MPU21.09.2015

Kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU verjähren?

Wem die Fahrerlaubnis, zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt, entzogen wird, muss in der Regel nach Ablauf einer Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchführen und bestehen, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden darf. Doch gilt das auch nach zehn Jahren noch? Darf zehn Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis noch eine MPU angeordnet werden oder ist dies nicht vielmehr verjährt?

Kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU verjähren?

Die Pflicht zur Durchführung einer MPU kann nicht verjähren. Daher kann die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich auch 30 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt eine MPU anordnen. Eine Verjährung im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Jedoch spielen die Fristen eine Rolle innerhalb derer Eintragungen aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Gelöschte Eintragungen können von der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr verwendet werden. Es besteht somit nach Ablauf der Tilgungsfrist in der Regel keine Grundlage mehr für die Anordnung einer MPU.

Nach welcher Frist kann eine Fahrerlaubnis ohne MPU neu beantragt werden?

Die Tilgungsfrist für den eingetragenen Entzug der Fahrerlaubnis beträgt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Wird die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt, so fängt die Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis an. Spätestens 15 Jahre nach Entzug kann somit die Fahrerlaubnis neu erworben werden, ohne dass eine MPU erforderlich ist.

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4 Gedanken zu „Kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU verjähren?

  • 22. September 2015 um 11:49 Uhr
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    Hallo,
    vielleicht hätte man diesen Beitrag noch erklärend ergänzen sollen, dass nach Ablauf der Frist der alte Führerschein mit allen vorhandenen Klassen wieder ausgehändigt wird. Ohne neuerliche theoretische oder praktische Prüfung! In meinem Bekannten- und Verwandtenkreis kenne ich nämlich 4 Fälle, wo das so praktiziert wurde. Und auch die Führerscheinstelle, bei der ich nachfragte (bin selbst betroffen), gab mir diese Auskunft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heiko Poganatz

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    • 22. September 2015 um 14:01 Uhr
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      Von mir will man die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung.

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    • 23. September 2015 um 2:56 Uhr
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      Den "alten" Führerschein gibt es nicht zurück. Dieser verlor durch den Entzug seine Gültigkeit.. Bei der Wiedererteilung wird folglich ein neuer Führerschein (mit neuem Erteilungsdatum) ausgestellt.

      Des weiteren ist nach einem Entzugszeitraum von mehr als 15 Jahren größtenteils mit theoretischen und praktischen Prüfungen zu rechnen. "Nichtprüfungen" sind daher eher die Ausnahme.

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      • 2. Januar 2016 um 7:35 Uhr
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        Hi, habe da auch so meine Jugendsünden,und von solch einer Verjährung gehört. Also nur um sicher zu gehen kurz mein Ablauf.
        03.99 ich Depp nach nur 4Mon. im Besitz des DE- FS in eine Verkehrsinsel gerutscht. Hatte Geburtstag, 1,65% , kein Hirn, un so en GSI kann Verdammt Schnell sein :-/ . Na ja, 01.00 hatte sich in meiner Birne wohl nicht viel mehr weiter entwickelt… drehte ne runde 1,86% , Bewährungsstrafe, 18Mon. FS Sperre 🙁 . Ich weiß, hatte wohl echt ein Totalschaden im Kopf,denn damit nicht genug 09.01 bin ich ca. Satte 20m weit gekommen bevor die Netten Herren von Akte 2000 mich erkannten. Einzige Ausnahme,ich war Nüchtern. Berwährungsverlängerung, noch mal 18Mon. Sperre 🙁 :/ . Mit so ner Akte könnt ihr euch sicher vorstellen das es nur mit der MPU bei weitem nicht getan war einen FS wieder zu erlangen. Da ich mich dann doch noch zum Fleißigen Handwerker Mauserte,merkte ich Schnell das ich mein Gesellenbrief zum abwischen eines Teils wo die Sonne nicht hinscheint nutzen kann,denn traurigerweise Zählt scheinbar ein FS bei Vorstellungsgesprächen mehr als die Facharbeiter Kunst. Zu meinem Glück hatte ich kurz darauf eine Bez. mit einer Polin und wurde 05 PL-Bürger. 06 dann auch PL-FS. Bin bis heute mehrmals angehalten worden. Kassierte 07 und 09 je 3P (weil zu schnell) seit her nur in Kontrollen gekommen. Is ja Klar, da wird mir dann Kräftig wegen PL auf den Zahn gefühlt. Am Ende sagen sie alle "Das werden wir genaustens Prüfen,sie Hören von uns" gesagt, was mir auch Schwer zu denken gibt. Denn an dem Verdammten FS hängt so zusagen meine Existenz. Da ich über Jahre von meiner EX nichts mehr hörte (Geschweige denn weiß wo,wie,was mit ihr ist) ich Ausser PL-FS und PL-Ausw. auch kein einziges weiteres Dokument von drüben besitze,traute ich der Sache mit Umschreiben bis heute nicht. Aber was wenn ich irgendwann nur mal etwas Verliere davon, oder sonnst was von Amt verlangt wird Ausser die 2 sachen? Was meint ihr, Bin ich denn Save mit den 2 Dokumenten, immerhin wurden die Punkte und Geldstrafen ja damals wohl anerkannt? und von meinen Prüfungenden Freunden hörte ich auch nie mehr was. Wenns Wirklich verjährt, dann habe ich doch im September 15J. hinter mir, also Strafverfahren getilgt und theoretisch wie praktisch keine Fahreigenschaften verlernt, richtig??? Ihr würdet mir Sehr weiter Helfen wenn ihr mir dazu den ein oder anderen Tipp geben könntet damit ich endlich wieder en Bissel Gerade Biegen kann was ich früher in meinem Spatzenhirn angestellt habe. Bin nich Stolz drauf, un immer Panik haben zu müssen das Morgen alles im A…. sein könnte macht mich so Langsam echt Völlig Bekloppt 🙁

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