Rente aufbessern13.01.2015

Nebenverdienst bei Rente: Kann die Rente bei einem Hinzuverdienst gekürzt werden?

Für einige Rentner reicht die Rente nicht aus, um ein angenehmes und sorgenfreies Leben ohne Arbeit zu genießen. Aus diesem Grund nehmen einige Rentner einen Nebenverdienst auf, um sich was hinzuzuverdienen. Andere Rentner wiederum langweilen sich im Ruhestand und gehen deshalb einem Nebenverdienst nach. Doch darf sich ein Rentner überhaupt etwas hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird?

Kann die Rente bei einem Hinzuverdienst gekürzt werden?

Ob die Rente bei einem Hinzuverdienst gekürzt wird, richtet sich maßgeblich nach der Art der Rente. Im Einzelnen gilt folgendes:

  • Altersrente

    Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt etwas hinzuverdienen. Eine Kürzung der Rente ist in diesem Fall nicht zu befürchten. Die Regelaltersgrenze liegt für Personen, die bis einschließlich 31.12.1946 geboren sind, bei 65 Jahren. Für Personen, die ab dem 1.1.1947 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben.

    Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze etwas hinzuverdienen möchte, muss unter Umständen mit einer Kürzung der Rente rechnen. Bis zu einem Betrag von 450 EUR ist ein Hinzuverdienst ohne Einschränkungen bei der Rente möglich. Übersteigt der Lohn aus dem Nebenverdienst jedoch diesen Betrag, so wird die Rente nur noch zum Teil ausgezahlt. Man spricht dann von einer Teilrente. Die Teilrente wird je nach dem Hinzuverdienst in Stufen von 2/3, ½ und 1/3 der jeweiligen Vollrente ausgezahlt. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen werden bei einer Teilrente individuell bestimmt.

    Es ist zulässig die Höchstverdienstgrenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten des Grenzwerts zu überschreiten. So ist es zum Beispiel möglich in zwei Monaten anstatt der 450 EUR bis zu 900 EUR zu verdienen, ohne das Kürzungen der Voll- oder Teilrente zu befürchten sind.

  • Erwerbsminderungsrente

    Wer eine Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung erhält, darf bis zu 450 EUR hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Rente kommt. Liegt der Verdienst über den Betrag, so wird die Erwerbsminderungsrente je nach Höhe des Verdienstes in Stufen von ¾, ½ und ¼ ausgezahlt. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen werden wiederum individuell bestimmt.

    Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann je nach Höhe des Verdienstes ein Anspruch auf die volle oder nur die Hälfte der Rente bestehen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet.

  • Hinterbliebenenrente

    Im Rahmen einer Hinterbliebenenrente kommt es nicht auf Hinzuverdienstgrenzen an. Vielmehr gewährt der Gesetzgeber einen Freibetrag. Wird dieser mit dem Nebenverdienst überschritten, werden 40 % des über den Freibetrag liegenden Nettoeinkommens der Rente angerechnet.

    Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr zum 1.7. neu berechnet. Er erhöht sich zudem für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat.

    Seit dem 1.7.2014 gelten folgende Freibeträge:

    WestOst
    Freibetrag für Hinterbliebenenrente755,30 EUR696,70 EUR
    Erhöhungsbetrag für jedes Kind160,22 EUR147,78 EUR
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2 Gedanken zu „Nebenverdienst bei Rente: Kann die Rente bei einem Hinzuverdienst gekürzt werden?

  • 11. Februar 2019 um 6:38 Uhr
    Permalink

    Ich bekome Ewerbminderungsrente von 451,euro Brutto
    Wiviel Darf ich da zur wedienen

    Antwort
  • 19. Januar 2015 um 18:55 Uhr
    Permalink

    Die Berücksichtigung der Rente für langjährig Versicherte ab 63 gilt äquivalent der beschriebenen Ragelatersrente ab 65.

    Antwort

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