Waffe03.05.2016

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Waffen­besitz­karte und einem Waffen­schein?

Im Waffenrecht unter­scheidet man zwischen einer Waffen­besitz­karte und einem Waffen­schein. Doch worin liegen die Unterschiede?

Was ist eine Waffen­besitz­karte?

Eine Waffen­besitz­karte ist die Erlaubnis eine Waffe zu besitzen. Dadurch wird nicht zugleich die Erlaubnis zum Führen der Waffe erteilt. Zulässig ist aber der Transport der Waffe, wenn sie weder schuss- noch zugriffs­bereit transportiert wird. Eine Waffe ist schuss­bereit, wenn sie geladen ist. zugriffs­bereit ist eine Waffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. Wird sie dagegen in einem ver­schlossenen Behältnis mitgeführt, ist sie nicht zugriffs­bereit. In die Waffen­besitz­karte trägt die zuständige Behörde die Waffen ein, die der Erlaubnis­inhaber besitzen darf. Dabei ist die Art, die Anzahl und das Kaliber der Waffe anzugeben (§ 10 Abs. 1 des Waffen­gesetzes – WaffG).
Man unter­scheidet drei Arten von Waffen­besitz­karten:

  • Grüne Waffen­besitz­karte

    Die grüne Waffen­besitz­karte wird gegenüber Jägern (§ 13 WaffG) und Sport­schützen (§ 14 WaffG) erteilt.

  • Gelbe Waffen­besitz­karte

    Die gelbe Waffen­besitz­karte ermächtigt ebenfalls Sport­schützen zum Besitz von Waffen (§ 14 Abs. 4 WaffG).

  • Rote Waffen­besitz­karte

    Die rote Waffen­besitz­karte ermächtigt Waffen­sammler (§ 17 WaffG) und -sach­verständige (§ 18 WaffG) zum Besitz von Waffen.

Unter welchen Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte erteilt wird, können Sie hier nachlesen: Was sind die Voraus­setzungen für eine Waffen­besitz­karte?

Was ist ein Waffen­schein?

Der Waffen­schein wiederum berechtigt zum Führen einer Waffe (§ 10 Abs. 4 WaffG). Er ist erforderlich, wenn ein Waffen­besitzer seine Waffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäfts­räume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schieß­stätte tragen möchte.
Zudem existiert der kleine Waffen­schein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG). Dieser berechtigt zum Führen von Schreck­schuss-, Reizstoff- und Signal­waffen unter er­leichterten Voraus­setzungen.

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Worin besteht der Unterschied zwischen einer Waffen­besitz­karte und einem Waffen­schein?

  • 19. September 2021 um 18:10 Uhr
    Permalink

    Ich möchte gerne in den Schießsport eintreten und den Umgang mit der Waffe lernen. Mir war gar nicht bewusst, dass der Waffenschein zum Führen einer Waffe berechtigt und die Waffenkarte regelt den Besitz. Ich habe bereits ein paar mal geübt und auch die Anwendung einer Magazinerweiterung kenne ich. Ich werde mich also mal um einen Waffenschein kümmern, vielen Dank für die Infos.

    Antwort
  • 5. April 2018 um 23:30 Uhr
    Permalink

    Wie ist das wenn Man einen Jagdschein hat. Hat man damit automatisch den kleinen Waffenschein und kann Schreckschusswaffen führen? (Ist mehr eine Frage als ein Komentar)

    Antwort

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