Scheidungs­dauer17.08.2017

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch ein Gericht geschieden werden. Um das Scheidungs­verfahren in Gang zu setzen, muss zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dieser beim zuständigen Amtsgericht den Scheidungs­antrag einreichen kann. Lesen Sie zu diesem Thema: Scheidung ohne Anwalt Doch wie lange dauert es nach Einreichung des Scheidungs­antrags bis die Ehe endgültig geschieden ist?

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer eines Scheidungs­verfahrens kann nicht exakt vorher bestimmt werden, da sie von mehreren Umständen abhängt. Zu diesen Umständen zählt etwa:

  • wie sehr das zuständige Amtsgericht ausgelastet ist und wie schnell es die Fälle bearbeitet

  • wie zügig der Scheidungs­anwalt den Fall bearbeitet

  • ob der Aufent­haltsort des Ehepartners bekannt ist

  • ob es sich um eine ein­vernehmliche Scheidung handelt

  • ob der Ver­sorgungs­augleich durch­geführt werden muss

  • wie schnell die Ehegatten das Formular zum Versorgungs­ausgleich ausfüllen und dem Gericht übermitteln

  • ob die Renten­konten der Ehegatten geklärt sind

Handelt es sich um eine ein­vernehmliche Scheidung, so dauert das Scheidungs­verfahren in der Regel zwischen 4 bis 6 Monate. Die Dauer kann dadurch verkürzt werden, dass die Durchführung des Versorgungs­ausgleichs ausgeschlossen ist oder wird. In diesem Fall kann sich das Scheidungs­verfahren auf 1 bis 3 Monate verkürzen.
Sollte aber der Aufent­haltsort eines Ehegatten nicht bekannt sein oder einer der Ehegatten verzögert die Abgabe des notwendigen Formulars zu den Renten­ansprüchen, kann sich das Scheidungs­verfahren auf 1 Jahr und länger verzögern.
Im Einzelfall kann die Scheidung auch schneller oder aber länger dauern.

Weitere Infos zur Scheidung erhalten Sie von meiner Rechtsanwaltskanzlei im kostenlosen Infopaket-Scheidung.

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

Quelle:rb
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