Zahlung unter Vorbehalt: Was bedeutet die Bezahlung einer Rechnung oder Miete "unter Vorbehalt"?
Eine Zahlung unter Vorbehalt zu leisten, ist in verschiedenen Situationen sehr klug. Doch was genau bedeutet die "Zahlung unter Vorbehalt" und worauf ist zu achten und was muss man in diesem Zusammenhang wissen?
Was bedeutet die Bezahlung einer Rechnung oder Miete „unter Vorbehalt“?
Wer eine Rechnung oder eine sonstige Forderung bezahlen soll, kann dies unter Vorbehalt machen. Dazu wird bei der Überweisung im Feld „Verwendungszweck“ der Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ eingefügt. Doch was soll damit erreicht werden? Was bedeutet die Bezahlung einer Rechnung oder auch Miete „unter Vorbehalt“?
Der Zahlende ist bei der Zahlung unter Vorbehlt mit der Forderung nicht einvestanden
Durch Bezahlung einer Rechnung oder auch Miete „unter Vorbehalt“ bringt der Zahlende zum Ausdruck, dass er mit der Forderung oder dessen Höhe nicht einverstanden ist. Dadurch will sich der Zahlende die Möglichkeit eröffnen den Betrag zurückzuholen. Hintergrund dieses Vorgehens ist das Vorliegen einer strittigen Forderung. Durch die Zahlung unter Vorbehalt gewinnt der Zahlende Zeit die Streitfrage zu klären und den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern.
Dies ist ihm zwar auch dann möglich, wenn er den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ weglässt. In diesem Fall ist er aber verpflichtet nachzuweisen, dass der Betrag zu Unrecht gezahlt wurde. Der Zahlende muss also beweisen, dass kein Anspruch auf die Forderung bestand. Durch den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ entzieht sich der Zahlende dieser Beweispflicht. Wird eine unter Vorbehalt geleistete Zahlung zurückgefordert, ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht das Bestehen der Forderung nachzuweisen. Es tritt eine Beweislastumkehr ein. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.07.2004 (Az.: III ZR 435/02) entschieden.
Folgende Voraussetzungen müssen aber vorliegen:
- Der Zahlende muss dem Zahlungsempfänger in einem Schreiben mitteilen, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde.
- Der Zahlende muss in dem Schreiben zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzen. In der Regel sollte diese nicht mehr als zwei Wochen betragen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei einem zu erwartenden Urteil zur Streitfrage, kann die Frist länger sein.
Kommt es innerhalb der Frist nicht zu einer Klärung der Streitfrage, so muss der Zahlende den Betrag klageweise zurückfordern. Andernfalls gilt die Beweislastumkehr nicht mehr.
Wie macht man am besten eine Zahlung unter Vorbehalt?
Bei einer Bezahlung unter Vorbehalt ist es wichtig, den Verwendungszweck bei der Überweisung explizit mit dem Hinweis „Zahlung unter Vorbehalt“ anzugeben. Zusätzlich sollte ein Schreiben an den Zahlungsempfänger geschickt werden, in dem kurz erläutert wird, warum die Zahlung nur unter Vorbehalt geleistet wurde, mit dem Hinweis, dass der Anspruch nicht berechtigt ist. Es sollte auch betont werden, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt.
Vorsicht, nicht mit weiteren Zahlungsbedingungen die Erfüllung der Forderung gefährden!
Es ist jedoch nicht ratsam, zu erklären, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Klärung oder unter der Bedingung, dass die Forderung besteht, vorgenommen wird. Ein solcher qualifizierter Zahlungsvorbehalt kann bedenklich sein, da die Erfüllung der Forderung fraglich sein könnte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2012, Az. IX ZR 34/11).
Hohes Risiko bei der Zahlung unter Vorbehalt bei Insolvenz des Zahlungsempfängers
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Zahlung unter Vorbehalt mit einem hohen Risiko verbunden sein kann, insbesondere wenn der Empfänger zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmeldet (vgl.Insolvenzverfahren: Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?). Daher sollte in der Regel keine Bezahlung unter Vorbehalt erfolgen.
