Was versteht man unter Prospekthaftung?
Was ist unter dem Begriff der Prospekthaftung zu verstehen?
Was versteht man unter Prospekthaftung?
Die Prospekthaftung ist eine Form des Anlegerschutzes. Der Käufer eines Wertpapiers soll vor unrichtigen oder irreführenden Angaben in einem Prospekt geschützt werden. Das Prospekt dient dazu dem Anleger mögliche Risiken der Kapitalanlage zu offenbaren und stellt damit eine wichtige Informationsquelle dar. Das Prospekt muss daher vollständig und wahrheitsgemäß informieren. Ist das Prospekt unrichtig oder irreführend, kann dem Käufer ein Schaden entstehen. Diesen kann er entsprechend der Prospekthaftung ersetzt verlangen. Man unterscheidet dabei zwischen der Prospekthaftung im engeren Sinne und der Prospekthaftung im weiteren Sinne.
Prospekthaftung im engeren Sinne
Bei der Prospekthaftung im engeren Sinne, auch eigentliche Prospekthaftung genannt, haften die Prospektverantwortlichen für unrichtige oder irreführende Angaben im Prospekt. Ein vertraglicher Schadenersatzanspruch scheidet in diesem Fall regelmäßig aus, da es zwischen dem Käufer und dem Prospektverantwortlichen zu keinen Vertragsverhandlungen oder sogar vertraglichen Beziehungen kommt.
Prospekthaftung im weiteren Sinne
Die Prospekthaftung im weiteren Sinne, auch uneigentliche Prospekthaftung genannt, knüpft demgegenüber an einer Aufklärungspflichtverletzung an. Der Anlageberater oder -vermittler des Käufers haftet für unrichtige oder unterlassende Aufklärung. Es handelt sich um einen vertraglichen bzw. vorvertraglichen Schadenersatzanspruch.