Anspruch auf Küchenausstattung in Mietwohnung: Muss der Vermieter eine Einbauküche oder einen Herd und eine Spüle stellen?
Man kann immer wieder von Wohnungsmietern hören, dass es die Pflicht des Vermieters sei, einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen. Doch ist dies richtig? Hat ein Mieter Anspruch auf eine gewisse Küchenausstattung?
Muss der Vermieter einen Herd und eine Spüle stellen?
Ohne entsprechende Regelungen im Mietvertrag besteht für den Vermieter keine Pflicht zur Bereitstellung eines Herdes, einer Spüle oder einer sonstigen Kücheneinrichtung. Zwar wird eine Küchenausstattung beispielsweise im Berliner Mietspiegel als Merkmal aufgeführt, daraus ergibt sich aber kein Anspruch des Mieters. Der Vermieter hat lediglich dafür zu sorgen, dass die Anschlüsse für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas zur Verfügung stehen.
Welche Folgen hat das Bereitstellen von Kücheneinrichtungen durch den Vermieter?
Stellt der Vermieter Kücheneinrichtungen oder sogar eine komplette Einbauküche dem Mieter bereit, so hat dieser pfleglich damit umzugehen. Kommt es zu Beschädigungen, so haftet der Mieter dafür.
Kommt der Vermieter seiner mietvertraglichen Pflicht zur Verfügung stellen von Kücheneinrichtungen oder einer Einbauküche nicht nach, kommt je nach Einzelfall eine Mietminderung von 20 % (vgl. Landgericht Dresden, Urteil vom 05.05.1998, Az. 15 S 603/97) oder sogar 100 % (vgl. Landgericht Itzehoe, Urteil vom 25.02.1997, Az. 1 S 397/96) in Betracht.
Wenn eine Vermieterin ihre Wohnung ohne Küchenausstattung an die Mieterin vermietet (also nur mit den erforderlichen Anschlüssen), ist die Mieterin verpflichtet, eine Küchenspüle einzubauen?
Eine Bekannte hat dies nicht gemacht, ihr Mietverhältnis ging 1 Jahr und 10 Monate. Jetzt bei Auszug meint die Vermieterin, meine Bekannte hätte aber eine Spüle einbauen müssen und sieht das als Mangel.