Wie viel Benzin darf man zu Hause lagern oder im Auto als Reserve mitnehmen?
Wenn die Benzinpreise besonders niedrig sind, lohnt es sich gleich mehrere Liter als Reserve abzuzapfen. Doch wohin mit den Behältern? Ist es zulässig gefüllte Benzinkanister in der Mietwohnung, im Keller oder der Garage zu lagern? Kann Benzin im Fahrzeug als Reserve mitgeführt werden?
Wie viel Benzin darf man zu Hause lagern oder im Auto als Reserve mitnehmen?
Mietwohnung und Keller
Die Lagerung von Benzin in der Mietwohnung oder dem Keller sollte bis auf eine geringfügige Menge unterlassen werden. Denn angesichts der erheblichen Brandgefahr kann ein solches Verhalten als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache angesehen werden. Zudem können sich andere Mieter durch entweichende giftige Dämpfe gestört fühlen. Ferner steht in der Regel der Umweltschutz einer Lagerung jedenfalls im Keller entgegen. Denn in den meisten Fällen ist der Kellerboden nicht abgedichtet, so dass etwaiges ausgetretenes Benzin in den Boden eindringen und somit das Grundwasser kontaminieren kann.
Fahrzeug
Im Fahrzeug dürfen bis zu 60 Liter mitgenommen werden. Es ist jedoch auf eine sichere Lagerung zu achten. Gerade bei hohen Temperaturen ist ein Entweichen von leicht entzündbaren Dämpfen zu befürchten.
Garagen
In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Geregelt ist dies in § 18 Abs. 4 der Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen vom 10. September 1990 (GarBBAnO). Als Mittel- bzw. Großgaragen gelten Garagen mit einer Nutzfläche von 100-1.000 qm bzw. über 1.000 qm. Garagen mit einer Nutzfläche von bis zu 100 qm sind daher als Kleingaragen zu werten (vgl. § 1 Abs. 7 GarBBAnO).