Wann kann man ein Arbeitszeugnis verlangen?
Ein Arbeitszeugnis stellt eine Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers dar. Wird dies durch das Zeugnis positiv dargestellt, kann dies die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz erheblich vergrößern. Doch ab welchem Zeitpunkt steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu? Muss man bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten oder kann man schon währenddessen ein Arbeitszeugnis verlangen?
Wann kann man ein Arbeitszeugnis verlangen?
Nach § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) entsteht der Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet, so entsteht der Anspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer kann aber nach Erhalt einer Kündigung und vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. während einer Kündigungsschutzklage ein vorläufiges Arbeitszeugnis verlangen. Erlischt das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, so kann eine Klausel im Vertrag den Zeitpunkt des Anspruchs regeln. Zu beachten ist, dass der Anspruch vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden muss. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet von sich aus ein Arbeitszeugnis zu verfassen.
Zu beachten ist zudem, dass bei nur kurze Zeit andauernden Arbeitsverhältnissen in der Regel nur ein Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis besteht, das lediglich die Art und die Dauer der Tätigkeit beschreibt (§ 109 Abs. 1 Satz 1 GewO).
Besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses haben. Lesen Sie dazu mehr hier: Kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?
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