Wer haftet für einen Diebstahl im Fitnessstudio?
Wer haftet, wenn in der Umkleidekabine etwas gestohlen wird? Der Studiobetreiber oder man selbst als Mitglied?
Wenn etwas in der Umkleidekabine eines Fitnessstudios gestohlen wird, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Der Studiobetreiber wird unter Umständen jegliche Verantwortung zurückweisen und auf das Schild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ oder auf haftungsbefreiende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Doch muss tatsächlich das Studiomitglied im Falle eines Diebstahls haften?
Wer haftet für einen Diebstahl im Fitnessstudio?
Wird einem Mitglied im Umkleideraum oder aus dem Spind etwas gestohlen, so haftet dafür grundsätzlich der Studiobetreiber. Dieser Haftung kann er sich weder durch ein Hinweisschild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ noch durch eine haftungsbefreiende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entziehen. Auch eine Regelung in der Hausordnung führt nicht zur Befreiung von der Haftung. Eine Haftung des Sportstudiobetreibers kommt vor allem dann in Betracht, wenn es bereits mehrfach zu Diebstählen gekommen ist.
Der Studiobetreiber kann jedoch seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Ist ihm daher nur eine einfache Fahrlässigkeit zur Last zu legen, haftet der Betreiber nicht für den Diebstahl.
Haftet das Studiomitglied für eigenes Verschulden?
Trifft das Studiomitglied ein eigenes Verschulden am Diebstahl seiner Sachen, so muss nicht der Studiobetreiber haften, sondern das Studiomitglied selbst. Ein Verschulden kann zum Beispiel dann angenommen werden, wenn das Mitglied seine Sachen nicht im Spind einschließt, sondern unachtsam rumliegen lässt, oder seinen Spind nicht abschließt. Selbst wenn das Mitglied seine Wertsachen im Spind eingeschlossen hat, wird ein Eigenverschulden angenommen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Sachen von hohem Wert handelt (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil from 20.06.2005, Fn. 8 U 234/04).
Eigenverschulden
Wer ins Sportstudio geht, sollte am besten erst gar keine Wertsachen mitnehmen. Einem Mitglied kann auch ein Eigenverschulden treffen, wenn es Schmuck, teure Uhr, Handy oder Portemonnai im Kleiderspind hinterlässt. Manche Sportstudios bieten nebem dem Kleiderspind in der Umkleide extra abschließbare Schränke für Wertsachen an. Nutzt man diese nicht und sind die Wertsachen aus dem Kleiderspind in der Umkleide gestohlen worden, so wird man sicher ein Eigenverschulden annehmen müssen.