Kann ein Arbeitnehmer im Fall der verspäteten Lohnzahlung Schadensersatz und Verzugszinsen geltend machen?
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn verspätet aus, ist dies für den Arbeitnehmer in der Regel ärgerlich, hat er doch selbst Zahlungsverpflichtungen, wie etwa zu leistenden Mietzins. Ist es dem Arbeitnehmer daher möglich den Arbeitgeber durch Geltendmachung von Verzugszinsen oder einen Schadensersatzanspruch zur pünktlichen Gehaltszahlung anzuhalten?
Kann ein Arbeitnehmer im Fall der verspäteten Lohnzahlung Schadensersatz und Verzugszinsen geltend machen?
Zahlt der Arbeitgeber verspätet den Lohn, so kommt er in der Regel allein durch die unpünktliche Gehaltszahlung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich nicht. Unerheblich ist darüber hinaus, ob der Arbeitgeber mit der vollständigen Lohnzahlung oder nur einem Teil davon in Verzug ist. Der Arbeitnehmer kann aufgrund des Verzugs folgende Rechte geltend machen:
Verzugszinsen
Der Arbeitnehmer kann gemäß § 288 Abs. 1 BGB einen Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab dem ersten Tag des Verzugs geltend machen.
Verzugspauschale
Zudem kann der Arbeitnehmer nach § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR verlangen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016, Az. 12 Sa 524/16).
Schadensersatz
Ist dem Arbeitnehmer durch die verspätete Lohnzahlung ein Schaden entstanden, steht ihm ferner ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 2 BGB zu.
Zieht diese Rechtsspächung auch in der EU oder nur in Deutschland,wir haben genau dieses Problem in Spanien