Unpünktlich03.05.2017

Darf ein Arbeit­nehmer wegen Ver­schlafens abgemahnt werden?

Es kann vorkommen, dass ein Arbeit­nehmer verschläft und deshalb zu spät am Arbeits­platz erscheint. Das ist zwar nicht schön, da es unter Umständen den Betriebs­ablauf stört, aber darf der Arbeit­nehmer wegen des Ver­schlafens gleich abgemahnt werden?

Darf ein Arbeit­nehmer wegen Ver­schlafens abgemahnt werden?

Zu den arbeits­vertraglichen Pflichten eines Arbeit­nehmers gehört das pünktliche Erscheinen am Arbeits­platz. Dies muss er sicher­stellen, wenn er nicht arbeits­rechtliche Konsequenzen befürchten will. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeit­nehmer das sogenannte Wegerisiko trägt. Eventuelle Hindernisse auf dem Weg zur Arbeit gehen zu seinen Lasten und entschuldigen ihn nicht. Dazu kann etwa das Verschlafen infolge eines Defekts des Weckers gehören. Ein Arbeitgeber muss dies nicht dulden und kann daher im Falle des verspäteten Erscheinens des Arbeit­nehmers eine Abmahnung aussprechen. Er ist zudem berechtigt, die Nachholung der versäumten Arbeitszeit anzuordnen oder das Gehalt entsprechend der Verspätung zu kürzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verspätung lediglich fünf Minuten oder zwei Stunden beträgt.

Zur Frage, was alles in eine Abmahnung reingehört, lesen Sie folgende Rechtsfrage: Abmahnung vom Arbeitgeber: Was muss in einer Abmahnung stehen?

Quelle:refrago/rb
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4 Gedanken zu „Darf ein Arbeit­nehmer wegen Ver­schlafens abgemahnt werden?

  • 13. Juni 2017 um 16:32 Uhr
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    Das direkt antworten auf Remagen klappte leider nicht.

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  • 13. Juni 2017 um 14:01 Uhr
    Permalink

    Das betrifft sehr viele Menschen. Ich habe mein gesamtes Arbeitsleben darunter gelitten.
    (Und das hat überhaupt nichts mit Alkohol trinken zu tun. Im Gegenteil – abends ein Bier damit geht es
    vielleicht noch besser. Weil der Blutdruck insgesamt angehoben wird.)
    Die weitere Folge ist: Das man früh nicht einfach aus dem Bett springen und los rennen kann. Kann man schon aber dann kollabiert man egal ob im Bus oder auf dem Fahrrad. – Also lange Anlaufzeit früh.
    Wir beginnen zu arbeiten – abgesehen von den Schichtarbeitern – früh um5- 6-7-8 Uhr das ist für Viele
    eine Uhrzeit die außerhalb ihres eigenen Körpers statt findet.

    Antwort
  • 13. Juni 2017 um 12:56 Uhr
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    Das sollte man grundsätzlich ändern.
    Menschen sind nun mal Menschen und keine Maschinen. Das Individuum hat Höhen und Tiefen –
    hat persönliche Schwierigkeiten aber auch ein unterschiedliches körperliches Befinden, hat Probleme
    mit der Familie, Kind/er …
    Dann der Arbeitsweg: In Berlin arbeitete ich mal in Neukölln und wohnte in Spandau 1972. Der einfache Weg
    dauerte 2 Stunden aber es ging. – Jahrzehnte später frage ich mich allerdings, wie es Arbeitnehmer schaffen in B pünktlich zu sein. Ich schaffe es kaum pünktlich einen Arzttermin wahrzunehmen. – Es ist ja nicht nur
    der Verkehrsweg/die Zeit – da fällt die Bahn aus, da wurden Kabel geklaut – die S-Bahn muss sehen, dass sie trotzdem fahren kann mit Umwegen und Einschüben und Umsteigen. Ob U-S-Bahnen oder RE oder Straßenverkehr… Berlin ist eine einzige Baustelle. Ein Polizeieinsatz und alles stockt …
    dort Feuer neben den Gleisen- kein Zug kommt durch. Ein plötzlich erkrankter Lokführer – dort ein Suiziden auf den Gleisen – dort eine Gewalttat …oder Probleme mit der Elektrik und Züge fallen aus.
    Theoretisch müsste man um die Ecke wohnen. Damit es wirklich nur der nicht gestellte oder überhörte
    Wecker sein kann, die morgendlichen Schwierigkeiten überhaupt aus dem Bett zu kommen. Denn lange
    Arbeitswege bewirken auch, dass in manchen Arbeitsbereichen die Mittagspause von ca 2 Stunden mehr
    oder weniger auf der Straße verbracht wird. Das sind dann u.U. schon 6 Stunden pro Tag die man nur
    auf dem Weg zur und von und bis zur Arbeit verbringt. Das ist Raubbau und Gesundheitsschädlich.

    Antwort
  • 3. Mai 2017 um 17:57 Uhr
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    Wenn der Arbeitnehmer einen starken Blutdruckabfall hat und er deshalb nicht wach wird, sind es gesundheitliche Gründe, die eine Verspätung begründen. Vorausgesetzt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätig das. Diagnose könnte lauten: Kreislaufschwäche, Hypotonie. 😉

    Antwort

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