Betäubungsmittel: Wie lange sind Drogen im Körper nachweisbar?
Wer unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert empfindliche Strafen (vgl. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Cannabis, Marihuana, Haschisch: Welche Strafen drohen?). Dazu können Bußgelder, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe zählen. Ein Drogenkonsument sollte daher wissen, wie lange Drogen in seinem Körper nachweisbar sind.
Wie lange sind Drogen im Körper nachweisbar?
Die Nachweisbarkeit von Drogen im Körper richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Alter, Gewicht, Körpergröße, Gesundheitszustand und Geschlecht. Die hier angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtwerte dar.
Droge | Nachweis im Urin | Nachweis im Blut/Serum |
---|---|---|
Cannabis (THC) | THC (aktiver Wert): 12 – 36 Stunden, THC COOH (passiver Wert): 3 bis 5 Tage bei gelegentlichem Konsum, 4 Wochen bei regelmäßigem Konsum | THC (aktiver Wert): 5 – 24 Stunden, THC COOH (passiver Wert): 24 bis 36 Stunden bei einmaligem Konsum, 5 bis 21 Tage bei gelegentlichem Konsum, 8 bis 12 Wochen bei einem Dauerkonsum |
Ecstasy (MDMA) | 1 bis 4 Tage | bis zu 24 Std. |
Speed (Amphetamin) | bis zu 1 Woche | 8 bis 24 Std. |
Kokain | aktiver Wert: 6 – 24 Std., Abbauprodukt: bis zu 4 Tage, bei häufigen Konsum bis zu 21 Tagen | 6 bis 24 Std., Abbauprodukte 2 bis 4 Tage |
LSD | bis zu 4 Tagen | bis zu 12 Std. |
Heroin | 3 bis 4 Tage bei regelmäßigen Konsum, hohe Dosen: 5 bis 7 Tage | bis 12 Std., Abbauprodukte bis zu 24 Std. |
Crystal Meth | bis zu 1 Woche | bis zu 24 Std. |
Barbiturate | kurz wirksame bis zu 24 Std.m lang wirksame 2 – 3 Wochen | 12 Std. bis zu mehreren Tagen |
Benzodiazepine (Tranquilizer) | 3 bis 7 Tage, bei Langzeiteinnahme: 3 – 6 Wochen | 12 Std. bis zu mehreren Tagen |
Codein | bis zu 7 Tagen | dosisabhängig (bis zu mehreren Tagen) |
Ketamin | 1 bis 4 Tage | einige Stunden |
GHB/GBL/BDO | bis zu 12 Std. | bis zu 6 Std. |
Psilos (Pilze) | 2 bis 4 Tage | einige Stunden |
Quelle:refrago/rb
#1573 (771)
Ich würde sehr gerne die Quelle, der von Ihnen veröffentlichten "Richtwerte" erfahren!
Wenn es Gutachter geben sollte, die sich anmaßen die in der Tabelle aufgeführten Werte als allgemeine – oder auch nur grobe – Richtwerte zu bezeichnen handelt es sich um einen Scharlatan, dem jeglicher gutachterlicher Sachverstand fehlt !
Es gibt bis zum heutigen Tag keinerlei beweisbare Richtwerte zum Drogennachweis in Urin oder Blut, da es keinerlei Langzeitstudien zur Nachweisbarkeit von Drogen bzw. den Abbau von Drogen und deren „Zerfallsstoffe“ im menschlichen Körper gibt.
Durch die medizinische Fakultät der Universität Leipzig wurden durch mehrere Blutproben, die einer Frau, die nachgewiesener Maßen unbewusst Meth Amphetamin konsumiert hat ausgewertet. Dabei wurde auch mehr als 62 Stunden nach dem unbewussten Konsum der Droge ein Wert von 21,6 ng/ml Meth Amphetamin im Blut nachgewiesen. Während einer juristischen Auseinandersetzung in diesem Fall wurde durch einen gerichtlich bestellten Gutachter (Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig) ausgeführt, dass es keinerlei beweisbare und somit gerichtsverwertbare Richtwerte zum Abbau und dem damit verbunden Nachweis von Drogen im menschlichen Körper gibt.
Neben den in der Einleitung zu Ihrer Tabelle angegebenen Faktoren und den körperlichen Abweichungen können unter anderem die psychische Belastungen, die Ernährung, das Trink- und Schlafverhalten, der bewusste oder unbewusste Konsum der Droge, die Jahreszeit und sogar Witterungseinflüsse den Abbau von Drogen im menschlichen Körper beschleunigen oder verlangsamen!
Somit ist jeglicher „Richtwert“ zur Nachweisbarkeit von Drogen im menschlichen Körper ein unbeweisbarer, aus der Luft gegriffener und durch nichts beweisbarer Wert! Dieser kann höchstens zu Fatalen Fehleinschätzungen einzelner mit unabsehbaren Folgen führen!