Gehalt kommt zu spät02.12.2016

Kann ein Arbeit­nehmer im Fall der verspäteten Lohnzahlung Schadens­ersatz und Verzugs­zinsen geltend machen?

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn verspätet aus, ist dies für den Arbeit­nehmer in der Regel ärgerlich, hat er doch selbst Zahlungs­verpflichtungen, wie etwa zu leistenden Mietzins. Ist es dem Arbeit­nehmer daher möglich den Arbeitgeber durch Geltend­machung von Verzugs­zinsen oder einen Schadens­ersatz­anspruch zur pünktlichen Gehalts­zahlung anzuhalten?

Kann ein Arbeit­nehmer im Fall der verspäteten Lohnzahlung Schadens­ersatz und Verzugs­zinsen geltend machen?

Zahlt der Arbeitgeber verspätet den Lohn, so kommt er in der Regel allein durch die unpünktliche Gehalts­zahlung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB grund­sätzlich nicht. Unerheblich ist darüber hinaus, ob der Arbeitgeber mit der vollständigen Lohnzahlung oder nur einem Teil davon in Verzug ist. Der Arbeit­nehmer kann aufgrund des Verzugs folgende Rechte geltend machen:

  • Verzugs­zinsen

    Der Arbeit­nehmer kann gemäß § 288 Abs. 1 BGB einen Verzugszins in Höhe von 5 Prozent­punkten über den Basis­zinssatz ab dem ersten Tag des Verzugs geltend machen.

  • Verzugs­pauschale

    Zudem kann der Arbeit­nehmer nach § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugs­pauschale in Höhe von 40 EUR verlangen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016, Az. 12 Sa 524/16).

  • Schadens­ersatz

    Ist dem Arbeit­nehmer durch die verspätete Lohnzahlung ein Schaden entstanden, steht ihm ferner ein Schadens­ersatz­anspruch gemäß § 280 Abs. 2 BGB zu.

Quelle:refrago/rb
#1703 (836)
Google Adsense 1

Ein Gedanke zu „Kann ein Arbeit­nehmer im Fall der verspäteten Lohnzahlung Schadens­ersatz und Verzugs­zinsen geltend machen?

  • 5. Dezember 2016 um 9:45 Uhr
    Permalink

    Zieht diese Rechtsspächung auch in der EU oder nur in Deutschland,wir haben genau dieses Problem in Spanien

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert