Fristen11.06.2015

Poststreik: Haftet die Deutsche Post für verspätete Briefe und Pakete aufgrund eines Streiks?

Wenn die Mitarbeiter der deutschen Post streiken, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Auslieferung von Briefen und Paketen kommen. Dieser Umstand ist besonders im Zusammenhang mit einzuhaltenden Fristen maßgeblich. Kommt nämlich zum Beispiel eine Vertragskündigung zu spät beim Empfänger an, ist sie unwirksam und der Vertrag läuft weiter. Haftet die deutsche Post in einem solchen Fall aufgrund der Verspätung?

Haftet die Deutsche Post für verspätete Briefe und Pakete aufgrund eines Streiks?

Die Deutsche Post haftet grundsätzlich nicht für verspätet ausgelieferte Briefe und Pakete. Insofern ist ein Streik als höhere Gewalt angesehen, der zu Lasten des Absenders geht. Etwas anderes gilt nur bei Expressbriefen. In diesem Fall sichert die Deutsche Post eine bestimmte Lieferzeit zu. Hält sie diese nicht ein, kann dies eine Haftung begründen.

Fax oder Expressversand

Wer ein wichtiges Schreiben verschicken will, sollte daher im Falle eines Streiks der Deutschen Post einen anderen Weg der Übermittlung wählen. Oft genügt ein Fax mit Sendebestätigung oder eine E-Mail um beispielsweise fristwahrend einen Vertrag zu kündigen. Ferner kann ein anderes Postunternehmen mit der Versendung beauftragt werden. Nach Angaben der Deutschen Post sei zudem der Expressversand in der Regel nicht vom Streik betroffen.

#1237 (603)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert