Kindesunterhalt trotz Arbeitslosigkeit: Steht einem volljährigen arbeitslosen Kind Kindesunterhalt zu?
Eltern haben nicht nur ihrem minderjährigen Kind Unterhalt zu gewähren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ihrem volljährigen Kind. Dies gilt vor allem dann, wenn sich das volljährige Kind noch in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Doch kann auch das arbeitslose volljährige Kind Kindesunterhalt beanspruchen?
Eltern haben nicht nur ihrem minderjährigen Kind Unterhalt zu gewähren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ihrem volljährigen Kind. Dies gilt vor allem dann, wenn sich das volljährige Kind noch in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Doch kann auch das arbeitslose volljährige Kind Kindesunterhalt beanspruchen?
Steht einem volljährigen arbeitslosen Kind Kindesunterhalt zu?
Ein volljähriges Kind muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Es unterliegt insofern der Erwerbsobliegenheit. Diese greift nur dann nicht, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Arbeitslosigkeit schließt daher im Regelfall den Anspruch auf Kindesunterhalt aus. Davon gibt es jedoch Ausnahmen.
So besteht ein Unterhaltsanspruch während einer Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung. Diese Überbrückungszeit darf aber nicht länger als vier Monate betragen. Ist sie abgelaufen, muss sich das Kind seinen Unterhalt selbst erwirtschaften.
Ferner kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Kind trotz ernsthafter und bundesweiter Bewerbungen keine Arbeit bekommen hat.
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