Was bedeutet konstituierende Sitzung des Bundestags?
Nach der Durchführung einer Bundestagswahl kommt der Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Doch was genau ist eine konstituierende Sitzung?
Als konstituierende Sitzung des Bundestags wird das erste Zusammentreten des neu gewählten Bundestags bezeichnet. Nach Art. 39 Abs. 2 GG muss der neu gewählte Bundestag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl Zusammentreten. In Art. 39 Abs. 2 GG heißt es wörtlich: „ Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen“.
Vorheriger Bundestagspräsident beruft die Sitzung ein
Mit der konstituierenden Sitzung wird der neue Bundestag eröffnet. Vorbereitet wird die konstituierende Sitzung vom sogenannten Vor-Ältestenrat. Er bestimmt die Sitzungsordnung. Die konstituierende Sitzung wird formal vom Bundestagspräsidenten der vorangegangen Legislaturperiode einberufen.
Alterspräsident eröffnet die Sitzung
Der sogenannte Alterspräsident leitet die erste Bundestagssitzung. Er hält in der Regel auch eine Grundsatzrede. Bis vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 übernahm das älteste anwesende Bundestagsmitglied das Amt des Alterspräsidenten. Seit dem führt gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz. Sollten mehrere Mitglieder gleich lang im Bundestag sitzen, entscheidet das höhere Lebensalter.
Namentlicher Aufruf aller Bundestagsabgeordneten
Auf der konstituierenden Sitzung werden alle Bundestagsabgeordneten namentlich aufgerufen. Danach geht es mit Wahl des neuen Bundestagspräsidenten weiter. Dieser übernimmt nach seiner Wahl die weitere Leitung der Sitzung und hält eine politische Antrittsrede.
Im weiteren Verlauf der konstituierenden Sitzung werden die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten gewählt und die Schriftführer bestimmt.
Amtszeit der Bundesregierung endet
Formal endet mit der konstituierenden Sitzung die Amtszeit der vorherigen Bundesregierung. Allerdings bleibt die Bundesregierung solange geschäftsführend im Amt, bis eine neue Bundesregierung gebildet worden ist.