02.09.2014

Was umfasst der Regelbedarf bei Hartz IV?

Ein Alleinstehender erhält zurzeit einen Regelbedarf von 391 EUR. Doch was umfasst dieser Regelbedarf? Welche Kosten werden von dem Regelsatz abgedeckt?

Was umfasst der Regelbedarf bei Hartz IV?

Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Abs. 1 SGB II die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) sowie für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört nach der Vorschrift eine angemessene Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Der Regelbedarf berücksichtigt daher auch Kosten für zum Beispiel Restaurantbesuche oder sonstige Freizeitaktivitäten. Auch die Teilnahme an Demos oder der Besuch der Enkelkinder muss mit Hilfe des Regelsatzes bewerkstelligt werden (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil from 29.05.2013, Fn. L 12 AS 214/12 bzw. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil from 19.12.2013, Fn. L 7 AS 1470/12). Ein Leistungsempfänger kann frei darüber entscheiden, welche Bedürfnisse er zu welchem Anteil mit dem monatlichen Regelbedarf befriedigen möchte.

Der Gesetzgeber hat sich im Jahr 2008 die Mühe gemacht und sämtliche Kosten für die einzelnen Bedürfnisse aufgelistet, um somit den Regelsatz genau zu bestimmen. Die ermittelten Verbrauchskosten stellen dabei Durchschnittswerte dar. Die Durchschnittswerte haben sich seit 2008 erhöht.

Regelbedarf für 1 Erwachsenen

Für einen Einpersonenhaushalt gilt zum Beispiel seit dem 1.1.2014 folgender Regelbedarf:

BedürfnisVerbrauchskosten in EUR
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke138,83
Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen0
Bekleidung und Schuhe32,85
Wohnen, Energie und Instandhaltung32,68
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushalts gegenstände29,63
Gesundheitspflege16,80
Verkehr24,62
Nachrichtenübermittlungen34,53
Freizeit, Unterhaltung, Kultur43,17
Bildung1,50
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen7,74
Andere Waren und Dienstleistungen28,64
Summe: 390,99
Regelbedarf (gerundet):391,00

Es ist zu beachten, dass die Höhe des Regelbedarfs regelmäßig steigt. Zudem besteht in bestimmten in § 21 SGB II genannten Fällen ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Vgl. dazu: Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz?##br/!#ab dem 01.01.2014?

#857 (413)
Google Adsense 1

6 Gedanken zu „Was umfasst der Regelbedarf bei Hartz IV?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert