Autofahrer fährt durch Regenpfütze: Muss ein Autofahrer einem nass gespritzten Fußgänger die Reinigung der Kleidung bezahlen?
Wenn ein Auto durch eine Pfütze fährt, entsteht in der Regel eine Wasserfontäne, die eventuell vorbeilaufende Fußgänger von oben bis unten nass spritzen kann. Dass die Fußgänger davon regelmäßig nicht begeistert sind, dürfte auf der Hand liegen. Aber können sie auch vom Autofahrer Ersatz der Reinigungskosten für die nass gespritzte Kleidung verlangen? Kann man dem Autofahrer vorwerfen, dass er nicht mit Schritttempo durch die Pfütze gefahren ist, um somit eine Wasserfontäne zu verhindern?
Muss ein Autofahrer einem nass gespritzten Fußgänger die Reinigung der Kleidung bezahlen?
Das Landgericht Itzehoe entschied in einem Fall aus dem Jahr 2011, dass Fußgänger grundsätzlich keinen Ersatz der Reinigungskosten für ihre nass gespritzte Kleidung verlangen können. Denn ein Autofahrer sei nicht verpflichtet Pfützen stets in Schritttempo zu durchfahren. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass andernfalls eine erhöhte Unfallgefahr bestehe, die durch das Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr entstehen würde. Selbst wenn kein nachfolgender Verkehr vorhanden ist, verneinte das Gericht die Pflicht zum langsamen Durchfahren einer Pfütze. Bei Regen müssen sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10, noch anders Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 12.10.1955, Az. Ss 268/55).
Etwas anders sah dies noch das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Jahr 1994. Seiner Auffassung nach stehe einem Fußgänger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der verunreinigten Kleidung zu, wenn er aufgrund des Verkerhs mit Schneematsch bespritzt wird. Jedoch könne dem Fußgänger ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er mit dem Wegspritzen von Schneematsch aufgrund des Verkehrs rechnen müsse (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.1994, Az. 32 C 2225/94 - 19).
Kann einem nass gespritzten Fußgänger ein Schmerzensgeldanspruch zu stehen?
Das Amtsgericht Köln hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1979 einen Schmerzensgeldanspruch für eine Frau bejaht, die von einem durch eine Pfütze fahrenden Pkw von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt wurde, als sie in eine Straßenbahn einsteigen wollte. Der Ekel der Fußgängerin wertete das Gerichts als nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens und sprach der Frau daher ein Schmerzensgeld von 250 DM zu (Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.1979, Az. 142b C 3678/78).
Unsinns-Urteil: Natürlich ist der Fahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet! Ergibt sich ganz eindeutig aus § 1 StVO iVm § 823 II BGB: Dieser Richter sollte mal schnellstens zum Repetitorium geschickt werden!
Und was wäre das Problem wenn die Autos innerorts nur 30 fahren würden – nun gut die Bestatter hätten dann weniger zu tun. Wenn man – wie nötig – aufmerksam fährt, kann man Pfützen rechtzeitig sehen und ausweichen oder anhalten – da durch wird kein Verkehr behindert. Aber selbst wenn – einen Menschen mit Würde zu behandeln ist immer wichtiger, als daß Raser R ungehindert seine Komplexe ausleben kann!
Wie lange muß man studiert haben, um so einen Unsinn zu verzapfen ?
mindestens 8 Jahre und das dann bei gleichzeitig mindestens 1,25 Promille. Darunter kann vielleicht noch der gesunde Menschenverstand zur Urteilsfindung herangezogen werden.
In der Fahrschulen haben wir das gegenteilig gelernt….ich kann nicht glauben,daß diesem Unsinn statt gegeben wird…on vielen Städten gibt’s schon in den inneren Bezirken Einbahnstraßen -und 30 bzw 50 kmh gebot…..warum wohk?!
§1 STVO …ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht.
Seltsam, wenn man bedenkt, dass dem Autofahrer dafür verkehrsrechtlich ein Verwarnungsgeld droht…
Auch im Straßenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme! Warum sollen immer die schwächsten Verkehrsteilnehmer büßen?
Dann sollte man die Städte in die Verantwortung nehmen wei sie erst die Voraussetzung geschaffen haben durch nicht instandhaltung.