20.06.2024

Darf man als Mieter zur Fußballweltmeisterschaft oder Europameisterschaft Fahnen und Flaggen an seinen Balkon hängen?

Viele Mieter hängen zu einer Welt- oder auch Europameisterschaft die Fahnen bzw. Flaggen der Nation ihrer jeweiligen Lieblingsmannschaft an dem Balkon ihrer Wohnung. So mancher Vermieter sieht das aber nicht gern und verlangt die Beseitigung des Fahnenschmucks. Doch darf er das oder ist es nicht vielmehr gestattet Fahnen bzw. Flaggen am Balkon aufzuhängen?

Darf man als Mieter zur Welt- oder Europameisterschaft Fahnen und Flaggen an seinen Balkon hängen?

Ein Mieter darf grundsätzlich Fahnen bzw. Flaggen der Nation seiner jeweiligen Lieblingsmannschaft auf seinem Balkon aufhängen. Es gibt nur ein paar Dinge zu beachten.

Was müssen Mieter beachten, die Fahnen auf ihrem Balkon befestigen?

Durch die Fahnen dürfen andere Mieter nicht belästigt werden, etwa weil es zu einer Verdunkelung bzw. Sichteinschränkung kommt. Auch eine Gefährdung von Passanten muss vermieden werden.

Bausubstanz darf nicht beschädigt werden

Es ist es regelmäßig auch nicht erlaubt, die Fahnen mit Hilfe von zum Beispiel Dübeln oder Karabinerhaken an der Fassade zu befestigen. Darin liegt nämlich grundsätzlich ein unzulässiger Eingriff in die Bausubstanz.

Fazit:

Mieter dürfen Fahnen auf ihrem Balkon befestigen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Fahnen nicht herunterfallen oder vom Wind weggeweht werden. Die Bausubstanz des Hauses darf nicht beschädigt werden.

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.

Quelle:refrago(rb/pt)
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