Was ist das Vermieterpfandrecht?
Um was handelt es sich beim Vermieterpfandrecht?
Was ist das Vermieterpfandrecht?
Das Vermieterpfandrecht ist ein spezielles Pfandrecht für den Vermieter, das sich auf die vom Mieter eingebrachten Sachen erstreckt und Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern soll (§ 562 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist zunächst, dass zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein wirksamer Mietvertrag besteht.
Auf welche Sachen erstreckt sich das Pfandrecht?
Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich auf:
im Eigentum des Mieters befindliche Sachen
Das Pfandrecht umfasst somit nicht die von einem Untermieter eingebrachten Sachen. Bei Eheleuten und Lebenspartnern ist zu beachten, dass die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. § 8 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gilt. Diese Vermutung ist nicht auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anzuwenden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2006, Az. IX ZR 92/05). Das Pfandrecht erstreckt sich darüber hinaus nicht dadurch auf im Eigentum dritter Personen stehende Sachen, weil der Mieter die Sachen in die Wohnung einbringt (vgl. Bundesgerichtshof, vom 03.03.2017, Az. V ZR 268/15). Ist der Mieter nicht Eigentümer der eingebrachten Sachen, weiß davon aber nichts der Vermieter, entsteht dennoch kein Pfandrecht. Denn ein gutgläubiger Erwerb kommt beim Vermieterpfandrecht nicht in Betracht.
vom Mieter eingebrachte Sachen
Die Sachen müssen vom Mieter im Rahmen eines bestehenden Mietvertrags eingebracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachen persönlich vom Mieter oder durch Dritte in die Mieträume gelangen. Ein Einbringen liegt zudem auch dann vor, wenn Sachen des Vormieters mit Zustimmung des Mieters im Mietobjekt verbleiben oder der Mieter in den Mieträumen Sachen herstellt.
nicht vom Pfändungsschutz umfasste Sachen
Vom Pfandrecht des Vermieters ausgeschlossen sind schließlich Sachen, die nicht der Pfändung unterliegen (§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dazu gehören alle die in §§ 811, 811c der Zivilprozessordnung genannten Sachen.
Welche Mietforderungen werden abgesichert?
Das Vermieterpfandrecht sichert nur Forderungen aus dem Mietverhältnis ab. Dazu gehören beispielsweise:
der Mietzins, einschließlich eines gegebenenfalls bestehenden Untermietzuschlags
die Betriebskosten (Vorauszahlungen und Nachzahlungen)
die Nutzungsentschädigung aufgrund Vorenthalten der Wohnung
ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung mietvertraglicher Pflichten (Bsp.: unterlassene Mängelanzeige, Beschädigung der Mietsache, unterlassene Schönheitsreparaturen)
die Kosten einer Kündigung und eines gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Räumungsverfahrens
Die Mietvertragsparteien können das Pfandrecht nicht auf andere Forderungen erstrecken.
Kann auf das Vermieterpfandrecht verzichtet werden?
Der Vermieter kann auf das Vermieterpfandrecht verzichten. Die Mietvertragsparteien können auch vereinbaren, dass das Pfandrecht nur für bestimmte Gegenstände gilt.
Welche Folgen hat ein Vermieterpfandrecht?
Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Welche Folgen hat ein Vermieterpfandrecht?
Darf der Mieter vom Vermieterpfandrecht umfasste Sachen aus der Wohnung entfernen?
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