Hund im heißen Auto: Ist das Zurücklassen eines Hundes im Auto bei sommerlicher Hitze verboten oder gar strafbar?Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz
Man kann immer wieder beobachten, dass Hundebesitzer, während sie einkaufen gehen oder im Büro sind, ihre Tiere im Auto lassen. Das kann für die betroffenen Hunde nicht nur langweilig sein, sondern auch lebensgefährlich. Herrschen nämlich draußen sommerliche Temperaturen, kann sich das Auto erheblich aufheizen. Abhängig vom jeweiligen Parkort können Fahrzeugtemperaturen von bis zu 70°C entstehen. Dass das Zurücklassen des Hundes im Auto bei sommerlicher Hitze eine Tierquälerei darstellt, dürfte daher jedem klar sein. Ist es aber auch strafbar?
Ist das Zurücklassen eines Hundes im Auto bei sommerlicher Hitze strafbar?
Nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) macht sich derjenige strafbar, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aber auch derjenige, der einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Eine Strafbarkeit wegen des Zurücklassens eines Hundes im Auto kommt daher dann in Betracht, wenn aufgrund der Hitze das Tier stirbt oder erhebliche Schmerzen erleidet und dem Täter es darauf ankam. In einem solchen Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Daneben kann ein Verbot der Hundehaltung ausgesprochen werden. Dies kann zeitlich begrenzt oder aber auch für immer gelten (§ 20 TierSchG).
Oft liegt kein Vorsatz des Hundehalters vor – sondern nur Gedankenlosigkeit
In den meisten Fällen wird der Hundebesitzer aber nicht aus Boshaftigkeit den Hund zurückgelassen haben, sondern eher aus Gedankenlosigkeit. Zudem können die Tiere oft gerettet werden. In einem solchen Fall kann nach § 18 TierSchG eine Geldbuße von bis zu 25.000 EUR drohen.
Denn der Hundebesitzer begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Nr. 1 TierSchG, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig seinem Hund ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.12.1995, Az. 3 ObOWi 118/95).
Darüber hinaus kann ein im Auto eingeschlossener Hund eine Rettungsaktion der Polizei oder Feuerwehr verursachen. Die dadurch entstandenen Kosten können dem Hundebesitzer auferlegt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005, Az. 12 A 10619/05.OVG).
Das Amtsgericht München verurteilte im November 2017 eine Hundehalterin zu einer Geldbuße in Höhe von 200,- Euro. Die Frau hatte ihren Hund, eine Rottweiler / Doggenmischung bei offenem Autofenster auf einem Parkplatz in Hof maximal 20 Minuten im Auto gelassen (Amtsgericht München, Urteil vom 29.11.2017, Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17). Die Außentemperatur hatte nach amtlicher Messung 25°C im Schatten betragen.
Manchmal muss die Polizei oder die Feuerwehr das Tier retten
Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) berichtete von einem Fall (Meldung leider nicht mehr online), in dem ein Hund im überhitzten Auto zurückgelassen wurde: Der Hundehalter, ein Maler aus Düsseldorf, musste 450 Euro Bußgeld zahlen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf. Er hatte an einem heißen Sommertag im Juni 2017 seinen schwarzen Mischlings-hund ohne Wasser in seinem in der prallen Sonne geparkten Auto warten lassen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes entdeckten das stark hechelnde Tier gegen 13 Uhr, der Parkschein im Auto war um 12 Uhr gelöst worden. Fenster und Schiebedach waren nur fingerbreit geöffnet. Kurz bevor die Ordnungskräfte den Wagen aufbrechen wollten, kam der 43-Jährige und erklärte: das Hecheln seines Hundes sei normal. Das liege am schwarzen Fell. Das Gericht befand, dass der Mann dem Hund erhebliches Leid zugefügt habe. Wegen der Hitze hatte sich das Tier durch das Sicherheitsnetz am Kofferraum gezwängt und sich hinter den Fahrersitz gelegt, weil es dort kühler war. Vor Gericht hatte der Maler angegeben, er habe nur kurz Farbe holen wollen und sei von seiner Frau aufgehalten worden.
Fazit:
Hunde niemals im Auto zurücklassen.
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
Den Hund wegnehmen und den Besitzer in das Auto sperren
@Uli Diese Betrachtungsweise ist vor ca. 25 Jahren bereits entfallen. EIn Blick ins BGB, insbesondere §90a, hilft da ungemein weiter.
Wenn endlich die Betrachtungsweise "Tiere sind Sachen" wegfallen würde, könnte man wesentlich einfacher auf den Grundlagen der Gesetze die geschundenen Wesen befreien. Bis dahin: Ich zahle lieber 400€ für die kaputte Seitenscheibe als das arme Wesen leiden zu lassen!
