Wohnwagen23.02.2016

Wo darf man mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil über­nachten?

Der Vorteil an einem Wohnwagen bzw. Wohnmobil ist es, frei darüber entscheiden zu können, wo man hinfährt, um zu Beispiel seinen Urlaub zu verbringen. Doch ist es in Deutschland zulässig überall seinen Wohnwagen abzustellen, um dort zu über­nachten?

Wo darf man mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil über­nachten?

Grund­sätzlich darf man überall dort mit seinem Wohnwagen bzw. Wohnmobil zumindest kurzfristig über­nachten, wo das Parken erlaubt ist. Zu beachten ist aber, dass ein dauerhaftes Parken über mehrere Tage hinweg unzulässig ist. Ebenso unzulässig ist die Ausübung von Camping-­Aktivitäten, wie zum Beispiel das Hinstellen von Stühlen und Tischen oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Öffentliche Verkehrs­flächen dürfen nämlich nur zu Verkehrs­zwecken genutzt werden und nicht zu Wohnzwecken. Ein solches Verhalten ist als Sonder­gebrauch der öffentlichen Straßen und Park­flächen zu werten und muss daher ausdrücklich genehmigt werden. Dagegen ist das Parken für eine Nacht, um die körperliche Fahr­tüchtigkeit wieder­her­zustellen, als Gemein­gebrauch anzusehen und somit erlaubt. In diesem Fall darf das Wohnmobil jedoch nicht länger als zehn Stunden an einem Ort geparkt werden.

Zur Frage, wo ein Wohnwagen bzw. Wohnmobil geparkt werden darf, lesen Sie folgenden Artikel: Wohnwagen und Wohnmobil: Wo darf geparkt werden?

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