Miet­minderung29.11.2017

Hundelärm und Hundebellen: Kann man wegen Hunde­gebells die Miete mindern?

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Es gibt jedoch Leute, die das anders sehen. Insbesondere dann, wenn ihnen der Hund wegen seines Gebells den Schlaf raubt. Es gibt Hunde, die bei jedem Geräusch anschlagen und anfangen zu jaulen und zu bellen. Vor allem für Bewohner eines Mehr­familien­hauses kann dies eine große Belastung darstellen. Daher stellt sich die Frage, was die Mieter einer Wohnung tun können. Können sie die Miete mindern und wenn ja, was ist zu beachten?

Begründet Hundegebell ein Minderungs­recht?

Gehen von einem Hund aufgrund seines Gebells unzumutbare Lärm­beein­trächti­gungen aus, so ist die Wohnung mangel­behaftet. Denn die Gebrauchs­tauglich­keit der Wohnung ist beeinträchtigt. Dem Mieter steht daher das Recht zur Miet­minderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu (vgl. Amtsgericht Düren, Urteil vom 30.08.1989, Az. 8 C 724/88). Nach Ansicht des Amts­gerichts Hamburg setzt dies aber voraus, dass der Hund regelmäßig und lang anhaltend laut bellt. Demgegenüber soll gelegentliches Bellen keinen Grund für eine Miet­minderung darstellen (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2005, Az. 49 C 165/05).

Was muss beachtet werden?

Zu beachten ist, dass die Lärm­beein­trächti­gung durch Hundebellen so detailliert wie möglich geschildert wird (vgl. Amtsgericht Rheine, Urteil vom 03.02.1998, Az. 14 C 731/97). Das {G} machte in seinem {T} vom {D} {(Az. AZ)} Ausführungen dazu, welche Angaben erforderlich sind. So müssen Ausführungen dazu gemacht werden, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welche Frequenz das Bellen ungefähr auftritt. Nicht erforderlich sei aber ein „Bell­protokoll“ aus dem sich die Dauer des Bellens, dessen Verteilung über den Tag und die Lautstärke des Hundelärms ergibt.

Siehe vertiefend auch die DAWR Miet­minderungst­abelle 2015 zum A B C D sowie 10 wichtige Tipps zur Mietminderung.

Quelle:refrago/rb
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