Als Strafmaßnahme sollte den "Uneinsichtigen" mal 6 Stunden im Glaskasten verordnet werden. Natürlich ebenfalls ohne Drink.!
Das wäre dann getreu "Auge um Auge; Zahn um Zahn".
@Uli Diese Betrachtungsweise ist vor ca. 25 Jahren bereits entfallen. EIn Blick ins BGB, insbesondere § 90a, hilft da ungemein weiter.
Sehr gut lieber Uli
Guten Morgen,
ich hatte auch schon mal den Fall. Ich hatte in meinem Vito als die Polizei kam aber bessere Bedingungen als draußen! Im Auto hatte ich 19°- 20° und draußen waren es 27°. Wasser hatte mein Hund auch im Auto er war also rundum versorgt. Nur die Schaulustigen haben den Hund durch an die Scheibe klopfen aufgeschreckt und zum bellen gebracht. Die Polizei hat das aufgeklärt, sich entschuldigt und ist wieder gefahren. Wenn ich heute mein Hund im Auto lassen, mache ich ein Schild ins Auto wo drauf steht,Hund ist versorgt und die Temperaturen sind besser als draußen. Seitdem hatte ich keine Probleme mehr
Mann solle sochen Leuten die Tiere und auch sogar die Kinder
sofort wegnehmen!!!
Es gibt immer wieder MENSCHEN die *unverantwortlich * mit ihren Tieren umgehen! Für mich keine MENSCHEN…sondern MONSTER! Schade….dass man so ne MONSTER nicht auf frischer Tat erwischt!
Fall in Berlin bei 28 ° C Außentemperatur: Hund in Lieferwagen in der prallen Summe erst dauerhaft am Bellen, dann nun noch am Kläffen, nach einer Stunde (Hausmeister fegte den Hof und beobachtete das Ganze) kein Geräusch mehr, nur noch kleine Bewegungen im Fahrzeug. Die gerufene Polizei schlug mit einer Axt die Seitenscheibe ein (was übrigens 10 Schläge brauchte!) und musste den mittlerweile ohnmächtigen Hund heraustragen. Mit nassen Handtüchern und einem Topf Wasser ging es ihm bald wieder besser. Die Polizisten fegten sogar noch den Parkplatz und nahmen den Hund zur Verwahrstelle mit; der Besitzer hat den Sachschaden an seinem Wagen, zahlt für den Einsatz und bekommt noch eine Anzeige.
Ich habe in diesem Sommer die Polizei gerufen, weil auf einem Parkplatz vor einem Einkaufszentrum 2 Hunde in einem Auto eingesperrt waren, draußen waren 30 °C, im Auto sicher 45 °C oder mehr. Nachdem ich die Polizei gerufen hatte, die dann angeblich den Besitzer des PKW ausfindig gemacht und informiert hatte, tat sich 15 Minuten lang nichts. ich rief nochmal bei der Polizei an und wurde von der Beamtin derart frech vollgepöbelt, was ich denn noch wollte, es wäre alles getan, ich sollte ihr nicht ihre wertvolle Zeit stehlen. Es war nachmittags 15.30 Uhr, wohl gerade Kaffeepause. Ich sagte, ich würde dann eben die Scheibe einschlagen, darauf bekam ich zur Antwort, dann bekomme ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Anzeige klar, ist ja auch eine Sachbeschädigung. Diese sollte dann aber eingestellt werden wegen entschuldigendem Notstand.
Hier darf man bitte nicht den Fehler machen das Tier (Sache) und das Baby als Person gleichzusetzen. §35 ist hier auch nicht anzuwenden! Wenn dann vllt §34 wenn man wirklich davon ausgeht das, wie §90a besagt, Tiere keine Sache sind und hier als “Lebewesen“ angesehen wird.
Einige Polizisten sind faul und träge und machen Ihren Job nicht! Das gibt es überall und jeder kennt solche Polizisten / schwarzen Schafe! Das beste ist, den Namen notieren und sich an oberste Stelle beschweren. Aber wichtig ist, eine andere Dienststelle anrufen und um hilfe bitten. Sollte nichts passieren, selbst tätig werden auch wenn man von der Polizei bedroht wird.
was passiert wenn ich die Autoscheibe einschlage und das Tier rette?
Laut der Tierschutzorganisation "tasso" ist es nicht szrafbar. Man sollte einen zeugen neben sich haben, und eine seitenscheibe einschlagen, wenn keine hilfe etsichtlich ost..wie polizei usw ….keine front, oder heckscheibe, um den sachschaden zu minimieren. Es stellt einen entschuldigten notstand dar, besonders noch, wenn ein kind im auto halb verdurstet!!!