Pfand für Glühweintasse oder Glühweinbecher auf Weihnachtsmarkt: Darf man den Glühweinbecher behalten und mit nach Hause nehmen?
Für viele Menschen gehört es an Weihnachten dazu, bei einem schönen Weihnachtsmarktbesuch einen Glühwein zu trinken. Dieser wird in der Regel in einer Glühweintasse oder einem Glühweinbecher serviert. Da ein solcher Glühweinbecher oft mit schönen Weihnachtsmotiven geschmückt ist, möchte vielleicht der ein oder andere Weihnachtsmarktbesucher den Becher behalten und als Erinnerung mit nach Hause nehmen. Dass sie auf den Becher oder die Tasse einen Pfand gezahlt haben, ist vielen dabei egal. Das Pfand wird einfach als „Kaufpreis“ angesehen. Doch ist es überhaupt erlaubt die Glühweintasse mitzunehmen?
Darf man die Glühweintasse behalten und mit nach Hause nehmen?
Streng genommen ist es nicht erlaubt, den Glühweinbecher zu behalten und mit nach Hause zu nehmen. Denn Eigentümer der Tasse bleibt, trotz des gezahlten Pfands weiterhin der Standbetreiber. Das Pfand ist eben nicht zu verwechseln mit einem Kaufpreis. Durch das Pfand will der Standbetreiber erreichen, dass die Tasse auch wieder zu ihm zurückkommt. Er will die Glühweintasse also gerade nicht übereignen. Der Standbetreiber verleiht die Glühweintasse nur und hofft, dass man ihm diese zurückbringt.
Ist die Mitnahme des Glühweinbechers strafbar?
Wer die Tasse daher ungefragt mitnimmt, begeht rein rechtlich betrachtet einen Diebstahl. Ein solcher kann nach § 242 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Im Regelfall wird ein solches Vergehen aber nicht zur Anzeige gebracht. Vielmehr ist die Mitnahme der Glühwein-Tasse auf einigen Weihnachtsmärkten sogar erwünscht und daher gestattet. Es ist anzunehmen, dass in diesem Fall das Pfand höher ist, als der Wert der Tasse.
Kann die Kritik an der Fragestellung nicht nachvollziehen. Eher: mehr von ‚alltagstauglichen‘ Rechtsproblemen veröffentlichen!
Diebstahl, wenn Becher nicht zurückgegeben wird???
Und wo ist die Wegnahme?
Oder vielleicht doch eher Unterschlagung?
Wahrscheinlich im endgültigen Bruch des ‚gelockerten Gewahrsams‘. Würde mich aber auch eher der Unterschlagung anschließen.
Und was ist bei einer Dose Cola? Da ist es doch auch erwünscht, sie mitzunehmen – wie bei der Glühweintasse. Da kann der Glühweintassen-Mensch ja auch denjenigen anzeigen. Kann das dann also auch bei der Nichtrückgabe einer Cola-Dose mit Pfand eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren bedeuten?
Beim Kauf der Coladose wirst Du Eigentümer durch Übergabe und Übereignung. Der Pfand dient hier nur als Anreiz den Wertstoff der Dose in den Kreislauf zurückzuführen.
Am Einfachsten ist wohl: "Oh das ist ja eine schöne Tasse, kann man die auch kaufen?"
Dann hat man alles richtig gemacht und niemand regt sich nacher über Spitzfindigkeiten auf!
Frohe Weihnachten und viel Gesundheit für das nächste Jahr.
Ich habe noch eine in meinem Schrank gefunden von 1987. Wo kann ich sie zurück geben?
Der Kaufpreis beträgt ca 0,70 €. Wie wird der Diebstahl geahndet?
Frohe Weihnacht.
5 Jahre mit Folter – jeden Tag wird dir ein Zahn mit dem Hammer herausgeschlagen. Und nach den 5 Jahren kommst du in den sizilianischen Bullen.
Die Tasse gibt es auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt (Pfand-Preis von 3,00 €).
Verkauf während des Weihnachtsmarktes in der Hütte direkt unter dem Weihnachtsbaum oder bei jedem Stand mit Ausschank, kein Versand!
http://www.frankfurt-tourismus.de/Entdecken-und-Erleben/Veranstaltungen/Volksfeste-Festivals-und-Maerkte/Frankfurter-Weihnachtsmarkt/Frankfurter-
"Wer die Tasse daher ungefragt mitnimmt, begeht rein rechtlich betrachtet einen Diebstahl". Das dürfte wohl unzutreffend sein, denn Diebstahl (§ 242 StGB) setzt den "Bruch fremden Gewahrsams" voraus. Da der Kunde den Becher rechtmäßig in Besitz hat, ist hier wohl eher von einer Unterschlagung (§ 246 StGB) auszugehen.
Oh, oh. Da dürfte die Theorie des gelockerten Gewahrsam wohl noch zu prüfen sein… 🙂
Ich gehe davon aus, dass der Standbetreiber nicht auf die Idee käme, solche unwichtige Forderung zu stellen. Wer denkt sich, außer 1.Semester Starfrecht, solche Geschichten aus ? Juristen, Frohe Weihnachten RA Gohlke HB
Der Ingenieur findet für jedes Problem eine Lösung, der Jurist für jede Lösung mindestens ein Problem! Fröhliche Weihnachten!