Bezahlung unter Vorbehalt bei Abofallen
Dies gilt ebenso, wenn ein Verbraucher in eine Abofalle eines unseriösen Anbieters gerät. Es ist ratsam, zuerst von einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da dies in der Regel nicht der Fall ist. Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn der Abofallenanbieter im Ausland ansässig ist. Denn meist wird es so gut wie unmöglich sein, die Zahlung von dem Empfänger zurückzubekommen, wenn sich herausstellt, dass man nicht hätte zahlen müssen.
Tipp: Aktuelle juristische Texte zum Thema Vertragsrecht finden Sie bei www.recht-aktuell.de/aktuell/Vertragsrecht.
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Hallo zusammen,
wir bauen gerade ein Haus mit einem großen Lizenzpartner. Die Kosten des Hauses werden je nach Baufortschritt in Rechnung gestellt.
So wurde die nächste Rate mit Fertigstellung der tragenden Wände fällig und steht nun zur Zahlung an. Allerdings ist eine Stützwand etwas schief und soll zur Korrektur in ein paar Wochen nachgeschnitten werden und der Versatz zwischen Bodenplatte und Außenwand ist etwas groß, was aber erst bei den in ca. 2 Monaten anstehenden Putzarbeiten ausgeglichen werden soll.
Wir würden hier gern unter Vorbehalt zahlen. Macht das Sinn und wie sollten wir die Frist setzen. Ist es möglich diese auch auf 2 oder 3 Monate zu setzen, schließlich werden die Putzarbeiten erst in ca. 2 Monaten anstehen. Oder könnten wir die Frist gar auf den Zeitpunkt der Übergabe (in ca. 4 Monaten) terminieren?
Bereits jetzt vielen Dank für den Rat!
Beste Grüße
Christian
Guten Morgen,
ich wurde in München abgeschleppt, die Abschleppfirma verlangt 320€, erst dann bekomme ich mein Auto zurück. Finde
die kosten enorm hoch, habe ich da bei Klage Hoffnung wieder einen Teil zurückzubekommen? Besten Dank!!
Wenn bei mir Experten meinen Zahlungen per se (ohne dass eine Unstimmigkeit vorliegt) mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" zu versehen, wird die Leistung erst gar nicht erbracht und das Geld kommentarlos zurückgebucht.
Aus der Erfahrung heraus kann ich dieses Vorgehen nur jedem Kaufmann wärmstens empfehlen!
Wenn dieses Klientel schon bei der Zahlung eine Hintertür zum Rausmogeln offen halten will, gibt es im späteren Verlauf nur noch Probleme bis hin zur juristischen Auseinandersetzung.
Ärger und Kosten, die man sich gerne erspart!
hallo,
habe ein Amateurfunkgerät per Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat schnell das Geld uberweissen (mit bemerkung unter vorbehalt) und 2 Tage später seine Ware gekriegt. Habe telefonisch gefragt ob alles i.O. gekommen ist – ja, hat bestätigt. Jetzt nach 4 Wochen hat mir gemeldet dass das Gerät nicht richtig funktioniert obwohl ich vor dem Versand noch alles geprueft habe. Was soll ich tun? Hat der Käufer noch Recht die Ware noch zu zuerckgeben?
Grueße
Jolanta
hallo,
habe ein Amateurfunkgerät per Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat schnell das Geld uberweissen (mit bemerkung unter vorbehalt) und 2 Tage später seine Ware gekriegt. Habe telefonisch gefragt ob alles i.O. gekommen ist – ja, hat bestätigt. Jetzt nach 4 Wochen hat mir gemeldet dass das Gerät nicht richtig funktioniert obwohl ich vor dem Versand noch alles geprueft habe. Was soll ich tun? Hat der Käufer noch Recht die Ware noch zu zuerckgeben?
Grueße
Jolanta