Ist ein Tortenwurf strafbar?
Immer wieder werden vor allem Politiker oder andere öffentliche Persönlichkeiten Opfer eines Tortenwurfes. Dabei wird eine Torte in das Gesicht des Opfers geworfen, um es lächerlich zu machen. Ist ein solches Verhalten strafbar?
Ist ein Tortenwurf strafbar?
Ein Tortenwurf stellt in der Regel eine strafbare, tätliche Beleidigung gemäß § 185 StGB dar. Wird bei der Betortung das Opfer noch zusätzlich verletzt, etwa weil die Torte noch tiefgefroren ist, kann zudem eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach § 223 StGB hinzukommen. Ferner können je nach Fall die Straftatbestände der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) in Betracht kommen.
Quelle:refrago/rb
#1803 (886)