25.03.2013

Was ist der Länderfinanzausgleich?

Die Bayerische Staatsregierung und die Hessische Landesregierung haben am 25.03.2013 beim Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Klage gegen die derzeitige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs (LFA) eingereicht. Nach Ansicht des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, sei der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form unsolidarisch, ungerecht und leistungsfeindlich. Es soll ein neuer solidarischer und gerechter Länderfinanzausgleich geschaffen werden, „der eigene Anstrengungen belohnt und Nichtstun und Empfängermentalität bestraft“. Doch was genau ist der Länderfinanzausgleich?

Was ist der Länderfinanzausgleich?

Der LFA dient zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik. Er besteht seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949. Er ist grundgesetzlich verankert in Art. 107 Abs. 2 GG, wonach sichergestellt werden soll, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Näheres regelt zum einen das Maßstäbegesetz (MaßstG) und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Ausgleich selbst findet durch Verteilung der Umsatzsteuer, durch den Finanzausgleich zwischen den Ländern und durch Bundesergänzungszuweisungen statt. Der Finanzausgleich zwischen den Ländern wird durch eine horizontale Verteilung der Steuereinnahmen erreicht.

Gibt es Kritik am LFA?

Der LFA wird in seiner jetzigen Ausgestaltung seit längerem kritisiert. Vor allem wird der Vorwurf erhoben, dass für die Nehmerländer keine Anreize bestehen ihre Finanzsituation zu ändern und aus ihrer Nehmereigenschaft herauszukommen. Sie gewöhnen sich an die Subventionierung und sehen keine Notwendigkeiten ihre Kosten zu senken oder ihre Einnahmen zu steigern. Dazu kommt, dass zurzeit nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Den 13 Nehmerländern stehen also nur drei Geberländer gegenüber. Diese Umstände führten zu Reformbemühungen seitens der Geberländer. Da diese jedoch an der Blockade der Nehmerländer scheiterten, kam es zu der Klage gegen den LFA.

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