Befragung14.05.2024

Vorladung durch die Polizei: Muss man einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?Was passiert, wenn man der polizeilichen Vorladung nicht folgt?

Als Beschuldigter oder Zeuge einer Straftat kann man während des Ermittlungsverfahrens eine polizeiliche Vorladung erhalten. Durch diese wird die betreffende Person aufgefordert die Polizeidienststelle aufzusuchen, um Angaben zum Sachverhalt zu machen. Doch ist der Beschuldigte und der Zeuge verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten?

Muss man einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?

Sowohl der Beschuldigte als auch der Zeuge einer Straftat ist nicht verpflichtet, auf eine polizeiliche Vorladung zu reagieren. Er muss nicht die Polizeidienststelle aufsuchen und Angaben zum Sachverhalt machen. Der Polizei stehen keine Zwangsmaßnamen zur Verfügung, um auf ein Ausbleiben des Beschuldigten oder des Zeugen zu reagieren.

Sich nicht selbst belasten!

Für einen Zeugen bestehen aber in der Regel keine Gründe, der polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten. Nur wenn die Gefahr besteht, dass man durch seine Aussage selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät und als Beschuldigter einer Straftat verdächtigt wird, sollte man von einer Aussage absehen und sich rechtsanwaltlichen Rat einholen.

Wenn man als Beschuldigter vorgeladen wird

Nach dem Gesetz ist man nicht verpflichtet, einer Vorladung zu folgen. Das Recht zum Schweigen sollten man unbedingt nutzen. In den meisten Fällen ist dies von Vorteil, da man so keine unüberlegten Äußerungen machen und Missverständnisse vermeiden kann. Je weniger Fehler man macht, desto besser sind die Chancen, später erfolgreich vor Gericht verteidigt zu werden. Wenn man von Anfang an Fehler macht, wird es für einen spezialisierten Anwalt schwieriger, Verteidigungsstrategien zu finden. Deshalb sollten man niemals ohne einen Anwalt mit Dritten und Behörden kommunizieren.

Es ist ratsam einen Anwalt zu beauftragen, der die gesamte Kommunikation mit den Behörden übernimmt und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift.

Oft weiß man gar nicht genau um was es geht

Wenn man als Beschuldigter eine Vorladung bekommen hat, ohne zuvor Akteneinsicht erhalten zu haben, ist man fast immer schlechter informiert als die gegnerische Seite. Daher ist es gut, wenn man einen Anwalt beauftragt, der Zugang zu den Akten erhält. So kann man herausfinden, welche Vorwürfe gegen einen erhoben werden und gezielte Erklärungen abgeben. Vorher ist dies nicht ratsam.

Was passiert, wenn man der polizeilichen Vorladung nicht folgt?

In den meisten Fällen passiert zunächst einmal nichts, besonders wenn ein anwaltliches Schreiben die Ablehnung der Vorladung bestätigt. Die Polizei ist zwar berechtigt, einen in der  Wohnung oder an am Arbeitsplatz aufzusuchen, wird aber selten davon Gebrauch machen..

Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht

Anders sieht es dagegen aus, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Beschuldigten oder Zeugen vorladen. Auf diese Vorladung muss die betreffende Person reagieren.

Wie sollte ich am besten auf die Vorladung der Polizei reagieren, wenn ich Beschuldigter bin?

Es ist unbedingt ratsam, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, der auf den Fall spezialisiert ist und einen fachkundig beraten und verteidigen kann. Man sollte auch jegliche Aussagen gegenüber Dritten, der Polizei und den Behörden vermeiden. Die Kommunikation wird vollständig von dem Anwalt übernommen.

Der Anwalt wird die Akteneinsicht beantragen, um genau zu erfahren, was einem vorgeworfen wird. Basierend darauf wird der Anwalt alle erforderlichen Schritte einleiten, damit man erfolgreich vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft verteidigt wird.

Siehe auch:

Quelle:refrago(rb/pt)
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