Taub04.02.2016

Darf man während des Fahrradfahrens mit Kopfhörern Musik hören?

Im Straßenverkehr kann man immer wieder beobachten, wie Radfahrer während des Fahrens mit Kopfhörern Musik hören. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Immerhin besteht die Möglichkeit, dass der Radfahrer aufgrund der Musik vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist oder es gar nicht vollständig wahrnimmt. Dies kann zu einer ernsthaften Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.

Darf man während des Fahrradfahrens mit Kopfhörern Musik hören?

Es ist grundsätzlich gestattet, während des Fahrradfahrens Musik zu hören. Es muss nur darauf geachtet werden, dass durch die Lautstärke nicht die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens beeinträchtigt wird. Einem Radfahrer könne nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln die Benutzung eines Kopfhörers erst dann untersagt werden, wenn die im Einzelfall eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.02.1987, Az. Ss 12/87 (Z)).

So muss es dem Radfahrer trotz der Musik weiterhin möglich sein, Warnrufe, Klingelzeichen anderer Radfahrer oder das Martinshorn von Einsatzfahrzeugen zu hören. Eine entsprechende Verpflichtung regelt § 23 Abs. 1 StVO. Danach darf durch ein Gerät nicht das Gehör eines Fahrzeugführers beeinträchtigt werden. Wer als Radfahrer gegen diese Pflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zudem besteht ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für mögliche Unfallfolgen.
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