Warum gibt es Kündigungsfristen und welche Kündigungsfrist gilt beim Mietvertrag, Handyvertrag, Arbeitsvertrag, Fitnessvertrag?Sind Kündigungsfristen sinnvolle Vertragselemente oder dienen sie nur als schnöde Kostenfalle?
In Deutschland gab es Jahr 2017 über 135 Millionen Handyverträge. Die Zahl der Verträge in Fitnessstudios liegt bei fast 11 Millionen. Dies sind nur einige Beispiele für Laufzeitverträge, die in vielen Bereichen unseres Alltags eine Rolle spielen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist oftmals recht einfach. Geht es jedoch an die Kündigung, scheinen die Regelungen häufig sehr kompliziert und undurchsichtig. Nicht selten stellt sich das Gefühl ein, dass die Unternehmen eine Kündigung um jeden Preis verhindern wollen und den Konsumenten mit Kündigungsfristen und langen Laufzeiten Steine in den Weg legen. Doch sind Kündigungsfristen tatsächlich schnöde Kostenfallen oder handelt es sich dabei um sinnvolle Vertragselemente, die Planungssicherheit schaffen sollen?
Was sagt eine Kündigungsfrist genau aus?
Eine Kündigungsfrist beschreibt den Zeitpunkt zwischen dem Ausspruch einer Kündigung und deren Wirksamkeit. Ein gutes Beispiel ergibt sich bei Handyverträgen:
Beispiel:
Der eigene Handyvertrag wird am 01. April eines Jahres gekündigt, läuft bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jedoch noch bis zum 30. Juni weiter. Bis zu diesem Datum müssen also auch die Grundgebühr sowie eventuelle Mindestumsätze weiter bezahlt werden. Der Vertrag selbst lässt sich während dieser Zeit allerdings auch noch normal weiter nutzen.
Welchen Sinn haben Kündigungsfristen?
Kündigungsfristen haben vor allem den Zweck, für die betroffenen Personen und Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu schaffen. Ein Unternehmen kann durch eine solche Frist bereits absehen, in welche Richtung sich das Umsatzpotenzial entwickelt, denn es weiß bereits im Voraus, welche Verträge enden. Umgekehrt schützt eine Kündigungsfrist aber auch Privatpersonen und Konsumenten vor einer vorschnellen Kündigung, wie dieses Beispiel zeigt:
Ein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf dem Mieter die Wohnung am 1. April. Wirksam wird diese Kündigung nach §573c BGB erst zum 30. Juni. In dieser Zeit hat der Mieter die Möglichkeit, sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu begeben.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Eine Kündigungsfrist sorgt für Planungssicherheit aller Beteiligten.
- Unternehmen können durch Kündigungsfristen bereits erste Prognosen für die Umsatzentwicklung in naher Zukunft anstellen.
- Privatpersonen haben die Möglichkeit, bei einer Kündigung während der Frist nach einem adäquaten Ersatz zu suchen.
Gibt es gesetzliche Regelungen in Bezug auf Kündigungsfristen?
Kündigungsfristen sind je nach Art des Vertrags unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich können die Vertragsparteien individuelle Regelungen schließen. Jedoch werden gerade Konsumenten, Mieter und auch Arbeitnehmer durch das Gesetz in gewisser Weise geschützt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Konsumenten unangemessen lange in Laufzeitverträgen verbleiben müssen und Kündigungsfristen Ausmaße annehmen, die einen Vertragswechsel eventuell verhindern. Die folgende Tabelle zeigt wichtige gesetzliche Regelungen zu Kündigungsfristen auf:
Gesetzliche Regelung | ‚Inhalt | Gilt für … |
---|---|---|
§ 573c BGB | Kündigungsfirst bei Mietverträgen: Kündigung bis zum 3. eines Monats ist mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Bei längeren Mietverhältnissen verlängert sich die Kündigungsfrist für Vermieter nach 5 Jahren und 8 Jahren jeweils um weitere 3 Monate. | Mietverträge |
§ 309 Nr. 9 BGB | Laufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen: Die Laufzeit von Verträgen mit dauerhafter Leistungserbringung kann maximal 24 Monate betragen. Eine stillschweigende Verlängerung ohne Kündigung kann maximal für 12 weitere Monate gelten. Kündigungsfristen dürfen den Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten. | Handyverträge, Verträge im Fitnessstudio, Abo-Verträge |
§ 622 BGB | Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von 2, 5, 8, 10, 12, 15 und 20 Jahre jeweils um einen Monat. Im Tarifvertrag können anderslautende Vereinbarungen getroffen werden. | Arbeitsverträge |
Diese Regelungen stellen so etwas wie den Minimalschutz für Konsumenten und Privatpersonen dar. Natürlich können in Verträgen durchaus vorteilhaftere Lösungen für die Kunden getroffen werden. Eine nachteiligere Auslegung ist hingegen oftmals unzulässig und damit rechtlich nichtig.
