Christbaum-Transport20.12.2023

Weihnachts­baum-Transport auf Autodach oder im Kofferraum: Darf man einen Weihnachts­baum auf dem Autodach transportieren und wie weit darf der Weihnachts­baum aus dem Kofferraum ragen?Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Weihnachts­baum nicht korrekt gesichert ist?

Die Renner unter den Weihnachts­bäumen sind die Nord­mann­tanne oder die Blaufichte. Hat man seinen Wunsch­weihnachts­baum gefunden, dann stellt sich die Frage, wie man das gute Stück nach Hause bekommt. Unter den Arm klemmen und nach Hause tragen, wäre eine Lösung, die allerdings sehr be­schwer­lich sein kann. Als Alternative bleibt der Transport der Konifere mit dem Auto, etwa auf dem Autodach oder im Kofferraum, wobei aber ein Großteil des Weihnachts­baums heraus schauen kann. Doch was ist rechtlich beim Transport eines Weihnachts­baums zu beachten?

Grund­sätzlich ist es gestattet, einen Weihnachts­baum mit dem Pkw zu transportieren. Dabei muss der Baum aber gesichert werden, dass er selbst bei Voll­bremsung oder plötzlicher Aus­weich­bewegung nicht verrutscht, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeid­baren Lärm erzeugt (§ 22 Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung – StVO). Zudem gilt es folgende Regeln zu beachten:

Darf der Weihnachts­baum aus dem Kofferraum herausragen?

Es ist erlaubt, den Weihnachtsbaum im Auto zu transportieren. Ein Teil des Tannenbaums darf dabei auch aus dem Auto hausragen. Zu beachten ist allerdings, dass der Christbaum nicht mehr als 3 Meter aus dem Kofferraum ragen darf. Wer mit dem Weihnachts­baum aber mehr als 100 km unterwegs ist, darf ihn lediglich 1,5 m aus dem Kofferraum herausragen lassen (§ 22 Abs. 4 Satz 1 StVO).

Wichtig ist, dass der heraus­ragende Weihnachts­baum zum Beispiel mit einer hellroten, nicht unter 30 x 30 cm großen Fahne gekennzeichnet wird, wenn er mehr als 1 m über die Rück­strahler des Fahrzeugs nach hinten hinausragt. Die Fahne muss durch eine Querstange aus­einander­gehalten werden (§ 22 Abs. 4 Satz 3 StVO).

Zu beachten ist, dass der Weihnachts­baum nicht das Kennzeichen verdecken darf (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO) und dass die Fahr­zeug­beleuchtung weiterhin gut zu sehen ist (§ 17 Abs. 1 StVO). Im Innenraum des Autos sollte der Baum gesichert werden, z.B. mit Gurten, so dass er nicht heraus­rutschen kann. Sinnvoll ist es, unter den Weihnachts­baum alte Zeitungen oder eine Folie zu legen, falls der Baum harzt.

Darf der Weihnachts­baum auf dem Autodach transportiert werden?

Soll der Weihnachts­baum auf dem Autodach transportiert werden, so muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dach­gepäck­träger. Am besten legt man den Baum mit der Spitze nach hinten und zurrt ihn an drei Stellen mit Gurten fest.

Das Auto darf mit dem geladenen Weihnachts­baum nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Abs. 2 StVO). Der Weihnachts­baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungs­höhe über 2,50 m. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt (§ 22 Abs. 3 StVO).

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Weihnachts­baum nicht korrekt gesichert ist?

Wird der Weihnachts­baum nicht ordentlich gesichert, dann droht ein Ver­warnungs­geld oder ein Bußgeld, das je nach Gefährdungsl­age zwischen 25 und 75 Euro betragen kann. Außerdem kann es einen Punkt im Fahr­eignungs­register geben. Es kann auch passieren, dass die Polizei eine Weiterfahrt mit dem nicht vor­schrifts­mäßig gesicherten Weihnachts­baum untersagt.

Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?

Fällt der Weihnachts­baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, so kommt die Kfz-Haftpflicht­versicherung Grund­sätzlich für einen Fremd­schaden auf. Rutscht der Weihnachts­baum auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, so muss man den Schaden selbst tragen.

Rechts­fragen rund um Weihnachten:- Pfand für Glüh­wein­tasse oder Glüh­wein­becher auf Weihnachts­markt: Darf man den Glüh­wein­becher behalten und mit nach Hause nehmen?

Quelle:refrago/pt/rb
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2 Gedanken zu „Weihnachts­baum-Transport auf Autodach oder im Kofferraum: Darf man einen Weihnachts­baum auf dem Autodach transportieren und wie weit darf der Weihnachts­baum aus dem Kofferraum ragen?

  • 15. Dezember 2014 um 9:04 Uhr
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    Seit wann dürfen transportierte Gegenstände, hier in diesem Fall 3 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen.
    Ich habe keine neue Information zur StVO dazu, denn bisher galt maximal 1 Meter und dann muss hinten tagsüber eine rote Fahne und in der Dunkelheit sogar ein rotes leuchtendes Licht angebracht sein.
    Ganz abgesehen davon, dass ein 3 Meter nach hinten herausragender Baum eine dermaßene Hebelwirkung ausübt, dass dieser auf der Fahrbahn schleift und auch das Heck nach unten drückt und demzufolge die Scheinwerfer, selbst, je nach einer Fahrzeug möglichen Absenkung,, den Gegenverkehr blenden. würden.

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    • 15. Dezember 2014 um 9:37 Uhr
      Permalink

      Ich habe das auch nicht geglaubt und in § 22 Abs. 4 StVO gefunden: "Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m;"

      Antwort

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