Hausverbot30.01.2019

Darf ein Vermieter Hausverbot erteilen?

Dem Eigentümer eines Grundstücks bzw. Hauses steht das Hausrecht zu. Er kann daher bestimmen, wer sich dort aufhalten darf und wer nicht. Doch gilt dies auch dann, wenn der Grund­stücks­eigentümer als Vermieter auftritt? Darf er von seinem Hausrecht Gebrauch machen und gegenüber seinen Mietern oder deren Besuchern ein Hausverbot aussprechen?

Darf ein Vermieter Hausverbot erteilen?

Tritt ein Grund­stücks­eigentümer als Vermieter auf, so verliert er gegenüber seinen Mietern und deren Besuchern sein Hausrecht. Er ist daher grund­sätzlich nicht berechtigt ein Hausverbot auszusprechen. Vielmehr erlangt der Mieter ein Hausrecht über seine Wohnung. Ohne sein Ein­verständnis darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten oder in dieser verweilen. Andernfalls kann er sich wegen Haus­friedens­bruch gemäß § 123 StGB strafbar machen.

Der Vermieter darf sein Hausrecht gegenüber Besuchern aber in bestimmten Ausnahme­fällen geltend machen. So könne nach Ansicht des Amts­gerichts Köln aus­nahmsweise der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu benutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.09.2004, Az. 209 C 108/04). Zudem dürfe nach Auffassung des Amts­gerichts München ein Vermieter gegenüber Dritten ein Hausverbot erteilen, sofern kein Mieter diesem wider­spricht oder den Besuch des Dritten explizit wünscht (Amtsgericht München, Urteil vom 16.09.2013, Az. 424 C 14519/13).

Quelle:refrago/rb
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9 Gedanken zu „Darf ein Vermieter Hausverbot erteilen?

  • 24. März 2020 um 9:48 Uhr
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    Guten Tag ich und meine Frau sind in einem Hommobiel der Vater meiner Frau hat uns erlaubt uns dahin zu gehen nachdem er scheinbar alles mit der Behörde abgesprochen habe eine Woche später kam die Gemeinde und teilte uns mit dass wir hier nicht bleiben dürfen daraufhin haben wir uns entschieden alles zu verkaufen und nun hat er uns ein durchgangs Verbot erteilt obwohl wir hier angemeldet sind unter seiner Adresse nun sollen wir hinter dem Haus zu unserem Hommobiel gehen und nun versperrt er mit seinem Traktor den Durchgang auch im Schuppen sind noch einige Sachen die uns gehören da kommen wir auch nicht mehr hin darf er das?

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  • 24. Oktober 2019 um 16:01 Uhr
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    Hallo, wir sind ein 33 mietparteien Haus und im Nebenhaus, wohnen zwei Jungs, die bei uns ständig die Briefe klauen, in den hausflur und auf Briefe pinkeln, das haus im allgemeinen verschmutzen. Polizei nimmt nur Anzeigen auf, gegen unbekannt, und der Vermieter macht nichts. Was können wir nun tun?
    LG spohr

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  • 3. August 2019 um 10:38 Uhr
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    Darf der Vermieter für sein Grundstück, wo sich meine Wohnung befindet, Paketlieferanten in meinem Fall DPD ein generelles Hausverbot aussprechen? DPD liefert seit dem keine Pakete mehr aus an die Mieter der Wohnungen des Grundstücks.

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  • 19. Juni 2019 um 11:46 Uhr
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    Hallo ich habe eine frage darf mein Vermieter meine Freundin einfach so einen Hausverbot erteilen sie hat nix Gemsacht die ganzen bullgaren beschweren sich über sie ob wohl sie schon aus ihre Wohnung Geeckelt haben und jetzt versuchen die mich mit allem mittel raus zu Eckeln

    kann Mann da irgend was machen ich bedanke mich schon mal für ne Antwort

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  • 11. November 2018 um 0:18 Uhr
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    Darf der Vermieter meinem Freund Hausverbot erteilen, er ist für meine Tochter wie ein Vater und ihr würde es das Herz brechen!!??

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  • 10. April 2018 um 20:27 Uhr
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    Hallo ich bin der Vermieter eines Mehrfamilienhauses und wohne auch im selben Haus,am Sonntag Abend habe ich mich mit meiner Mieterin gestritten weil ich ihr das garten Mitbenutzung des Gartens verweigere weils nicht mitvermietet wurde, ihre Schwester wurde handgreiflich und schlug nach meiner schwester und beleidigte mich auch noch. Darf ich der Person jetzt ein Hausverbot erteilen.

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  • 25. Dezember 2017 um 7:51 Uhr
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    Darf mein Vermieter meinem Verlobten Hausverbot und Grundstücksverbot erteilen ???
    Wenn ja was muss vorgefallen sein das das rechtens ist ??

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  • 22. September 2017 um 15:51 Uhr
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    Noch eine Anmerkung:
    Der Vermieter kann und darf von seinem Hausrecht dann Gebrauch machen, wenn durch eine/n Besucher/in der Hausfrieden gestört wird.

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  • 22. September 2017 um 15:16 Uhr
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    Die Hoheitsrechte an meiner Wohnung hat der Vermieter mit Leistung seiner Unterschrift unter den Mietvertrag für die Dauer der Mietzeit verloren! Das ist auch gut so.

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