Lassen sich Kündigungsfristen auch umgehen?
Dauerschuldverhältnisse lassen sich auf ordentlichem Wege nur durch Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. Trotzdem gibt es die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese existiert jedoch nur bei einem triftigen Grund. Dieser liegt nach §314 BGB vor, wenn:
- Eine Weiterführung des Vertrags unter Abwägung aller Umstände für den Kündigenden unzumutbar ist und
- bei einer Pflichtverletzung eine angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist.
Pflichtverletzungen können dabei sehr vielfältig ausfallen. Ein Vermieter darf beispielsweise seinem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Beschädigungen in der Wohnung anrichtet. Bei einem Handyvertrag könnte eine Pflichtverletzung des Anbieters darin bestehen, über einen längeren Zeitraum die Funktionstüchtigkeit der Netzinfrastruktur nicht sicherzustellen. Ein Umzug in eine andere Stadt kann beispielsweise einen triftigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio darstellen. Sollte das Fitnessstudio am neuen Wohnort jedoch auch eine Filiale betreiben, sieht der Sachverhalt schon wieder anders aus, da das Training dort fortgesetzt werden könnte. Diese Beispiele dürften klarstellen, dass es bei außerordentlichen Kündigungen stark auf den Einzelfall ankommt. Zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen hatten bereits eine solche Kündigung zu Gegenstand.
Die wichtigsten Punkte zur außerordentlichen Kündigung:
- Außerordentliche Kündigungen können nur aus triftigen Grund erfolgen
- Eine Frist muss dabei normalerweise nicht eingehalten werden
- Bei einer Pflichtverletzung muss in vielen Fällen eine Frist zur Korrektur eingeräumt werden
- Bei außerordentlichen Kündigungen kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an
Kündigungsfristen im Finanzbereich – für viele Menschen sehr wichtig!
Da Dauerschuldverhältnisse auch im Finanzbereich eine wichtige Rolle spielen, stellt sich natürlich auch hier die Frage nach Kündigungsfristen. Überraschenderweise zeigt sich die Branche recht flexibel. So werden für die Kündigung eines Girokontos beispielsweise keinerlei Kündigungsfristen festgelegt. Folgende Beispiele zeigen eventuelle Kündigungsfristen bei anderen Finanzprodukten auf:
- Gebundene Baudarlehen können im Normalfall erst mit Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, denn wenn die Bank einverstanden ist und der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt, ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Baukredite mit einer sehr langen Zinsbindung können zudem nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten aufgelöst werden. Bei veränderlichem Zinssatz liegt die Kündigungsfrist nach §489 Abs. 2 BGB bei 3 Monaten.
- Tagesgeldkonten können fast immer ohne Kündigungsfrist und Laufzeit jederzeit gekündigt werden. Dies sorgt auch für die große Beleibtheit dieser Form der Geldanlage.
- Festgeldkonten lassen sich während der Laufzeit nur aus triftigem Grund kündigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Arbeitsagentur die Auflösung von Vermögen verlangt, bevor ALG II gezahlt wird. Oftmals ist eine solche Auflösung mit Zinseinbußen verbunden.
Fazit
Kündigungsfristen mögen oftmals wie eine Schikane von Unternehmen erscheinen, um Kunden möglichst lange in einem Vertrag festhalten zu können. Gesetzliche Regelungen verbieten jedoch unzulässig lange Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Dauerschuldverhältnissen wie Handyverträgen oder Nutzungsverträgen im Fitnessstudio. Darüber hinaus schützen solche Fristen auch Verbraucher, wenn der betreffende Vertrag im alltäglichen Leben sehr wichtig ist.
Grundsätzlich wird durch eine Frist zur Kündigung also eine Art Planungssicherheit geschaffen, die für alle Beteiligten vorteilhaft sein kann. Ein Verbraucher weiß auf diesem Weg genau, wann und wie er einen Vertrag kündigen kann und Unternehmen können so besser in die Zukunft planen, weil Vertragsauflösungen im Voraus bekannt sind. Auch wenn solche Fristen im Einzelfall durchaus an den Nerven zehren können, sind sie grundsätzlich ein sinnvolles Vertragselement. Es kommt dabei natürlich immer darauf an, wie sehr ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versucht, entsprechende Regelungen zu seinem Vorteil auszulegen. Sollten hier Übertreibungen stattfinden, sind diese im Ernstfall nichtig und finden spätestens bei einem Rechtsstreit keinerlei Beachtung.
Siehe vertiefend zu dem Thema: