, wenn sie angemahnt und ihnen nicht widersprochen wurde. Aber wie kann man in solchen Fällen die Löschung der Daten erreichen?

Wie kann ich die Löschung von falsch oder ungerechtfertigt gespeicherten Daten verlangen?

Bevor es um die Löschung von falschen oder zu Unrecht eingetragenen Daten geht, muss man von diesen erstmal Kenntnis haben. Diese kann man am besten durch die einmal jährlich kostenlose Datenauskunft erreichen. Was diese genau beinhaltet und wie diese bei der Schufa zu beantragen ist, können Sie hier nachlesen: Wie erfahre ich von meinen Eintragungen bei der Schufa? Haben sie daraufhin von falschen oder ungerechtfertigten Einträgen erfahren, bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen:

      • Benachrichtigung der Schufa

        Zunächst ist es möglich sich mit der Schufa direkt in Verbindung zu setzen. Dies kann zwar telefonisch geschehen. Es kann aber ratsam sein dies lieber schriftlich mit einem Einschreiben mit Rückschein zu tun. Dies ist nämlich im Streitfall der beweissichere Weg.

      • Kontaktaufnahme mit den Schufa-Eintrag veranlassende Unternehmen

        Zudem ist eine Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen möglich, welches den falschen oder ungerechtfertigten Eintrag veranlasst hat, um somit die Löschung der Daten zu erreichen. Auch hier sollte man wieder den beweissicheren Weg wählen.

      • Beantragung einer einstweiligen Verfügung

        In bestimmten Eilfällen ist auch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Löschung der Daten beim zuständigen Amtsgericht möglich.

Lesen Sie zu diesen Thema auch folgende Rechtsfragen:

#663 (316)
Google Adsense 1

2 Gedanken zu „Wann muss die Schufa gespeicherte Daten wieder löschen?

  • 6. Februar 2016 um 1:14 Uhr
    Permalink

    Vielen Dank für die Info zum viel diskutierten Thema "Schufa Eintrag löschen lassen". Wenn es erst einmal zu einem negativen Schufa Eintrag gekommen ist, bleibt dieser in der Regel 3 Jahre bestehen, selbst wenn die zu Grunde liegende Schuld bereits beglichen wurde. Die Speicherung des Eintrags bei der Schufa sorgt nicht nur für eine Verschlechterung der persönlichen Bonität, sondern kann in Folge dessen auch zu Ablehnungen bei Kredit-Beantragungen oder bei Vermietern führen, sihe hier http://insidertipps24.de Eine vorzeitige Löschung der Negativ Einträge ist daher immer ratsam.

    Antwort
  • 19. August 2014 um 18:51 Uhr
    Permalink

    ich wollte wissen wer der Schufa diese Macht gibt zu bestimmen das ich statt 9 Jahre nun 9 Jahre und 5Monate weiter regestriet bin das eine bodenlose Frechheit in diesen Staat wirst du noch abgezockt

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert