Welche Vorteile hat die innerbetriebliche Wirtschaftsmediation?
Häufig werden innerbetriebliche Konflikte nicht angegangen und schwelen im Untergrund. Ziel der innerbetrieblichen Mediation ist der aktive, konstruktive Umgang mit innerbetrieblichen Konflikten. Doch warum sollte man eine innerbetriebliche Wirtschaftsmediation durchführen? Was sind die Vorteile einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation?
Deutlich kürzere Verfahrensdauer
Insbesondere Arbeitsgerichtsverfahren sind oftmals langwierig und von ungewissem Ausgang für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Sie können zum Teil mehrere Jahre dauern und sich über mehrere Instanzen ausdehnen. Im Rahmen einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation kann eine bindende Lösung schon nach wenigen Terminen in bedeutend kürzerer Zeit gefunden werden.
Geringere Kosten
Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren sind überaus kostenintensiv. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten orientiert sich am sog. Streitwert. Mehrere Verfahrensgegenstände führen dabei zu einem Anstieg der Kosten, die im Vorfeld nicht immer zu kalkulieren sind. Wirtschaftsmediatoren hingegen arbeiten freiberuflich auf Honorar-/Stundenbasis. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind folglich transparent und überschaubar – insbesondere auch geringer, weil innerbetriebliche Wirtschaftsmediationen schneller und effektiver zu einvernehmlichen Lösungen führen.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich. In der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation wird Vertraulichkeit vereinbart und über die Inhalte des Verfahrens wird Stillschweigen gewahrt – auch im Falle einer gescheiterten Mediation. Unternehmensinterna dringen somit nicht nach draußen.
Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit
Innerhalb eines Mediationsverfahrens bestimmen die Konfliktparteien selbst, welche Themen geklärt werden sollen. Sie sind nicht wie im Arbeitsgerichtsverfahren durch formelle Anträge eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Richter ermitteln Wirtschaftsmediatoren nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens liegt allein in den Händen der Parteien.
Informiertheit
In einem Arbeitsgerichtsverfahren halten die Konfliktparteien unter Umständen gezielt Informationen zurück, die der Durchsetzung ihrer Ansprüche schaden könnten. Das innerbetriebliche Wirtschaftsmediationsverfahren ist hingegen von Informiertheit geprägt. Dadurch, dass die Parteien die hinter ihren Positionen stehenden Interessen offenlegen, entsteht ein Informationsgewinn, der von den Konfliktparteien auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen genutzt werden kann.
Arbeitsbeziehungen erhalten und verbessern
Während ein Arbeitsgerichtsprozess häufig das Arbeits- und Betriebsverhältnis weiter belastet, ermöglicht es die Konfliktbearbeitung in der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation, dass die Beteiligten auch in der Zukunft respekt- und vertrauensvoll miteinander umgehen.
Freiwilligkeit
Das Wirtschaftsmediationsverfahren ist vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Konfliktparteien nehmen aus eigenem Entschluss an der Mediation teil. Jeder Partei steht das Recht zu, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu beenden.
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