Nebenkosten24.08.2016

Unter welchen Voraus­setzungen werden Betriebs­kosten nach Wohnungs­größe oder nach der Anzahl der Personen aufgeteilt?

Die Betriebs­kosten können nach der Wohnungs­größe oder auch nach der Anzahl der Personen im Haushalt umgelegt werden. Doch unter welchen Voraus­setzungen sind die beiden Alternativen zulässig? Kann der Vermieter zwischen beiden Möglichkeiten nach Lust und Laune wählen?

Unter welchen Voraus­setzungen werden Betriebs­kosten nach Wohnungs­größe oder nach der Anzahl der Personen aufgeteilt?

  • Umlage nach Wohnungs­größe

    Die Betriebs­kosten können nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden, wenn die Miet­vertrags­parteien nichts anderes vereinbart haben und andere Vorschriften dem nicht entgegen­stehen. Geregelt ist dies in § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Umlegung der Nebenkosten nach der Wohnungs­größe ist zum Beispiel bei Betriebs­kosten, die von einem erfassten Verbrauch (Bsp.: Wasser) oder einer erfassten Ver­ursachung (Bsp.: Müll) durch die Mieter abhängen, unzulässig. In diesem Fall sind die Kosten gemäß § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Ver­ursachung Rechnung trägt.

  • Umlage nach Personen­zahl

    Von dem gesetzlichen Grundsatz kann durch eine miet­vertrag­liche Regelung abgewichen werden, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen­stehen. Daher können die Miet­vertrags­parteien grund­sätzlich vereinbaren, dass die Umlage der Betriebs­kosten anhand der Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt.

  • Umlage nach Mietobjekt­anzahl

    Neben diesem Umlage­schlüssel kommen aber noch weitere in Betracht. So kann vereinbart werden, dass Nebenkosten anhand der Anzahl der Mietobjekte umgelegt werden. Dies kommt etwa bei den Kosten für die Antenne oder dem Kabel­empfang der Rundfunk­geräte sowie des Aufzugs in Betracht.

  • Umlage nach Mit­eigentums­anteilen

    Bei vermieteten Eigentums­wohnungen kann ein Verteilungs­schlüssel nach den Mit­eigentums­anteilen zulässig sein.

Quelle:refrago/rb
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