Mobbing28.04.2017

Mobbing am Arbeits­platz: Steht einem Arbeit­nehmer aufgrund von Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber ein Schmerzens­geld­anspruch zu?

Mobbing am Arbeits­platz kann so weit gehen, dass der Betroffene psychologische Hilfe benötigt und arbeits­unfähig wird. Steht einem Arbeit­nehmer daher ein Schmerzens­geld­anspruch zu, wenn er am Arbeits­platz gemobbt wird?


Ein Arbeit­nehmer verbringt eine große Zeit seines Lebens am Arbeits­platz. Umso schlimmer kann es sein, wenn der Arbeit­nehmer durch Kollegen, den Vor­gesetzten oder den Arbeitgeber gemobbt wird. Der Psycho­terror kann so weit gehen, dass der Betroffene psychologische Hilfe benötigt und arbeits­unfähig wird. Steht einem Arbeit­nehmer daher ein Schmerzens­geld­anspruch zu, wenn er am Arbeits­platz gemobbt wird?

Steht einem Arbeit­nehmer aufgrund von Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber ein Schmerzens­geld­anspruch zu?

Einem Arbeit­nehmer kann unter bestimmten Umständen wegen Mobbings am Arbeits­platz ein Schmerzens­geld­anspruch zustehen. Denn ein solches Verhalten kann eine Verletzung des Persönlich­keits­rechts des betroffenen Arbeit­nehmers darstellen. Die Höhe des Schmerzens¬geldes richtet sich dabei je nach Einzelfall. Maßgeblich für den Betrag ist die Art, Intensität und Dauer des Mobbings und deren Folgen.
So hat das Arbeits­gericht Cottbus einer Pflege­dienst­leiterin ein Schmerzens­geld von 30.000 EUR zuerkannt, weil ihr neuer Vorgesetzter systematisch versuchte, sie zur Aufgabe ihrer Stelle zu bewegen. So machte er deren Entscheidungen über ihre Kompetenzen hinweg rück­gängig, gab ihr bei An­schuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellung­nahme oder sprach ihr un­begründete Hausverbote aus (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 08.07.2009, Az. 7 Ca 1960/08).
Das Arbeits­gericht Siegburg wiederum hielt ein Schmerzens­geld von 7.000 EUR für angemessen, weil ein IT-Mitarbeiter täglich Arbeits­berichte verfassen und EDV-Schrott sortieren musste, nachdem er sich über eine mangelnde Beschäftigung beklagte hatte. Der Mitarbeiter musste sich aufgrund des Mobbings psycho­therapeutisch behandeln lassen (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012, Az. 1 Ca 1310/12).

Wann liegt Mobbing vor?

Es ist zu beachten, dass nicht jedes kritische Verhalten eines Kollegen, eines Vor­gesetzten oder des Arbeit­gebers den Vorwurf des Mobbing recht­fertigt. So können nach Ansicht des Land­gerichts Lübecks grund­sätzlich Maßnahmen, die arbeits­rechtlich zulässig sind, nicht Grundlage eines Schmerzens­geld­anspruches sein. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeit­nehmer diese als belastend empfindet und hierdurch psychisch krank wird. Gleiches gelte für nur einzelne rechts­widrige Maßnahmen (Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 07.09.2000, Az. 2 Ca 1850 b/00).
Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf wertet Mobbing als systematisches und wieder­holtes Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen, Vorgesetzte oder den Arbeitgeber (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2013, Az. 17 Sa 602/12).

Mehr Entscheidungen zum Thema Schmerzensgeld finden Sie hier: DAWR-Schmerzensgeldtabelle

Quelle:refrago/rb
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