Laut14.12.2017

Was ist Zimmerlaut­stärke?

Das Wohnen in einem Mehr­familien­haus bringt es mit sich, dass man den Geräuschen der Nachbarn ausgesetzt ist. Aber dies ist auch ganz natürlich. Denn das Leben in einer Wohnung verursacht nun mal Geräusche. Daher ist Lärm in Zimmerlaut­stärke hinzunehmen. Doch wann liegt eine solche Zimmerlaut­stärke vor?

Wann liegt Zimmerlaut­stärke vor?

Der Begriff der Zimmerlaut­stärke wird in keinem Gesetz definiert. Jedoch hat das Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 1991 den Versuch gemacht den Begriff näher zu definieren. Danach bedeute der Begriff Zimmerlaut­stärke, dass die Ver­nehmbar­keit von Geräuschen auf den Raum beschränkt sei, in welchem sie entstehen. Daher unterfallen Geräusche, die deutlich in der Nachbar­wohnung vernehmbar seien, nicht mehr der Zimmerlaut­stärke. Dies bedeute aber auch nicht, dass keinerlei Geräusche mehr zum Nachbarn dringen dürfen. Zimmerlaut­stärke sei auch dann noch gegeben, wenn der Nachbar nur normale Wohn­geräusche vernehmen könne (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991, Az. 13 S 5296/90, ebenso: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.07.1995, Az. 317 T 48/95).

Ähnlich argumentierte das Landgericht Kleve im Jahr 1991. Seiner Ansicht nach werde die Zimmerlaut­stärke zweifelsfrei überschritten, wenn das nach­barliche Geräusch in den Räumen des Betroffenen so laut vernehmbar sei, wie das eigene Gespräch, die eigene Unter­haltung, das eigene Radio, Fernseher und Musik­programm. Zudem stellte es auf eine Dezibel­grenze ab. Wird tagsüber ein Wert von 40 Dezibel und nachts ein Wert von 30 Dezibel überschritten, so sei stets von einer Über­schreitung der Zimmer­lautstärke auszugehen (Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991, Az. 6 S 70/90).
Zu den normalen Wohn­geräuschen gehören zum Beispiel folgende Lärm­belästigungen nicht:

Siehe auch DAWR Miet­minderungst­abelle 2014 zum Mietminderungsgrund Nachbarlärm A B C D.

Ist der Begriff „Zimmerlaut­stärke“ nicht viel zu unbestimmt?

Nach Ansicht des Land­gerichts Berlin ist der Begriff „Zimmerlaut­stärke“ tatsächlich nicht bestimmt genug. Denn weder existiere eine gesetzliche Definition noch eine gefestigte Rechtsprechung, ab welchem Dezibelwert die Zimmerlaut­stärke überschritten werde. Eine Verurteilung zur Einhaltung der Zimmer­lautstärke kann daher gar nicht vollstreckt werden (Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2012, Az. 67 T 227/11).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Was ist Zimmerlaut­stärke?

  • 2. Februar 2019 um 17:17 Uhr
    Permalink

    40 und 30 Dezibel? Soll ich mal lachen? Der Lüfter meines Beamers hat 30 Dezibel. Mehr sag ich dazu nicht. Also Film nur noch ohne Ton. Ja ne, is klar.

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